Ich 27 Sie 15, Moralisch Vertretbar?

24 Antworten

Hai,

Ich 27 Sie 15, Moralisch Vertretbar?

Es existiert per definitionem nicht die Moral. Vielmehr ist die Moral eigen zu machen, aber durch Andere beeinflusst.

Dem in Deutschland herrschenden Moralkonstrukt zufolge wäre eine solche Liebesbeziehung widrig - siehe dazu auch die Übereinstimmung in den restlichen Antworten -, aber das ist herzlichst irrelevant, wenn es für dich und für sie in Ordnung ist. Ersteres hast du auch hiermit:

Ich kann mir schon vorstellen, das ihre Eltern komplett dagegen sein werden.

erkannt.

Erkannt hast du das „Dilemma“ auch bei diesem Satz:

Ich hab auch nicht die direkte Absicht auf Sex hinauszugehen

Deine Intention war offenkundig, das gesellschaftsbedingte Klischee einer „Person, die nur mit Jüngeren Sex will“ abzuschwächen.

Anhand diesen subtilen Einschüben als auch deinen zweifelnden Kommentaren unter den - deiner Fragestellung entsprechend - negativen Antworten ist zu erkennen, dass du dir eigentlich überhaupt nicht unsicher bist, aber du auf das Erscheinungsbild in der Gesellschaft viel Wert legst - natürlich verständlich.

Wenn ihr euch liebt - und bedenke, es existieren zwar dutzende Definitionen der so genannten Liebe, aber keine kennt eine Altersgrenze -, dann gehört ihr - die Ironie kommt: gesellschaftsbedingt - zusammen.

oder sollte ich den Kontakt zu ihr halten aber warten bis sie 18 wird?

Wahrscheinlich von der Gesellschaft tolerierter, wenngleich kein Stückchen logischer. Du gehst sogar die Gefahr ein, dass sie einen neuen Liebespartner findet.

Schlussendlich:

Rechtlich ist die Sache mehr als eindeutig, denn den Gesetzgeber interessieren Liebesbeziehungen nicht. Ihn interessieren - die Ironie kommt: gesellschaftsbedingt - nur sexuelle Aktivitäten. Und die wären bei euch, bedingt dem grundsätzlichen Schutzalter von vierzehn Jahren, legal - die bedingten Schutzalter 16 und 18 sind anscheinend irrelevant.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Rotfuchs716  04.10.2022, 00:11

anwendbar wäre hier bei deutschem und schweizerischem Recht Schutzalter 16. 18 nur dann wenn Abhängigkeitsverhältnis besteht. 14 gilt nicht wenn der männliche Part über 21 ist.

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rechtlich gesehen ist es völlig ok.

moralisch meiner Meinung nach auch, da Moral in Beziehungen nichts zu suchen hat, das geht keinen anderen was an außer die beiden Betroffenen.

wenn ihr euch beide mögt und mehr wollt, warum nicht?
natürlich schön langsam vorgehen und nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen, erstmal schauen wie weit ihr beide zu gehen bereit seid.

aber auch nicht aufgeben nur weil sie so jung ist.
was soll denn moralisch besser daran sein, wenn ein Hugh Hefner mit über 80 ein 20jähriges Playboygirl zur Freundin hat, oder ein Richard Lugner mit seinen 89.

Hacker48  24.09.2022, 22:20
was soll denn moralisch besser daran sein, wenn ein Hugh Hefner mit über 80 ein 20jähriges Playboygirl zur Freundin hat

Wenn du den Unterschied zwischen 80 - 20 und 30 - 14 nicht kennst, wäre zu versuchen, es dir zu erklären, reine Zeitverschwendung. 😉

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Hacker48  24.09.2022, 22:23
@FragenSonde

Weniger krass, als deine Konstellation.

Natürlich geht es bei 80 und 20 nur um Sex. Aber der 20-Jährigen ist das voll und ganz bewusst und sie verfolgt ihrerseits ihre eigene Agenda aka Geld. 😉

Während man einer 14-Jährigen sehr leicht die große Liebe vorspielen kann...

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Phoenix2018  24.09.2022, 22:24
@Hacker48

der Unterschied 80 20 (mit Geld) und 30-14 (mit Zuneigung und Liebe) ist moralisch nicht anders.

denkst du die 20jährige würde freiwillig mit einem 80jährigen zusammen sein, wenn es da nicht um ne Menge Geld ginge? und das ist moralisch besser als wenn ein 30jähriger mit einer geistig reifen 15jährigen (wie hier) zusammen ist und sich liebt? (und nicht eine Millionensumme bei dem 30jährigen lockt)

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Phoenix2018  24.09.2022, 22:25
@Hacker48

wieso denn vorspielen? wenn der FS in sie verliebt ist, und die Liebe erwidert wird, spielt da niemand jemand anderem was vor.

