Ist die Fahrzeit Arbeitszeit?
Folgendes Thema:
Ich bin Azubi mit 5 weiteren Personen. Der Ausbilder hat uns zu einem Kurs angemeldet. Da von den Azubis keiner ein Auto hat, dauert der Weg 2 Stunden (Bus fährt, umsteigen...)
Beträgt die Zeit die man unterwegs ist auch als Arbeitszeit? Ich bin Ja 2 Stunden unterwegs um erstmal hinzukommen. Meine normale Ausbildungsstätte liegt maximal 10 Minuten entfernt.
Darf der Ausbilder den Kurs soweit weg buchen. Beim Vorstellungsgespräch hieß es wir sind die ganze Zeit In unserer Ausbildungsstätte. Sonst waren die Kurse immer in einer anderen Firma die neben unserer liegt, da mein Ausbilder das aber verpennt hat und jetzt alle Plätze voll waren, hat er uns hier angemeldet
4 Antworten
Hängt vom Tarifvertrag ab.
Bei vielen ist es ähnlich wie die Fahrt zur Berufsschule, das ist ja auch keine Arbeitszeit.
Darf der Ausbilder den Kurs soweit weg buchen.
Der muss sogar teilweise!
Sonst waren die Kurse immer in einer anderen Firma die neben unserer liegt, da mein Ausbilder das aber verpennt hat und jetzt alle Plätze voll waren, hat er uns hier angemeldet
Uninteressant für euch.
Beträgt die Zeit die man unterwegs ist auch als Arbeitszeit?
Reisezeit für Fortbildungen ist vergütungspflichtig
Darf der Ausbilder den Kurs soweit weg buchen.
ja darf er
Sonst waren die Kurse immer in einer anderen Firma die neben unserer liegt, da mein Ausbilder das aber verpennt hat und jetzt alle Plätze voll waren, hat er uns hier angemeldet
Unerheblich
Bei überbetrieblicher Ausbildung zählt die Wegezeit vom Arbeitsplatz zum Schulungsort in der Regal als Arbeitszeit. Wir hätte uns damals im Betrieb getroffen und wären mit einem Firmenwagen hingefahren.
Das kann aber abhängig von der Firmengrüße und Tarifverträgen sein.
Arbeitszeitbeginn ist ab dem Betrieb. Du könntest im Zweifel auch erst in den Betrieb fahren und von dort aus zur Fortbildung.
Es geht um Aus- und nicht um Fortbildung.