Ist es Unterrichts Verweigerung und muss ich deswegen nachsitzen?

3 Antworten

Unterrichtsverweigerung? SIE unterrichtet, folglich könnte den auch nur sie verweigern. Du als Unterrichteter bist in der Situation nicht die/der Handelnde (was das Unterrichten betrifft). Manchmal gestalten Schüler den Unterricht. Dann, und nur dann, könnten diese zum Unterrichtsverweigerer werden. Das war hier aber nicht der Fall.

Rein rechtlich müsste sie vor dem Nachsitzen Deine Eltern informieren (es sei denn, Du bist bereits 18). Aus dem einfachen Grund, dass ein familiäres Ereignis anstehen könnte, was Dich daran hindern würde, den Termin wahrzunehmen.

Davon abgesehen, entscheidest Du ganz alleine, ob Du nachsitzt.

Gruß Matti

PhotonX  28.11.2022, 22:52
Davon abgesehen, entscheidest Du ganz alleine, ob Du nachsitzt.

Wenn das den Schüler/innen freigestellt wäre, dann könnte man das mit dem Nachsitzen auch gleich sein lassen, es wird ja wohl keiner von sich aus dafür entscheiden nachzusitzen.

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Kuhlmann26  28.11.2022, 22:56
@PhotonX

Genau das ist das Ziel der Selbstermächtigung. Nicht das der Fragesteller etwas getan hat, ist das Problem, sondern, dass er ungefragt unterrichtet wird und eine Lehrerin verlangen darf, dass er ihr zuhört. Was ist das für eine Anmaßung?

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PhotonX  28.11.2022, 22:58
@Kuhlmann26

Vor 10 Jahren hätte ich gesagt, das ist klares Trolling, aber jetzt frage ich mich, ist das vielleicht ernst gemeint?

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Kuhlmann26  28.11.2022, 23:13
@PhotonX

Ist mein voller Ernst.

Zum Vergleich: Als vor langer Zeit vereinzelt die Forderungen aufkamen, die Prügelstrafe als Erziehungsmethode in den Schulen abzuschaffen, waren die ersten Reaktionen vermutlich so wie Deine in Bezug auf den Unterricht. In Anbetracht der Tatsache, dass es in der Bundesrepublik bis in die 1970 Jahre gedauert hat, bis man dieser Forderung vollständig nachkam (jedenfalls rechtlich) zeigt, dass es so gewesen sein muss. Anfangs werden sich die Hardliner ob dieser Forderung verwundert die Augen gerieben haben.

In der DDR war die physische Gewalt gegen Schutzbefohlene in allen pädagogischen Einrichtungen bereits 1949 - also mit dem ersten Schulgesetz - untersagt. Und in Finnland 1924!

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PhotonX  28.11.2022, 23:19
@Kuhlmann26

Wenn nun ein elfjähriger Fünftklässler im Mathematikunterricht TikTok-Videos schaut, weil er sich dafür entschieden hat, dass ihm das wichtiger ist als irgendwelche Rechnungen, die man ihm beizubringen versucht, wie sollte die Lehrkraft deiner Meinung nach reagieren?

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Kuhlmann26  28.11.2022, 23:27
@PhotonX

Der Fünftklässler sollte nur dann im Matheunterricht sitzen, wenn er sich a) für Mathe interessiert und b) glaubt, der Lehrer könnte sein Interesse befriedigen. Ansonsten sollte er TikTok-Videos schauen.

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PhotonX  28.11.2022, 23:44
@Kuhlmann26

Ok, dann wird mehr als 50% der Schülerschaft TikTok-Videos schauen und das in jedem Schulfach. Wie genau sieht dann der Pfad zu einem erfolgreichen Berufseinstieg aus? Oder sollen diese Menschen auch in ihrem Job TikTok-Videos schauen, weil es für sie wichtiger ist, als irgendwelche langweiligen Aufgaben zu bearbeiten, die ihr Vorgesetzter ihnen aufgetragen hat?

Es gibt natürlich auch Berufe, wo man sich frei entfalten kann, ohne dass ein Vorgesetzter überhaupt da wäre. Aber durch das Schauen von TikTok-Videos wird man in solchen Berufen auch nicht unbedingt erfolgreich. Also was tun?

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Kuhlmann26  28.11.2022, 23:54
@PhotonX

Mir ist es nicht wichtiger, TikTok- Videos zu schauen. Ich bin nur der Ansicht, dass das Prinzip der ungefragten Belehrung nicht dafür geeignet ist etwas zu lernen.

