Ist das wirklich erlaubt dass man sein Auto so lackieren lassen darf!?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

Nein 59%
Ja 41%

6 Antworten

Ja

Das gab es auch schon als "Bostizei" und "Polizi", das Design an sich ist nicht geschützt. Man darf natürlich keine silbernen reflektoren anbrigen, daher nutzen alle die diese Folierung nachahmen normal Silber Metallic für die Reflektoren.

Der Schriftzug Polizei ist natürlich genau wie das Blaulicht verboten. Einen ähnlichen Schriftzug kann man wohl drauf machen. Jedenfalls habe ich bisher noch von keinem Gerichtsurteil gehört, welches sowas verboten haben soll. (könnt mich natürlich eines besseren belehren, falls ihr Quellen habt)

Woher ich das weiß:Recherche

Jain. Die Lackierung selbst ist nicht geschützt, die darf man so verwenden. Vorsicht ist geboten bei Reflexionsfolien, die sind weitgehend Einsatzfahrzeugen vorbehalten. Hier sollte man einen prüfenden Blick in die StVZO werfen.

Der Schriftzug "POZILEI" ist nicht eindeutig verboten, aber durchaus kritisch zu sehen. Zusammen mit der Lackierung kann hier durchaus eine erhebliche Verwechslungsgefahr bestehen. Insgesamt gibt es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung und auch keine einheitliche Handhabung seitens der Behörden. Was in dem einen Bundesland geduldetet wird, kann in einem anderen Bundesland beanstandet werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Ja

Das Geschmackmuster ist nicht geschützt. Es darf nur nicht reflektieren. Blaulichter dürfen auch nicht verwendet werden. Sofern es im Straßenverkehr teilnimmt.

Die Farbe wohl ja, Reflektoren nein, Schriftzug wird es wohl Diskussionen geben.

Ist verboten, insofern die silbernen Streifen reflektieren können.
Sonst wäre das erlaubt, wenn man sich zum Affen machen will.