Ich habe einem Mädchen voll ins Gesicht geschlagen Nase gebrochen die ist auch umgefallen bin ein Junge 14 bitte ich will kein Ärger?

22 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin dann da hingerannt und einfach ausgerastet habe voll ausgeholt und ihr eine verpasst. 

Das solltest du ganz schnell vergessen. Du bist nicht ausgerastet. Du bist dahin gerannt, um dem anderen Mädchen zu helfen, du wolltest sie verteidigen, nichts anderes. Dir fiel auch nichts anderes ein, als ihr eine zu verpassen, damit sie sofort aufhört, auf einen anderen Menschen einzutreten. Wenn du es also schaffst, deinen Schlag als erforderliche Verteidigung darzustellen, dann ist der Schlag durch Notwehr gedeckt.

Allerdings bezweifle ich, dass die andere Anzeige oder Strafantrag stellen wird, da sie selbst strafbar gehandelt hat. Du solltest ihre Personalien der Polizei nennen und sie wegen gefährlicher KV anzeigen. 

Natürlich musst du mit einer Anzeige rechnen. Aber mach dir nicht so große Sorgen, da wird nicht viel bei rauskommen. Evtl. ein paar Sozialstunden. Denn sie hat auch auf Zuruf nicht aufgehört zu Prügeln und dass du da im Affekt etwas zu grob warst, wird jeder verstehen.

Das andere Mädchen wird mehr Probleme bekommen. Denn sie hat auf eine bereits am Boden liegende Person eingetreten. Das war schwere Körperverletzung.


Das was dir zu gute kommt ist du hast Nothilfe geleistet allerdings rechtfertigt das allein noch nicht die Tatsache das du jemanden die Nase gebrochen und eine Platzwunde verschafft hast denn rechtlich gesehen übersteigt das die Nothilfe du hättest andere Mittel gehabt um zu helfen als gleich jemanden die Nase zu brechen. Was ich persönlich von der Situation denke spielt keine Rolle. Fakt ist du wirst dich wenn Anzeige erstattet wird dafür verandworten müssen und darüber aussagen. Dann wird ein Richter entscheiden müssen wie Milde er dich in Anbetracht der Tatumstände davon kommen lässt. Denn eine Tat aus dem Affekt weil das Opfer deine Freundin ist spricht für Mildernde Umstände.
Dennoch möchte ich noch einmal betonen man kann sich in Situationen wie deiner nicht allein auf Notwehr und Nothilfe berufen denn diese erlaubt es nicht einfach selber zu zu schlagen und zu verletzen sondern nur das kleinste notwendige Maß an Gewalt um der bedrohlichen Situation zu entgehen/ sie zu beenden. In diesem Falle wurde das deutlich überschritten.

kevin1905  10.06.2017, 23:46

Nothilfe

Notwehr!

das
du jemanden die Nase gebrochen und eine Platzwunde verschafft hast denn
rechtlich gesehen übersteigt das die Nothilfe du hättest andere Mittel
gehabt um zu helfen als gleich jemanden die Nase zu brechen.

Nochmal es ist Notwehr und keine Nothilfe. Notwehr erfordert keine Verhältnismäßigkeit sondern Notwendigkeit.

Soll man vorher streicheln und höflich fragen?

Damit eine Verurteilung in Betracht käme, müsste der Staatsanwalt nachweisen, dass der Schlag eben nicht notwendig gewesen ist um die Rechtsverletung gegen die Freundin zu beenden.

Aber nach Aussage des Fragestellers hat das Rufen ja keinen Effekt gehabt.

Fakt ist du wirst dich wenn Anzeige erstattet wird dafür verandworten müssen und darüber aussagen.

Ein Beschuldigter einer Straftat ist nicht zur Aussage verpflichtet. Er muss nur seine Personalien korrekt angeben.

Auch reicht eine Anzeige nicht, da einfache KV ein Antragsdelikt ist.

Denn eine Tat aus dem Affekt weil das Opfer deine Freundin ist spricht für Mildernde Umstände.

Ziehst du dir das aus dem Hintern oder einer anderen Körperöffnungen für Ausscheidungen?

Es
ist eine Notwehrhandlung. Subjektiv liegt keine Straftat vor, auch wenn
objektiv eine Köfperverletzung offensichtlich ist. Entscheidend für die
Strafe ist aber der subjektive Tatbestand und der liegt aufgrund von §
32 StGB NICHT vor.

In diesem Falle wurde das deutlich überschritten.

Sehe ich kompett anders.

Halte
deinen Beitrag inhaltlich für falsch, vom Format her, so ganz
absatzfrei für eine Zumutung und über grammatikalische Fehler will ich
mich gar nicht einlassen.

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Nightwing99  11.06.2017, 00:42

Letztendlich entscheidet der Richter wenn es Hart auf Hart kommt und ich kenne genug Beispiele wo sich auf Notwehr berufen wurde es für die angeblich Notwehrgeleisteten ein böses Erwachen wegen übertriebener Härte gab. Internet ist ebenfalls voll davon und auch nicht schwierig zu finden wer sich selbst davon überzeugen möchte. Und wie sehr mich das interessiert was du von meinem Beitrag hälst kannst du dir sicherlich selbst denken... P.S. Neuste Forschungen zeigen das Menschen die sich häufig über Grammatik-, Form-, und Rechtschreibfehler anderer auslassen meist mit ihrem eigenen Leben unzufrieden sind und deutlich anfälliger für Persönlichkeitsstörungen und Depressionen sind. ;)

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furbo  11.06.2017, 10:05

Du solltest deinen Satzbau und Rechtschreibung leserfreundlicher gestalten. Nach der Hälfte des Textes hab ich aufgehört zu lesen, da er zu wirr verfasst ist. 

