Haben Asylanten mehr Rechte als arbeitslose Deutsche?

5 Antworten

Was soll diese Frage, außer dass es auf mich wie ein Versuch zu hetzen wirkt.

Laut § 61 AsylG sollten zwar Asylbewerber nach einer gewissen Frist eine Arbeitserlaubnis bekommen können, auch wenn über den Asylantrag noch nicht entschieden wurde. Allerdings ist das so formuliert, daß das auch ein wenig im Ermessen eines Beamten der Agentur für Arbeit liegt. Außerdem gibt es bestimmte Ausnahmefälle, bei denen auf keinen Fall eine Arbeitserlaubnis erteilt wird.

Die Residenz-Pflicht ist mittlerweile nicht mehr ganz so eng festgelegt. Asylbewerber dürfen sich im gesamten Regierungsbezirk bewegen und zusätzlich in einem Nachbarlandkreis eines anderen Regierungsbezirks.

Sie brauchen auch nicht mehr für jeden Pipifax eine extra Genehmigung einholen. Zum Beispiel muss nicht mehr extra gefragt werden, ob man zum Arzt darf, wenn man krank ist. Dies dient aber eher zur Entlastung der Beamten.

Asylbewerber dürfen aber nicht entscheiden, wo sie wohnen wollen. Das wird für sie vom Amt festgelegt, also haben sie weniger Rechte, als vergleichbare Hartz-IV-Empfänger.

Dass aber Asylbewerber generell nicht arbeiten dürften, wie in vielen Antworten hier zu lesen ist, das stimmt eben auch nicht ganz.

Offiziell nicht ... sie werden nur anders behandelt als arbeitslose Staatsbürger.

es gibt in deutschland nur ein recht. und das gilt für alle gleichermassen.

wüsste nicht, dass es da noch parallelrechte gibt

Nein. Sie dürfen nicht arbeiten, bekommen ihren Wohnort vorgeschrieben und sind nicht krankenversichert.

Welche Rechte sollen sie "mehr" haben?

Nein, wie kommst du darauf? Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen gar nicht arbeiten, sie müssen an dem ihnen zugewiesen Ort bleiben etc.