Handyvertrag mit 16/Erziehungsberechtigter?
Hallo,
Ich bin 16 Jahre alt und würde mir gerne einen Handyvertrag zulegen, jedoch wollen meine Eltern diesen nicht für mich unterschreiben. Gibt es die Möglichkeit, dass dies ein volljähriger Freund oder Verwandter für mich tut? Oder gibt es dafür sogar Organisationen oder so etwas in der Art, die dies für mich übernehmen? Vom finanziellen her gäbe es keine Probleme, das Geld habe ich.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
LG,
Jonas
5 Antworten
Hallo!
Als 16 jähriger bist du gem. § 106 BGB nach den Maßgaben der §§ 107 bis 113 BGB in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Dies bedeutet, dass du gem. § 107 BGB für Rechtsgeschäfte, die für dich nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind (du bekommst etwas geschenkt), die Einwilligung deiner gesetzlichen Vertreter benötigst.
Solltest du ohne die Einwilligung deiner gesetzlichen Vertreter eine Willenserklärung zu einem nicht lediglich rechtlich vorteilhaften Rechtsgeschäft abgeben, hängt gem. § 108 I BGB die Wirksamkeit von der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter ab.
Gem. § 110 kannst du allerdings auch ohne die Einwilligung deines gesetzlichen Vertreters ein Rechtsgeschäft eingehen, wenn du es durch deine eigenen Mittel, welche du mit der Zustimmung oder von deinem gesetzlichen Vertretern zur freien Verfügung erhalten hast.Du kannst demnach z.B. dir eine prepaid Karte und ein Handy ohne die Einwilligung deiner Eltern kaufen.
Du könntest mit deinen Eltern einfach mal reden und ihnen aufzeigen, dass ein "Mobilfunk Vertrag" gewisse Vorteile bieten kann. Villeicht ist es günstiger als das Handy einzeln zu kaufen und dazu über zwei Jahre hinweg die prepaidkarten zu kaufen.
Dies ist meine persönliche Meinung, ich hoffe ich konnte damit weiterhelfen.
Mit freundlichen grüßen, Onlylaw!
Ich hatte nicht die Absicht zu erklären, dass irgendwelche Gesetze bei solchemln Rechtsgeschäften mit minderjährigen gebrochen werden, ich dachte das es eindeutig genug formuliert war zumal ich lediglich von der Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes schrieb. Dies könnte an sprachlicher Ungenauigkeit meinerseits zurückzuführen sein, ich habe Grade nur ein Handy zum schreiben zur Verfügung.
Zum § 110 BGB bin ich mir nicht ganz sicher was ich da falsch interpretiert haben soll. § 110 BGB spricht doch Grade von einer Wirksamkeit von Anfang an und nicht von einer schwebenden Unwirksamkeit wie bei allen anderen, nicht lediglich rechtlich vorteilhaften Rechtsgeschäften. Ich bitte um eine genauere Erklärung um eventuelle Unklarheiten direkt zu beseitigen.
Mit freundlichen grüßen, Onlylaw!
Nein, denn deine Eltern sind erziehungsberechtigt.
Warum sollte auch jemand so ein Risiko eingehen und den Vertrag(einzige Möglichkeit) auf seinen Namen nehmen?
Warum legst du dir nicht ein Kartenhandy oder eines mit festgelegten Monatslimit zu?In 2 Jahren kannst du ja machen was du willst.
Ich habe aktuell eine Prepaid Karte und war schon bei 3 verschiedenen Anbietern (T-Mobile, O2, Vodafone). Ich habe nie gute Erfahrungen gemacht. Außerdem bekomme ich zu dem Vertrag ein Handy dazu, was für mich auch sehr wichtig ist, da meins kaputt ist
Klar kann das auch ein volljähriger Freund machen (dem würde ich von sowas abraten, aber ist ja egal). Die Person, die den Vertrag abschließt und der Inhaber des Bankkontos von dem abgebucht wird müssen aber identisch sein
Dass man mit 16 keinen Handyvertrag auf seinen eigenen Namen abschließen kann, sollte eigentlich klar sein - aber danke, dass du nochmal das Offensichtliche schreibst
Nein der Freund kann nicht unterschreiben , nur einen Vertrag auf seinen Namen machen,. der treatersteller fragte wg. unterschreiben und das geht nicht.
Für dich kann keiner einen Vertrag abschließen. Jede Person über 18 Jahren kann einen Vertrag abschließen und ihn dir freiwillig überlassen. Der Vertrag mit alles Pflichten / Kosten läuft also immer nur über den Vertragsinhaber.
So Tapt man mit 18 schnell in die Schulden-falle :) Bis dahin musst du wohl warten.
Naja, ich arbeite in einer Eisdiele und verdiene echt gut, wie geschrieben wird das finanzielle kein Problem. Daran soll es nicht scheitern. Außerdem gibt es bei dem Vertrag, keine Datenautomatik, dass bedeutet man bezahlt immer das selbe.
Du verlierst den Job und Hoppla kannst du Rechnungen nicht bezahlen, dein Handy wird gesperrt - Du kannst die Rechnung nicht bezahlen - Bekommst kein neues Abo bis alle Rechnungen bezahlt werden.
Darum ist es gut, gibt es das erst ab 18 Jahre!
Niemand wird sich ein Abo für Dich über seinen namen kaufen - Das Risiko ist eindeutig zu hoch. Bezahlst du nicht ist jemand 'ge'Arschd, der eigentlich gar nicht ge'Arschd werden sollte.
2 Jahre warten.
Das ist nicht ganz korrekt ...
Verträge können auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten abgeschlossen werden. Weder der Verkäufer noch der U18 bricht da mit irgendeinem Gesetz. Der Verkäufer hat hier lediglich das Risiko, dass die Erziehungsberechtigten den Vertrag rückabwickeln, solange keine explizite oder implizite Zustimmung vorliegt.
Zudem sagt der §110 BGB das nicht aus, was Du und viele andere da hinein interpretierten. Der Vertrag wäre auch schwebend wirksam, wenn es um 0,01 EUR geht und der U18 1.000.000.000 EUR zur Verfügung hat.