Geblitzt obwohl nicht zuschnell?


22.02.2024, 09:16

Das Blitzlicht hatte mich genau geblendet

6 Antworten

....bin dann auf eine Ausfahrt gewechselt (war da auf ca. 60).

Kannst du ausschließen, dass sich durch den Wechsel auf die Ausfahrt nicht auch die Höchstgeschwindigkeit z.B. von 70 km/h auf 50 km/h geändert hat?

Die Fahrbahn war schon etwas voller, hab aber nicht drauf geachtet, ob jemand neben mir zu schnell war.

Gut möglich, dass dich jemand überholt hat oder das Fahrzeug vor dir geblitzt wurde.

Meine persönliche Meinung ist:

Bevor du keine Klarheit hast, ist und bleibt alles andere Spekulation.

Warte ab, ob du überhaupt einen Bußgeldbescheid bekommst. Sollte das so sein, kannst du immer noch Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

Natürlich ist auch eine fehlerhafte Messung möglich. Dann ist in der Regel aber nicht nur ein Fahrzeug betroffen.

Als A-Verstoß gilt erst eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Vor diesem Hintergrund muss man sich überlegen, ob es nicht günstiger ist, dass Knöllchen zu bezahlen.

Die Behörde hat ab dem Tag wo du geblitzt wurdest 3 Monate Zeit sich bei dir zu melden,der Anhörungsbogen kommt .Dann gilt die Verjährungsfrist als unterbrochen.

Nach 3 oder mehr Monaten ist es verjährt.Um Punkte zu befürchten musst du nach Abzug der Toleranz mindestens echte 21 Km/h zu schnell gewesen sein.In der 70er Zone hättest du auf dem Tacho ca.95 - 100 Km/h angezeigt bekommen müssen.In der 60er Zone ca.85 - 90 Km/h.

Unter echten 21 Km/h zu schnell hast du nichts zu befürchten wegen der Probezeit.Du kannst nichts tun ausser abwarten.

https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

https://www.hopkins.law/expertise/verjaehrung-blitzer

Solange du keine Post in deinem Briefkasten hast würde ich mir darüber nun wirklich keine Gedanken machen..

emesvau

TobiasKoski 
Fragesteller
 22.02.2024, 09:09

Naja, diese ungewissheit

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Da passiert nichts, bezahlen und gut wenn was kommt.