Hausdurchsuchungen auch bei Frauen?
Vorhin kam in den Nachrichten, daß unsere tapfere Polizei mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt hat, bei Menschen die sich im Internet abfällig über Frauen äußern würden.
Abgesehen von der indiskutabelen Unverhältßigkeit dieser Aktion, würde die Polizei auch bei Frauen Hausdurchsungen durchführen, die sich der gleichen Delikte schuldig gemacht haben? Oder ist das nur wieder so Blindgänger des modernen linksgrünen "Feminismus", in dem Frauen nicht gleichgestellt werden, sondern bevorzugt werden?
Gerade auf X (ehemals twitter) Fußbalcoach erhält für über 150 Vergewaltigungen von Kindern und Jugendlichen 7 Jahre. Aber für Beleidungen gleich Hausdurchsungen, wozu ? Nach der Rechtsprechung gibt es doch nur ein Bußgeld.
6 Antworten
Guten Tag!
Eine Durchsuchung ist nur unter den Voraussetzungen des § 102 StPO möglich. Danach, wenn es entweder um die Ergreifung des Beschuldigten geht oder die Durchsuchung im Rahmen der Beweisaufnahme durchgeführt wird. Es muss jedoch eine Straftat oder eine in der Vorschrift genannte Tat vorliegen. Der Eingriff in die Wohnung ist in diesem Sinne dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Täter und Teilhaber kann jeder sein.
Aber auch bei anderen Personen ist eine Durchsuchung der Wohnung nach § 103 StPO möglich, wenn sich der Beschuldigte dort aufhält, der Beweisaufnahme dient oder es um die Verfolgung von Spuren geht.
Der Richter muss allerdings die Durchsuchung anordnen. Bei Gefahr im Verzug auch der Staatsanwalt (vgl. § 105 Abs. S. 1 StPO). Ansonsten ist die Durchsuchung rechtswidrig und der Eingriff somit verfassungswidrig.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Lies das mal gründlich durch. Die Maßnahme ist offensichtlich verhältnismäßig.
Dankeschön,aber auch da wird nur von Gewalt gegen Frauen geschrieben.
Ob das indiskutabel ist, das würde ich bei dem was da ab und an im Netzt abgelassen wird, so nicht sehen. Auch das Netz ist bei Beleidigungen, Volksverhetzung, persönlichen Angriffen, kein rechtsfreier Raum. Dortige Äußerungen unterliegen den gleichen Gesetzen wie außerhalb dieses Raumes, einzig die Verfolgung und Löschung bereitet Probleme.
Eine Hausdurchsuchung ist keine Lappalie, ich gehe zuerst einmal davon aus, das dieser Eingriff in die "Persönlichkeitsrechte" gut gegründet sein muß/ist.
Das sehe ich auch so und da es sich um schrifftliche Aussagen mit allem drum und dran handelt, dient in meine Augen die Durchsuchung nur zur Einschüchterung. Wie Fäsers Ansage"Wer den Staat verhöhnt muß den harten Staat kennen lernen.". Nein muß derjenige nicht. Weil das sogar gewünscht ist. Daß sich da etnste Zweifel melden ist doch nicht besonderes, oder?
Moin
Zweifel und Nachfragen sind in einer Demokratie immer nötig.
Ich gehe davon aus, da da eventuell noch mehr hinter steckt ( vielleicht weitere Straftaten), stellt sich im nachhinein heraus, das die Durchsuchung eine überzogene Maßnahme war, kann das ohne weiteres auch Folgen für die Amtsträger haben ( unwahrscheinlich, das da mehr als eine kleine Rüge kommt, aber das weiß man nie).
Nein, bei Frauen werden selbstverständlich keine Hausdurchsuchungen durchgeführt. Das gehört zur Verschwörung der Feministinnen die ein Matriarchat errichten und uns arme Männer grausam unterdrücken wollen. Sie haben es fast geschafft. !
Was soll daran unverhältnismäßig sein? Im Vorfeld wurde ja schon lange ermittelt und bei den nun betroffenen lagen offensichtlich die entsprechenden Voraussetzungen für Hausdurchsuchungen vor
Nochmal, wegen Beleidigungen? Verhältnismäßig? Man hat doch die Adressen, wozu die Durchsuchung?
Wozu? Das Corpus delikti liegt ja vor,eine ladungsfähige Adresse auch, es geht ja nicht um die Sicherstellung von BtM oder Waffen. Oder gibt es tatsächlich solche Genies die ihre Verläufe nicht löschen, wenn sie so etwas tun.? Oder vielleicht mehrere Rechner? Kosten doch nichts heutzutage.
Du glaubst gar nicht, wie viele Leute dumm genug sind, nicht alle Beweise, die sich auf ihren Rechner etc befinden so zu vernichten, dass sie nicht mehr gefunden werden können.
Die meisten von den Idioten dürften nicht einmal, wenn sie wollten, in der Lage sein, Verläufe endgültig zu löschen.
Daß das netzt kein rechtsfreier Raum ist ist mir klar. Es geht mir nur um die Verhältnismaßigkeit. Da die Nachricht besagte, wer beleidigt ODER bedroht. Und das sind für mich zwei völlig verschiedene Dinge.