In Rechnung stellen?

Answer1234567  20.06.2025, 20:56
Ich habe vorhin einen online Kurs gekündigt. Und zwar über das 14 Tage Widerrufsrecht.

Hast du gekündigt oder den Vertrag widerrufen? Das sind zwei verschiedene Dinge...

Pogo407 
Beitragsersteller
 20.06.2025, 20:57

Widerruf

5 Antworten

Verlangen kann er viel, wenn der Tag lang ist (und heute ist der längste Tag des Jahres, lol).

Ob die Forderung eine Grundlage hat, ist allerdings fraglich.

Jetzt hat mir der Kursleiter gesagt das er mir das Analysegespräch in Rechnung stellt

Wenn das vorher so vereinbart war, und der Kursleiter nachweisen kann, dass du der Bezahlung vorher zugestimmt hast, dann ja. Sonst nicht.

und dafür mehr verlangt als der ganze Kurs gekostet hätte?

Das klingt nach Betrug.

Die Beweislast, dass du vorher (vor dem Analysegespräch) dem Preis zugestimmt hast, liegt beim Kursleiter. Du kannst dich entspannt zurücklehnen, und eine Bezahlung erstmal verweigern. Lass dich auch nicht einschüchtern mit irgendwelchen Drohungen.

Abwarten und Tee trinken. Wenn die Bedrohungen nicht aufhören, nimm dir nen Anwalt, oder erstatte bei der Polizei Anzeige wegen Bedrohung.


superseegers  22.06.2025, 19:01

Zivilrechtliche Forderungen zu stellen bedeutet keine Bedrohung in strafrechtlichem Sinn.

Nur wenn der Betrag vorher vereinbart war.


Pogo407 
Beitragsersteller
 20.06.2025, 20:53

Nein da war nix vereinbart.

Das selbe wenn ich jetzt von dir 100€ für diesen Text verlangen würde

Bonsai82  20.06.2025, 21:06
@Pogo407

Der Kursleiter will sich damit alle Kosten wieder zurück holen, wie es aussieht.
Er ist clever und Du cleverer. ;-)

Petangsukar  20.06.2025, 21:16
@Pogo407
Nein da war nix vereinbart

Dann kannst du ihn getrost ignorieren! So lange er keinen Lastschrifteinzug oder vergleichbare Autorisierung von dir hat.

Falls doch: Behalte deine Konten im Auge, widersprich zur Not einer Abbuchung.

Lass ihn ins Leere laufen und antworte dem am besten gar nicht mehr.

Pogo407 
Beitragsersteller
 20.06.2025, 21:21
@Petangsukar

Nein der hat gar nichts von mir. Und es war noch ein Dienstleister dazwischen

Verlangen kann man alles.

Ich habe vorhin einen online Kurs gekündigt. Und zwar über das 14 Tage Widerrufsrecht.

Das ist ein Widerspruch in sich.

Hast Du gekündigt oder widerrufen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Pogo407 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 06:39

Widerruf beim Dienstleister (Mittelsmann)

Siehe Antwort AnglerAut. Ich würde die Kontobelastung rückgängig machen, seiner Forderung widersprechen und ggf. eine rechtliche Auseinandersetzung riskieren.