Ist das Diskriminirung?in der Schweiz, und kann man dies anzeigen?

AuchKarma  23.07.2023, 17:17

Du sprichst mit einer Regenbogenflagge?

Geitko 
Fragesteller
 23.07.2023, 17:18

homosexuelle meine ich

5 Antworten

Ich finde es Diskriminierung im Bezug auf jede Person bezogen. Ob du das einem schwulen einer Lesbe einer dicken oder dünnen Person sagst es ist unhöfflich gemein grob wiederwertig und abwertend. Ein Mensch ist ein Mensch egal welche Sexualität er hat. Es bleibt immer die Selbe Person.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich damit

Es ist respektlos. Gegenüber allen Menschen. Jedoch denke ich nicht, dass man dafür rechtlich belangt wird.

Ob das Diskriminierung ist, mögen andere entscheiden. Ich finde das einfach grob unhöflich und abwertend.


Geitko 
Fragesteller
 23.07.2023, 17:18

Sehe ich auch so die können ja nichrs dafür

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Du machst dich vielleicht nicht rechtlich, aber moralisch strafbar. Außerdem spricht das auch nicht für Intellekt

Nein, wenn du keine bestimmte Person damit beleidigen willst. Du kannst allgemein sagen, daß du die Bewegung ihgitt findest und das so gar nicht dein Ding ist. Kein Problem. Aber du darfst nicht zu einer Person sagen " Ich finde dich ihgitt."


Geitko 
Fragesteller
 23.07.2023, 17:28

Also kann ich einer lesbe sagen igit

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tephran  23.07.2023, 17:30
@Geitko

Nein, nicht ihr als Person. Aber der ganzen Lesben-Bewegung, also z.b. kannst du sagen: " Ich finde das ganze Lesben Ding Ihgitt." Das kannst du sagen. Aber nicht: " Ich finde dich ihgitt, du bist eine Lesbe." Das darfst du nicht sagen. Beleidigungen in Verbindung mit "du" oder "dich" usw. können angezeigt werden, denn sie sind persönlich.

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tephran  23.07.2023, 17:39
@tephran

Nachtrag:

P.S. Wobei man immer schauen muß.... Ob "ihgitt" nun schon eine Beleidigung darstellt. Kann sein, daß Anwälte das anders sehen oder es zu geringfügig ist, um es zu belangen. Rausreden könnte man sich im Fall der Fälle z.b. damit, daß man einfach "ihre fettigen Haare" gemeint hat oder so. Ich würde es doch als recht geringfügig einstufen, um Anzeige zu erstatten. Und dann wär da noch die Beweislast. Wenn Aussage gegen Aussage steht z.b..

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Geitko 
Fragesteller
 23.07.2023, 17:44
@tephran

Eine Freundin von mir hat sich als lesbe geoutet dann meinte jemand igit

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