Im Westen besitzen die Amtskirchen umfangreiche Ländereien, Ackerflächen, Grundstücke, Waldflächen. Wie war das in der DDR, wurden diese Flächen enteignet?

3 Antworten

Anders als in einigen anderen sozialistischen Staaten behielten die evangelischen und katholischen Kirchen in der DDR nach dem Zweiten Weltkrieg grundsätzlich ihr Eigentum an Kirchengebäuden und anderen Immobilien. Dennoch gab es zahlreiche Einschränkungen und Belastungen für die Kirchen, die Nutzung von Kirchengebäuden war oft eingeschränkt, etwa durch die Beschlagnahme von Räumen für staatliche Zwecke oder die Verhinderung von Erweiterungen. Die Kirchen hatten Schwierigkeiten, ihre Immobilien zu unterhalten, da die staatlichen Zuschüsse gering waren und die Kirchen selbst über begrenzte finanzielle Mittel verfügten. Es gab immer wieder Bestrebungen seitens des Staates, kirchliches Eigentum zu enteignen, insbesondere größere Ländereien und Immobilien, die für staatliche Projekte benötigt wurden.

Nach der Wiedervereinigung wurden die meisten kirchlichen Immobilien, die unrechtmäßig enteignet worden waren, an die Kirchen zurückgegeben. Dies erfolgte auf der Grundlage des Zwei-plus-Vier-Vertrages und der damit verbundenen Bestimmungen zur Rückgabe enteigneten Eigentums. Die Rückgabe gestaltete sich jedoch oft schwierig und langwierig. Es gab zahlreiche Einzelfälle, in denen die Rückgabe von Immobilien strittig war oder verzögert wurde. In einigen Fällen, in denen eine vollständige Rückgabe nicht möglich war, erhielten die Kirchen eine finanzielle Entschädigung.

Es gab aber auch einige Schwierigkeiten bei der Rückgabe, denn viele der enteigneten Immobilien waren inzwischen für andere Zwecke genutzt worden, beispielsweise als Schulen, Kindergärten oder Wohnungen. In einigen Fällen war die ursprüngliche Eigentumslage nicht eindeutig geklärt. Es gab auch Widerstände gegen die Rückgabe kirchlichen Eigentums, insbesondere seitens der Nutzer der Immobilien.

LG aus Tel Aviv

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Globalgeschichte /Geopolitik

In der DDR wurde jeder private Landbesitz enteignet

In der DDR wurden die Kirchen und ihre Besitztümer größtenteils nicht enteignet. Die Kirchen, sowohl die evangelische als auch die katholische, behielten während der gesamten DDR-Zeit bedeutende Grundstücke, Gebäude und auch landwirtschaftliche Flächen.

Einige kirchliche Ländereien wurden jedoch verstaatlicht oder durch Bodenreformmaßnahmen in der frühen Phase der DDR ab 1949 an Bauern umverteilt.

Nach der Wiedervereinigung gab es einen umfangreichen Prozess, bei dem die Kirchen in vielen Fällen ihre ehemals enteigneten Grundstücke und Ländereien zurückfordern konnten. Allerdings waren die Rückgabeverfahren oft kompliziert, und nicht alle Forderungen wurden anerkannt, insbesondere wenn die Flächen bereits an Dritte weiterverkauft oder anderweitig genutzt worden waren.