Ist es Legal eine Rolex Replica zu kaufen?

5 Antworten

Grundsätzlich gilt: Die Einfuhr in die EU, Handel und Vertrieb innerhalb der EU solcher Fälschungen ist illegal. Der Zoll und die Steuer- bzw. auch Strafverfolgungsbehörden können hier eingreifen. Somit scheidet ein Kauf - egal von welcher Web-Seite aus.

Aber: Wenn du dir irgendwo eine Uhr kaufst, der berühmte Türkei-Strand sei hier als klischeehaftes Beispiel genannt, und diese nicht verpackt zum Beispiel an deinem Arm trägst, wird davon ausgegangen, dass du die für dich gekauft hast und nicht weiter handelst. Sozusagen als Urlaubssouvenir innerhalb der Einfuhrgrenzen. Dann wird meist darüber hinweg gesehen. Ein Weiterverkauf jedoch ist verboten.

Von Experte Margita1881 bestätigt

Wenn die Ihr nicht klar als Replik gekennzeichnet ist, dürfte es rechtlich unhaltbar sein.

Nach einem kurzen Besuch auf der Webseite, kann ich sagen, dies ist nicht der Fall

Bei Shops außerhalb der EU bzw. Deutschlands würde ich ohnehin nichts kaufen, zumal der Zoll dein Paket einsammeln könnte bei V.a. Produktpiraterie.

Die TLD erweckt ebenfalls kein Vertrauen, Impressum gibt es keins und ein Lets Encrypt Zertifikat zu bekommen ist keine allzugroße Hürde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
NewMemer69  26.09.2023, 05:19
Wenn die Ihr nicht klar als Replik gekennzeichnet ist, dürfte es rechtlich unhaltbar sein.

Fakes dürfen nie verkauft werden, egal ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.

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Kwalliteht  18.12.2023, 13:41
@NewMemer69

Da irrst Du Dich gewaltig. Kujau (der mit den Hitler-Tagebüchern) musste wegen Betrugs in den Knast. Dort fälschte er dann alles mögliche andere und verkaufte das Zeug danach ganz legal als seine Fälschungen.

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NewMemer69  18.12.2023, 14:10
@Kwalliteht

Da irrst du dich wohl eher.

Der gewerbsmäßige Handel mit Fälschungen ist illegal und damit strafbar. Den Verkäuferinnen und Verkäufern kann eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Anders sieht es aus, wenn man als Privatperson eine Fälschung im Internet bestellt oder im Urlaub kauft. Wenn dies nachweislich für den privaten Gebrauch passiert und kein Weiterverkauf stattfindet, darf die Tasche behalten werden und es droht keine Strafe.

Der Kauf ist legal, der Verkauf, ob Privat oder gewerblich, ist es aber nicht.

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Faelschungen,faelschungen118.html

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Kwalliteht  18.12.2023, 19:16
@NewMemer69

Die NDR-Seite unterstellt implizit, dass die Fälschungen als Originale verkauft werden. Da schlägt ganz einfach der Betrugparagraph zu, und da kann es bis zu 5 Jahren geben. Ansonsten nennt das StGB explizit einige Dinge, deren Fälschung strafbar ist (§§ 267-278). Was da nicht aufgezählt wird, darf man fälschen, so oft man will, da es einen allgemeinen Fälschungsparagraphen nicht gibt.

Kujau wurde für seine gefälschten Hitler-Tagebücher wegen Betrugs (nicht wegen Fälschung) verurteilt. Daraus hat er gelernt. Er hatte sich jetzt als Fälscher einen Namen gemacht und verkaufte ganz legal seinen Fälschungenals Fälschungen.

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NewMemer69  18.12.2023, 19:19
@Kwalliteht

Die Hitler-Tagebücher sind aber keine Marke! Es geht hier ums Markenrecht und Geschützte Begriffe. Wenn auf einer Fake Rolex "Rolex" drauf steht oder die Rolex Krone abgebildet ist, ist es illegal. Wenn auf einer "Fake Rolex" sowas wie Pagani Design draufsteht, ist es wieder legal. beispiel: https://www.amazon.de/Herrenuhren-Automatikuhr-Saphirglas-Mechanische-Armbanduhr/dp/B0BLMZC9TM/ref=sr_1_5?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&crid=1PCHJFENBKKCE&keywords=pagani+design&qid=1702923571&sprefix=pagani+design%2Caps%2C125&sr=8-5

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Kwalliteht  18.12.2023, 19:25
@NewMemer69

Sobald der Fälscher vorgibt, das Original zu verkaufen, ist es Betrug. Und in Deutschland ist Betrug strafbar, Fälschung nicht.

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Kwalliteht  19.12.2023, 00:47
@NewMemer69

Da steht aber nichts von bis zu 5 Jahren wie beim NDR. Das mit den 5 Jahren kommt nur bei Betrug raus, denn beim MarkenG sind es maximal 3 Jahre. Ohne Täuschungsabsicht (§ 143, Absatz 1, Punkt 3b und 5) dürfte es jedoch DEUTLICH niedriger liegen, wenn der Sache überhaupt eine strafrechtliche Relevanz zugemessen wird.

