Gilt ein Auto unter 7500 Euro beim Bürgergeld als Vermögen?

2 Antworten

Bis max.einen Zeitwert bis zu 15.000 Euro ist das kein Problem, gilt zwar auch als Vermögen, wird aber nicht auf das Schonvermögen angerechnet, welches man haben darf bzw.auch im Leistungsbezug ansparen kann.

Im ersten Jahr läge das Schonvermögen für den Antragsteller bei bis zu 40.000 Euro, ab dem zweiten Jahr dann noch max.bis zu 15.000 Euro.

Jede weitere zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehörende Person dürfte ab Beginn auch bis zu 15.000 Euro an Schonvermögen haben.

Die 7.500 € Grenze gibt es beim Bürgergeld meines Wissens nach nicht mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.