Gilt das als Handy am Steuer wenn man eine Handyhalterung hat und ist strafbar?
7 Antworten
Wie wäre es mit einem Blick in § 23 StVO?
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1.
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
aus diesem Grunde hast du als gesetzeskonformer Verkehrsteilnehmer eine Handyhalterung. Glückwunsch!
Eine Handyhalterung gilt garnicht.
Ich habe auch eine Handyhalterung. Sie liegt im Keller rum.
Aber wenn du die Handyhalterung im Auto angebracht hast und das Handy in der Halterung befestigt wurde, dann ist das kein "Handy am Steuer".
Sobald du das Handy mit dem Finger oder der Hand berührst, dann ist es wieder "Handy am Steuer".
Das ist richtig.
Auch wenn dein Handy in der Halterung genau neben dem Radiodisplay sitzt, dann ist es die selbe Bewegung, ob du nun den Anruf auf dem Handy oder auf dem Radio annimmst.
Aber Handy ist "böse" und deshalb "verboten".
Übrigens kann ich eine Dose Cola in der Hand halten und mit dem Beifahrer diskutieren. Vollkommen OK. Das Handy darf ich nicht in der Hand halten und mit dem Anrufer diskutieren.
Ist nunmal so.
Nein,
denn genau dafür ist die Handyhalterung gedacht.
Wenn du jetzt noch eine Freisprecheinrichtung hast,
und nicht dauerhaft auf das Display starrst,
ist das sogar vorbildlich.
Hansi
Ne, Handyhalterung ist in Ordnung. Solange man nicht übertreibt. Kann man als Navi oder als Radio nutzen
Handy in der Halterung ist OK, Telefonieren mit Freisprechanlage ist auch OK, obwohl das schon ablenken kann. Tippen von irgendwas (Nachrichten etc.) ist verboten, auch in der Halterung.
Wenn das mit einem kurzen Blick und einem Tippen zu machen ist: ja. Wenn Du den Namen des Liedes eintippen musst: nein.
Der Gesetzgeber sagt in der STVO §23:
1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
- hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
- entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Absatz b) verstehe ich so, dass ein kurzes Antippen einer Funktion, z.B. eben das Überspringen eines Titels, erlaubt sind.
Wenn ich mein Klima einschalten will und eine Taste drücken will ist ja dasselbe wie als würde ich am Handy einmal tippen um eine Route zu bestätigen.