Gastherme ist kaputt gegangen , muss ich erst dem Vermieter Bescheid geben?
Hallo,
die Therme tropfte über längere Zeit und ist nun vollständig aus. FI schutzschalter ist dann auch rausgesprungen. Als ich die Therme ausgeschaltet habe und den FI wieder eingeschaltet habe , blieb dieser drin aber es passierte nichts an der Therme.
nun ist es so das ich die Firma kenne die die jährliche Wartung durchführt. Diese hat auch einen 24 Std entstör-Kundenservice und der Firmensitz ist im selben Ort ( kleines Dorf ).
kann ich diese Firma direkt morgen anrufen oder muss das unbedingt über den Vermieter laufen ? Wäre natürlich schlecht da der am 31. und 01. nicht da sein wird.
2 Antworten
Hallo Richi008,
„ die Therme tropfte über längere Zeit und ist nun vollständig aus.“
Hast du den Vermieter über diesen Mangel informiert?
Wenn das nicht passiert ist kann er dir die Kosten für die Reparatur auferlegen.
Du bist verpflichtet den Vermieter über solche Schäden unverzüglich zu informieren um Folgeschäden abzuwenden.
Ich vermute das wird eine teure Reparatur weil durch den Wasseraustritt vermutlich die Heizungsregelung abgeschossen wurde und diese nicht mehr reparabel ist.
Wie schon geschrieben ist der Vermieter der erste Ansprechpartner für dich.
Gruß Markus
Vermieter habe ich versucht telefonisch zu erreichen , wie aber vorher auch vermutet war - er war nicht da.
habe dann mit dem Hausmeister gesprochen und dieser meinte im notfall kann der Mieter auch selbst die vertragsfirma beauftragen.
wie waren dann auch ziemlich rasch da und haben festgestellt dass das 3 Wege umschaltventil defekt ist und es deshalb zu einem Leck kam.
durch dieses Leck hing ein Kabel in dem Wasser welches einen Kurzschluss verursacht hat.
nun ist ein neues 3 Wege umschaltgerät verbaut , allerdings ist die Platine ebenso defekt und muss getauscht werden. ( beide Sicherungen sind auch durchgebrannt , die dann getauscht wurden )
Viele Vermieter geben mit dem Mietvertrag und der Hausordnung auch eine Liste der Firmen heraus, welche im Bedarfsfall Reparaturen ausführen dürfen.
Vermieter mit Website geben diese Firmen i.d.R. auf dieser Website bekannt.
Normalerweise muss man den Vermieter informieren, welcher sich um die Beauftragung kümmert. Ist der Vermieter nicht erreichbar, so darf man diese Firmen selber beauftragen, solange dies notwendig ist.
Für eine Sicherung jedenfalls sollte man keinen Elektriker am Feiertag rufen. Das bekommt man meistens auch bis zum nächsten Werktag gestemmt.
Fällt aber etwa im Winter die Heizung aus, dann muss da ein Fachmensch rauskommen.
Also: Erst versuchen, den Vermieter zu kontaktieren. Ist er nicht greifbar, dann die Unterlagen durch wühlen und schauen, ob es eine Notfallliste gibt.
Eine Notfallliste gibt es nicht.
ich werd mich morgen erstmal an den „hausmeister“ wenden. Eventuell hat dieser ja eine privatnummer vom Vermieter.
sollte dies nicht so sein , ruf ich die Heizungsfirma an. Die sind ja die Vertragsfirma für Heizung und sanitär.