Na da kommt ja mal wieder eine Menge Halbwissen zu Tage - und dann sogar von Fahrlehrern.
Natürlich ist der Fahrlehrer nicht in jedem Fall für die Verstöße seiner Schüler verantwortlich. In der Regel zahlt der Schüler das Bußgeld selbst.
Hier mal ein Auszug aus einer Rechtssprechung, wie es sie wirklich zu Hauf gibt:
"Führer eines Kfz ist nur, wer es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrt durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt. Erforderlich ist mithin ein Bedienen wesentlicher Einrichtungen des Fahrzeugs. Diese Voraussetzungen erfüllt ein Fahrlehrer erst mit dem Eingreifen in Lenk- oder Betriebsvorgänge vom Beifahrersitz aus. Soweit der Fahrlehrer den Fahrschüler während der Ausbildungsfahrt lediglich begleitet, insbesondere wenn dessen Ausbildungstand zu einem Eingreifen in der konkreten Situation keinen Anlass gibt, ist der Fahrlehrer nicht Führer eines Kraftfahrzeugs im straf- oder bußgeldrechtlichen Sinne.
AG Landstuhl vom 20.10.2016, Az.: 2 OWi 4286 Js 10115/16"
Ich hoffe, dem Irrglaube damit ein wenig den Wind aus den Segeln genommen zu haben.