Und die widerrechtliche Verwendung von Marken, die aus gutem Grund nicht im StGB steht sieht es auch noch "ein wenig" anders aus. Was im Geschäftsverkehr offensichtlich eine Fälschung ist, taugt nicht zur Markenrechtsverletzung, da schließlich jeder erkennen kann, dass es eine Fälschung ist, womit Verwechslung ausgeschlossen werden kann. Betrug ist damit schonmal nicht möglich. Gerade auf Fälschungen beziehen sich Absatz 1, Punkt 3b und 5, in denen von der Absicht steht, jemanden über's Ohr zu hauen. Letzteres ist beim Verkauf von Fälschungen als Fälschungen nicht möglich.

Verkauft jemand als Scherzartikel eine Rolex-Spielzeuguhr, dürfte es strafrechtlich auch schwierig sein, ihm ans Bein zu pissen. Da ist der zivilrechtliche Weg nicht nur angemessener sondern auch erfolgversprechender. Normalerweise wird das dann gegen Auflagen eingestellt. Es kann aber auch einfach als Satire durchgehen.

Wie auch bei einer gut gemachten Fälschung, die aber durch einige Merkmale trotzdem noch gut als Fälschung erkennbar ist oder bei der der Anbieter selbst offen darauf hinweist, dass es eine Fälschung ist. Nutzt er bei der als Fälschung verkauften Fälschung das gefälschte Symbol ... und bezeichnet dieses natürlich auch als Fälschung, so kann ihm niemand unterstellen, das Symbol verbotenererweise benutzt zu haben, schließlich hat er ja nur die Fälschung benutzt und dies auch noch offen zugegeben. Mit einem guten Anwalt bringt man auch das als Satire durch.

Zieht man eine Marke durch Verwendung derer Namen, Symbole ... in den Dreck, gibt es noch einige andere Punkte, die aber in diesem Fall nicht zutreffen. Wenn Inhaber der Marke dann den Dreck zurückschmeißt und ihm der Staatsanwalt dabei hilft, dann habe ich kein Mitleid mit dem Markenrechtsverletzer.

Im deutschen Recht gilt schon seit Ewigkeiten ein ungeschriebenes Gesetz: Belästige nicht die Strafgerichte, wenn das Problem zivilrechtlich gelöst werden kann. Oder anders gesagt: Wenn Du an einer friedlichen Lösung nicht interessiert bist, werden wir Dir auch nicht helfen.
Diese Weichspühlung des Markenrechts hat übrigens die Industrie selbst zu verantworten. Es gab Zeiten, in denen Hersteller aller möglichen Produkte wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen Strafanträge stellten gegen Firmen, die Ersatzteile billiger anboten. Mercedes gegen Bosch zum Beispiel. Oder auch gegen AMG, die die Autos kauften, die Ausstattung nach Kundenwünschen vornahmen und die Autos dann an die Kunden weiterverkauften. Nun ja, nachdem AMG die Prozesse immer wieder gewann, kaufte Mercedes den Laden auf. Oder auch Microsoft, die in Zeiten, als DOS noch auf vielen Computern lief, die ihre Software für Windows mit <Name der Software> "für Windows" benannten. Oder Druckerhersteller, die die Staatsanwaltschaft gegen Hersteller von Fremdtinten einsetzten. Die Herstellung selbst war eh in keiner Weise anfechtbar, aber die Druckerfirmen wollten erreichen, dass die Tinte unter Hinweis auf die Drucker, mit denen sie funktionierte, nicht verkauft werden durfte. Der Vorwurf war immer die Verletzung von Markenrechten.
Die Frage der Gerichte war dann normalerweise, ob es schon irgendwelche zivilrechtlichen Versuche gegeben hatte, was fast nie glaubwürdig belegt werden wurde. Und so nach und nach verlief das im Sande. Die Gesetzgebung hat sich seit etwa 1980 nicht so wahnsinnig geändert, aber damals war es eine Markenrechtsverletzung, ein Copyrightsverletzung und einer Urheberrechtsverletzung, wenn man einen Computer mit der Software darauf verlieh, obwohl man die Lizenzen für die Software darauf ja nur für sich selbst gekauft hatte. Nun ja, heute ist man ein Stück weiter. Auch der § 143 MarkenG wird von den Gerichten "etwas" lockerer gesehen. Alleine wegen dieses Paragraphen in den Knast zu wandern ist fast unmöglich, da muss schon "etwas" mehr vorliegen.

Ganz nebenbei bin ich auf diesem Gebiet unterwegs. Nein, ich fälsche nicht und bin auch kein Anwalt der Fälscher. Die kriegen das selbst hin. Ich bin in der IT unterwegs. Schon lange. Und wie oft da der §143 MarkenG bemüht wird (meistens ohne Erfolg, Tendenz zu noch weniger Erfolg), ist wirklich peinlich. Beim Urheberrecht ist es nicht ganz so peinlich, allerdings gibt es da größere Probleme mit der Beweislast. Beim Copyright wird es häufig megapeinlich, aber das ist eine andere Frage.

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Fälschen ist nicht verboten. Nur die Fälschung darf dann nicht als Original verkauft werden.

Bei einem Kujau würde ich sogar größten Wert darauf legen, dass er gefälscht ist.

Solche Replica kaufen lohnt sich nicht wirklich. Im Falle eines Defekts, das repariert niemand. Die wechseln noch nicht einmal eine leere Batterie. Es bleibt rausgeworfenes Geld..

Besitzen darf man solche Replica schon.

LA

Ich würde die 200€ für was besseres ausgeben, als für so eine schrott Replika Rolex. Das ist Schwachsinn. Lass es lieber.

Lg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich schon lange mit mechanischen Uhren