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Hacker48  24.09.2022, 22:31
@Phoenix2018

Und 20 ist nicht 27. Nach deiner Logik wäre das ebenfalls in Ordnung.

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Phoenix2018  24.09.2022, 22:38
@Hacker48

in Deutschland: unter 14 - sexualunmündig und daher Offizialdelikt (Kindesmissbrauch)

zwischen 14 und 16 - sexualmündig mit Einschränkung, kein Offizialdelikt - daher kein Kindesmissbrauch mehr und auch nur verfolgt auf Anzeige des jungen Partners bzw. dessen Eltern. sollte der junge Partner gegen seine Eltern aussagen kann das Verfahren auch eingestellt werden (ist mir selbst passiert!)

Voraussetzung ist dass der ältere nicht eine fehlende Reife zur Einsicht in Sexualität und Leben ausnutzt oder gegen Entgelt handelt

ab 16 - voll sexualmündig, ab da haben auch Eltern kein Mitspracherecht mehr.
natürlich greift in dem Fall dann unter Umständen der Paragraf Nötigung, Gewaltanwendung ..., wenn es gegen den Willen eines Partners geschieht

ab 18 (oder erst 21??) - auch gegen Entgelt einwilligbar (Prostitution)

daher ist es in Deutschland rechtlich gesehen kein Problem, wenn der FS mit seiner 15jährigen Partnerin eine Beziehung eingeht.

wie in einer Antwort beschrieben wäre es allerdings sicherer, wenn beide warten bis sie 16 ist, um die 2. Grenze des Gesetzes hinter sich zu lassen und voll legal zu sein.

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Hacker48  24.09.2022, 22:40
@Phoenix2018

Keine Sorge, ich kenne die rechtliche Lage.

Mir ging es darum, dass du impliziert hast, das Alter der beiden Personen würde bei der Bewertung des Altersabstandes keine Rolle spielen - 80 und 20 wäre genauso, sogar schlimmer - als 30 und 14. Folgt man dieser Logik konsequent, muss man annehmen, dass das auch für 20 und 10 gilt. Die rechtliche Lage spielt hierbei keine Rolle.

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Rechtlich gesehen kann es in dieser Alterskonstellation im schlechtesten Fall zu einer strafbaren Handlung führen.

Siehe dazu: § 182 Abs. 3 StGB

Entscheidend hierbei ist die Bewertung und der Umgang der Eltern mit der Situation sowie sich deine Freundin dazu positionieren würde.

Heißt wenn sie die Verbindung missbilligen, dich anzeigen und deine Freundin nicht zu deinen Gunsten aussagt wäre es für dich ungünstig. Vorausgesetzt natürlich ihr hättet Sex.

Im Rahmen der Selbstverantwortung als erwachsene Person wäre es ratsam keinen Sex mit einer Person unter 16 zu haben.

Im Rahmen der Moral würde ich dir empfehlen die Frage nochmal an dich selbst zu richten, denn es wird dich ja etwas veranlasst haben diese Frage einem breiteren Publikum zu stellen. Vielleicht weil du es selbst merkwürdig findest?

Phoenix2018  24.09.2022, 22:32

in dem stimme ich dir zu, dass es rechtlich gesehen leichter und eindeutiger ist zu warten bis sie 16 wird, bevor der FS mit ihr Sex hat.

aber eine Beziehung ist ja nicht unbedingt gleich Sex, das sollte auch jetzt schon möglich sein.

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Deine eigene Idee wollte ich dir auch gerade vorschlagen - keinen Sex bis sie mindestens 17 ist. Besser 18. Aber dann bist du 30... Das wird aber schwer einzurichten sein, in einem Alter, wo Sex ungeheuer wichtig ist...sowas geht höchstens in einer langfristigen Anbahnungssituation, wo der Typ machen kann was er will, das Mädchen aber aufgespart und abgeschottet wird...im Adel war das früher so, dh. im Hochadel, was bei euch wahrscheinlich nicht zutrifft.

Gerade im Alter von 15 ist sie noch ein Kind. Wenn ihr was zusammen anfangt...und dann hält das nicht,...für ihre Entwicklung ist das nicht so gut, während das für dich eine Eroberung mehr ist, die dich ohne Konsequenzen fröhlich pfeifend deines Weges ziehen lässt. Das ist unfair! Vielleicht ist sie noch Jungfrau...also ne. Wenn ihr die Eltern nicht zu fragen traut - dann macht es auch nicht...das führt zu nichts Gutem!

Es ist ganz was anderes, wenn das Mädchen mal einen gleichaltrigen Boyfriend mit nach Hause nimmt als einen 27-jährigen erwachsenen Mann...

Fazit: nein - das ist bei diesem Altersunterschied zu früh das Mädchen.