Geblitzt in der Fahrprüfung?
Ich bin im April einmal wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße durchgefallen (wurde aber nicht geblitzt) und musste die Führerschein Prüfung für den Führerschein Klasse B am Dienstag wiederholen. Am Dienstag (06.06.2023) habe ich dann die Fahrprüfung bestanden. Nach der Fahrprüfung kam mir eine Frage in den Sinn, die ich ziemlich interessant finde: Angenommen, ein Fahrschüler fällt in der praktischen Führerschein Prüfung durch, weil er geblitzt wurde. Wer muss die Kosten dafür tragen? Der Fahrschüler oder der Fahrlehrer, bzw. die Fahrschule, in der der Fahrschüler ist?
6 Antworten
Merke: Nicht jeder Blitz führt auch zu einem Bußgeld, manchmal bleibt nach Toleranz und der "nicht zu ahndenden Geringfügigkeit" eben nichts mehr übrig. Ansonsten wäre da der Fahrlehrer der Verantwortliche.
Solange du in der Fahrschule bist, auch noch in der Prüfung, ist der Fahrlehrer rechtlich gesehen der Fahrzeugführer.
Solange du keinen Führerschein besitzt, ist dein Fahrlehrer der Fahrzeugführer und muss für den Verstoß blechen.
Soweit ich mich erinnere die Fahrschule. Es kann aber dem Fahrlehrer vom Gehalt abgezogen werden, weil er ja rechtzeitig hätte bremsen müssen
Wenn es so weit käme das der Fahrschüler geblitzt wird, ist Er oder Sie viel zu zackig gefahren und der Fahrlehrer oder Fahrlehrerin hat kräftig gepennt. Denn das darf nicht passieren.