Überall sonst gilt: Der Lernende stellt die Fragen, der Lehrende antwortet (wenn er denn kann). Dass das Prinzip in der Schule nicht gilt, zeigt, dass es um etwas anderes geht. Nämlich um Erziehung. Darauf ist das gesamte System ausgerichtet. Bildung ist ein Abfallprodukt der Schule und nicht ihr Ziel.

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PhotonX  29.11.2022, 00:00
@Kuhlmann26

Um Erziehung geht es sicher auch, denn ohne Erziehung wäre auch keine Bildung möglich, schon gar nicht in einer Klassengemeinschaft von gut über 20 Schüler/innen. Aber es geht, gerade in "höheren" Schulformen, wie dem Gymnasium, vorrangig doch um Bildung. An einer Mittelschule mag der Schwerpunkt vielleicht etwas Richtung Erziehung verschoben sein, ja. Dennoch würde ich Bildung nicht als Abfallprodukt der Schule betrachten. Durch die allgemeine Schulpflicht haben wir immerhin eine sehr hohe Alphabetisierungsquote, Erziehung hin oder her. Würden die Schüler/innen nach Belieben TikTok-Videos schauen, sähe die Sache vielleicht schon ganz anders aus.

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PhotonX  29.11.2022, 00:05
@Kuhlmann26
Der Lernende stellt die Fragen, der Lehrende antwortet (wenn er denn kann).

Wie soll das klappen, wenn 25 Schüler/innen einer Klasse sich für 25 verschiedene Dinge interessieren? Und was tut man mit den Schüler/innen, die keine Fragen haben sondern einfach TikTok-Videos schauen wollen? Was tut man mit Schüler/innen, die in der 5. Klasse Fragen zu Schwarzen Löchern haben, soll man da gleich mit den Einsteinschen Feldgleichungen und der Schwarzschild-Metrik einsteigen?

Schulunterricht folgt einem bestimmten sorgfältig ausgearbeiteten Lehrplan. Dadurch nimmt man in Kauf, dass die Interessen der Schüler/innen nicht immer (wenn wir ehrlich sind, immer nicht) berücksichtigt werden, jedoch haben sie die Chance bei Null anzufangen und sich dann nach und nach vorzuarbeiten. Durch das Beantworten von Fragen klappt das so nicht!

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Kuhlmann26  29.11.2022, 00:17
@PhotonX

Ich habe mich, was die Erziehung betrifft, zu verkürzt ausgedrückt. Es geht um Erziehung zur Gehorsamkeit. Das ist der Zweck einer jeden Schulform. Die Bildung, die sich natürlich von Schulform zu Schulform unterscheidet, ist nur das Mittel zur Durchsetzung des Zweck.

Die Schule interessiert sich nicht dafür, was Du vom dem lernst, was sich Bildung nennt. Sie ist aber so verfasst, dass Erziehung zur Gehorsamkeit auch dann gewährleistet ist, wenn es den Anwesenden nicht bewusst ist. Denk nur mal an die Schulklingel. Was an Wissen zwischen zwei Klingelzeichen vermittelt wird, ist sekundär. Hauptsache man legt beim Ertönen der Klingel ein bestimmtes Verhalten an den Tag. Und die permanenten Bewertungen tun ihr Übriges. Es ist noch niemand durch Prüfungen und deren Benotung klüger geworden.

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Kuhlmann26  29.11.2022, 00:26
@PhotonX
Wie soll das klappen, wenn 25 Schüler/innen einer Klasse sich für 25 verschiedene Dinge interessieren?

Du hast es noch nicht. Lös Dich doch mal gedanklich vom eingefahrenen Schulkonzept. Was Du beschreibst, soll und kann ja gar nicht klappen. Wenn es eine Klasse gibt, und das entscheidet niemand anderes die Lernenden, dann sitzen dort doch nur diejenigen, die sich für was auch immer interessieren. Die Lernenden sind nicht nach Alter sortiert, sondern - wenn überhaupt - nach Interesse.

Und wieso LEHRplan? Einen LERNplan bringt jeder Mensch mit, wenn er auf die Welt kommt. Zu Belehren bedeutet, jemanden am Lernen zu hindern.

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Greenee576  10.12.2022, 03:41
@Kuhlmann26

Und ich kann dir, aus eigener Erfahrung sagen, dass sich daran keiner gehalten hat.

Mir hat man sogar Medikamente verweigert, was zu unnötigen epileptischen Anfällen führte...

