Greift die Bahn Mobilitätsgarantie auch bei Verspätung eines nicht zu gebuchten Regios?
Wie läuft das mit der Mobilitätsgarantie, wenn ich z.B. einen ICE von Essen nach München buche, aber selber in Recklinghausen wohne?
Wenn ich die komplette Fahrt von Recklinghausen nach München buche, ist das teurer als wenn ich nur von Essen nach München buche, wo sowieso erst der ICE startet. Da ich ein Monatsticket habe, brauche ich für den RE eigentlich sowieso kein Ticket extra zu buchen.
Wenn ich jetzt also nur von Essen nach München buche, aber mein Zug von Recklinghausen nach Essen soviel Verspätung hat, dass ich den ICE nicht bekomme, greift dann trotzdem die Mobilitätsgarantie der Bahn, sodass ich dann einen anderen Fernverkehrszug in die Richtung nehmen darf? Oder muss ich dafür die komplette Strecke buchen?
3 Antworten
Nein leider nicht
Nach Bahnansicht liegt keine durchgehende Fahrkarte vor, ergo werden die Fahrgastrechte nicht gewährt. Allerdings ist durchaus zweifelhaft, ob diese Ansicht vor Gericht Bestand hätte, aber dafür müsstest Du einen Musterprozess führen ...
Die greift nicht, alles was außerhalb der gebuchten Strecke liegt ist, um es mal so zu sagen, alleine dein Problem, und nicht das der Bahn. Folgt einer ähnliches Argumentation als wenn man sagen würde "Ich hab verschlafen und mein Auto ist kaputt gegangen, kann ich einen Zug später nehmen?"
Alles gut, hab selber nochmal nachgelesen. Beim Verpassen des Anschlusses greift auch die NRW Mobilitätsgarantie nicht
Nun ja das klingt erstmal soweit einleuchtend. Allerdings wohne ich in NRW und NRW bietet einen extra Mobilitätsgarantie für den Nahverkehr an: https://www.mobil.nrw/service/mobigarantie.html