Wie müssen wir jetzt vorgehen, um dies rechtskräftig geltend zu machen?
Hallo,
mein Opa hat eine sehr gute Freundin, die leider langsam krank und dement wird. Es geht allmählich mit ihr zu Ende. Diese Dame hat eine gierige Ex-Schwiegertochter, die ausnutzen möchte, dass sie dement ist, und versucht, alles auf sich überschreiben zu lassen. Die Dame möchte hingegen gerne alles meinem Opa überschreiben, da er sich um sie kümmert. Wie müssen wir jetzt vorgehen, um dies rechtskräftig geltend zu machen, damit mein Opa sich am Ende um die Immobilien kümmern kann?
7 Antworten
Da dies nicht ohne Notar möglich ist, und dieser sich davon überzeugen muss das der Opa weiß was er tut ist die Gefahr relativ gering.
Wenn tatsächlich eine Demenz diagnostiziert ist, wäre es ggf ratsam feststellen zu lassen, das er nkcht mehr voll geschäftsfähig ist und einen gerichtlichen Betreuer zu bestellen
Die versterbende Dame, die überschreiben soll, ist dement, nicht der Großvater. Und das dürfte der entscheidende Punkt sein, dass ein Notar, der sauber arbeitet, diese Überschreibung so nicht tätigen wird. Und wenn er es doch tut, dann wird die Überschreibung anfechtbar sein.
Wenn sie dement ist und noch nichts festgemacht hat, ist das Kind sowieso in den Brunnen gefallen. Rechtlich bindend könnt ihr das jetzt auch beim Notar nicht mehr machen. Dement heißt ja, dass sie nicht mehr verlässlich Herr ihrer Sinne ist. D.h. es dürfte die Erbreihenfolge gemäß der Gesetzgebung geben, wenn nichts anderes korrekt schriftlich bisher festgehalten wurde. Und wenn dein Opa nicht mit ihr verheiratet ist, sondern sie nur Freunde sind sozusagen, dann geht er wohl leer aus.
Geht zu einem Notar Eures Vertrauens, er zeigt Euch alle Möglichkeiten auf und regelt das Juristische.
Kommt drauf an wie fortgeschritten die Demenz ist:
Wenn die Dame noch mobil ist und zumindest den Eindruck erweckt, dass sie den Erklärungen eines Notars folgen kann - eine Beurkundung anmelden. Der Notar würde auch nach Hause kommen.
Über den zu zahlenden Kaufpreis müsste man sich Gedanken machen und bedenken, ob die Dame evtl noch Enkel hat - die Pflichtteilsberechtigte sind. Das Kind ist ja offensichtlich bereits verstorben.
Sollte nicht der Pflichtteil eine Rolle spielen - wäre der steuerliche Teil interessant. Der Opa ist zu der Dame steuerlich ein fremde mit Steuerfreibetrag von 20.000 €.
Ggfs müsste man prüfen, ob die Dame zumindest eine ordentliche Vorsorgevollmacht erteilt hat, falls der Notar sie als nicht mehr geschäftsfähig wahrnimmt.
Ist dies auch nicht der Fall - muss eine gerichtliche Betreuung eingeleitet werden, die Immobilie muss von einem Gutachter bewertet werden und der Opa muss zum Verkehrswert kaufen.
Vielleicht findet ein Anwalt hier noch Lücken.
Diese Dame ... versucht alles auf sich zu überschreiben.
Das kann sie alleine gar nicht.
Ich empfehle entweder eine gesetzliche Betreuung für die Freundin des Opas, oder er muß zu einem Anwalt gehen.