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Kuhlmann26  10.12.2022, 09:12
@Greenee576

Wenn Du mit «Osten» die DDR meinst, dann war es so, dass bereits im ersten Schulgesetz von 1946 die physische Gewalt gegen Schüler gesetzlich verboten war. Sollte jemand dennoch geschlagen worden sein, was ich nicht ausschließe, hätte man dagegen vorgehen können. Man hätte es halt tun müssen, denn: Wo kein Kläger, da kein Richter.

In was für einer pädagogischen Einrichtung warst Du denn?

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anonym200886  20.12.2022, 16:06
@PhotonX
Was tut man mit Schüler/innen, die in der 5. Klasse Fragen zu Schwarzen Löchern haben, soll man da gleich mit den Einsteinschen Feldgleichungen und der Schwarzschild-Metrik einsteigen?

nein damit was sie über die schwarzen löscher wissen wollen.

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PhotonX  20.12.2022, 16:59
@anonym200886

Das kann man aber ohne umfangreichen mathematischen und physikalischen Vorwissen nicht erklären.

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Aliha  05.02.2023, 17:55
@PhotonX
Wenn das den Schüler/innen freigestellt wäre

Die Einstellung von "Kuhlmann 26" zum deutschen Schulsystem ist hinreichend bekannt. Mit ihm zu diskutieren, bringt nichts.

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Kuhlmann26  05.02.2023, 18:48
@Aliha
Mit ihm zu diskutieren, bringt nichts.

Natürlich bringt das was. Man lernte eine bis dahin unbekannte Sichtweise kennen. Selbstverständlich wäre niemand gezwungen, sich diese Sichtweise zu Eigen zu machen.

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Ist das den Unterrichtsverweigerung?

Ja, denn du hast dich geweigert am Unterricht der Lehrerin teilzunehmen. Und dies auch nach Aufforderung.

Eigentlich doch nur wen ich sage nein ich arbeite nicht mit oder so aber ich sagte ja nichts und hab auch nicht mit ihr diskutiert.

Du hast trotz Aufforderung deine unterrichtsfremde Tätigkeit nicht unterlassen.

Die Lehrerin hat mich meiner Meinung nach sowieso aufm Kicker

wenn du dich in ihrem Unterricht immer so verhälst kann ich mir das gut vorstellen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dipl.Math.
Baumstamm83 
Fragesteller
 28.11.2022, 21:54

Ich hab aber alle Aufgaben bearbeitet. Außerdem wie und was ich mache ist doch im Unterricht mir überlassen solange ich alles habe was ich für den Unterricht brauche und nicht andere Leute am lernen behindere.
Auserdem heist es laut Google : „ Nachsitzen ist vor allem dann erlaubt, wenn Schüler den Unterricht geschwänzt oder gestört haben. Die konkreten Regelungen gestalten die Bundesländer in ihren jeweiligen Schulgesetzen.“ In meiner Schulordnung steht auch nicht dass es verboten ist während eines Faches etwas anderes zu bearbeiten, konnte ich nirgends finden.

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DerRoll  28.11.2022, 21:57
@Baumstamm83
Außerdem wie und was ich mache ist doch im Unterricht mir überlassen solange ich alles habe was ich für den Unterricht brauche und nicht andere Leute am lernen behindere.

Das ist falsch. Wenn dich die Lehrerin auffordert etwas zu unterlassen was nichts mit dem Unterricht zu tun hat dann hast du dem Folge zu leisten.

Warum diskutierst du das mit mir? Du hast gefragt ob es Unterrichtsverweigerung ist und ich habe darauf mit meiner Meinung geantwortet. Was nun folgt ist allein deine Sache.

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Baumstamm83 
Fragesteller
 28.11.2022, 22:01
@DerRoll

Ich hab auf dein Kommentar geantwortet und nochmals meine Meinung dazu gesagt, dass du es besser nach vollziehen kannst wie ich denke. Danke für deine Antwort

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Der Anweisung einer Lehrkraft ist Folge zu leisten.

Steht im Schulgesetz Hessen und bestimmt auch bei anderen Bundesländern

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen
Kuhlmann26  28.11.2022, 23:23
Der Anweisung einer Lehrkraft ist Folge zu leisten.

Dem Schießbefehl ist Folge zu leisten. Wenn Dein Satz im Hessischen Schulgesetz steht, dann ist das Gesetz falsch.

Ehrlich, ich frage mich manchmal, warum im Deutschunterricht der Film «Die Welle» behandelt wird.

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