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Ich finde sie hat das echt verdient, du hast einfach deiner Freundin geholfen und ja, ich bin zwar echt gegen Gewalt, aber hast du gut gemacht 

09005809000  03.11.2018, 13:42

Weniger Einsatz (Schubsen) hätte zu weiteren Verletzungen deiner Freundin und deinem Körper geführt.

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Das wird alles aufgenommen von der Polizei. Vergiß nicht ein Junge schlägt viel fester.

Du hättest sie auch einfach wegreißen können. Egal. Es kommt darauf an ob sie ne Anzeige macht, denn dann bekommt sie genauso Ärger.

Kommt es zu einer Anzeige dann werden Umstehende befragt. In deinem Alter gibt es Sozialstunden.

Für die Schlägerlilly gilt das gleiche. Du hast geholfen leider etwas heftig aber sie hat bewußt auf eine am Boden liegende eingetreten. Das ist Körperverletzung mit Absicht.

Die andere wird auch härter bestraft werden. Vielleicht gibt es auch keine Anzeige denn sie weiß was ihr blüht. Ob sie nun von dir eine bekommen hat oder nicht.

Viel Glück

Nightwing99  10.06.2017, 19:54

Auf einem am Boden liegenden eintreten wird sogar als gefährliche Körperverletzung gewertet.

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wirbelwindx  10.06.2017, 20:31
@Nightwing99

Ja das sagte mein Onkel auch. Möglich, dass sie aber keine Anzeige macht um ihren Freund zu schützen. Sollte sie nicht tun, denn er wird mit Notwehr davon kommen.

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Bitterkraut  10.06.2017, 19:58

Sie bekommt Ärger, wenn die andere eine Anzeige macht. Und vermutlich ist das schon geschehen.

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wirbelwindx  10.06.2017, 20:28
@Bitterkraut

Sie wird auch heftiger bestraft. Ich habe gerade meinen Onkel gefragt. Nun er hätte nicht so fest zuschlagen dürfen. Weg ziehen. Aber da lag ne Freundin. Die andere hat eine am Boden liegende getreten. Das wird mit Sicherheit härter bestraft. Wenn es zu einer Anzeige kommt, was sehr wahrscheinlich ist.

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wirbelwindx  10.06.2017, 20:36
@wirbelwindx

Mein Onkel ist Anwalt. Man muß sehn ob das als Hilfe durchgeht. Die andere die getreten hat wird garantiert eine Strafe bekommen

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ZuumZuum  10.06.2017, 21:02
@wirbelwindx

Dein Onkel hat Recht, ich gehe einen Schritt weiter, Überschreitung der Notwehr in Verwirrung, Furcht oder Schrecken wird nicht bestraft (§33 StGB).

Er hat das für ihn erforderliche Mittel eingesetzt um den Angriff sofort zu beenden. Da er keine Erfahrung im Einsatz seiner Kräfte hat gehe ich ganz fest davon aus das hier auf Nothilfe und Notwehrüberschreitung erkannt wird.

Wäre ja noch schöner wenn Zivilcourage bestraft wird. Wer jemand anderen angreift und am Boden liegend mit Fußtritten behagelt  muß damit rechnen das er schnell und wirksam an seinem weiteren Tun gehindert wird.

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wirbelwindx  10.06.2017, 21:12
@ZuumZuum

Natürlich hat mein Onkel recht. Er ist Anwalt. :-)) Er hat das gelesen und denkt auch die einzig Schuldige ist die, die getreten hat und die wird ihre Strafe bekommen.

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LouPing  10.06.2017, 21:31
@wirbelwindx

Hey wirbelwindx

Natürlich hat mein Onkel recht. Er ist Anwalt. 

Anwalt=er hat recht-Unsinn! 

Wer recht hat entscheidet wenn ein Richter. Was meinst du wie viele Anwälte Prozesse vor Gericht verlieren.

Ein Anwalt kann kann die Strafe evtl. mildern-aber niemals eine Tat ungeschehen machen. 

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wirbelwindx  11.06.2017, 01:06
@LouPing

Er hat ihr geholfen. Aber das sieht jeder so bis auf euch zwei. Die die getreten hat, hat sich der schweren Körperverletzung strafbar gemacht. Er hat rein instinktiv gehandelt wie das wohl jeder getan hätte und nun ist das Thema genug ausgeschlachtet. Jeder hat eine andere Ansicht.

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furbo  11.06.2017, 10:10
@wirbelwindx

Natürlich hat mein Onkel recht. Er ist Anwalt. :-)

Das eine hat mit den anderen nichts zu tun. Es gibt genügend Anwälte, die mit Müh und Not das 2. Staatsexamen geschafft haben und juristische Flachpfeifen sind. So meine Erfahrungen. 

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kevin1905  10.06.2017, 23:48

Vergiß nicht ein Junge schlägt viel fester.

Und eine Magnum hat mehr Mündungsenergie als eine 9mm Parabellum. Was macht das für einen Unterschied?

Das ist Körperverletzung mit Absicht.

Das ist gefährliche Körperverletzung

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wirbelwindx  11.06.2017, 01:08
@kevin1905

Ja aber von derjenigen die das Opfer das auf dem Boden lag getreten hat. Deine Antwort klingt noch ganz anders. Lass gut sein

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LouPing  11.06.2017, 09:27
@wirbelwindx

Hey wirbelwindx

Eine richtig gute Antwort ist nur möglich wenn man den Tathergang von beiden Seiten beleuchten kann. 

Anhand deiner z.T. recht chaotischen Schilderungen sind Zweifel durchaus berechtigt.  

Dein Onkel hat hier nichts weiter zu melden-den Richter interessieren alle Fakten. 

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