Für welche Schüler gibts einen BUT Antrag für Ausflüge, etc.?

2 Antworten

BUT steht für Bildung und Teilhabe. Dieses Paket umfasst mehrere Leistungen. Dazu gehören neben Schulausflügen auch: Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bspw. Mitgliedsbeiträge im Verein).

Diese Leistungen erhalten Personen, die die Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich bedarf es zunächst einer Sozialleistung als Bezug. Dazu gehören: SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag und Asylbewerberleistung. Für alle Bedarfe der Bildung (also alles außer Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) muss die Person eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und nicht älter als 25 Jahre alt sein (keine Altersbeschränkung bei SGB XII- oder AsylbLG-Bezug). Für die Teilhabeleistung darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Die gesetzliche Normierung findet sich in Paragraph 28 SGB II, Paragraph 34 SGB XII, Paragraph 6 b BKGG i. V. m. Paragraph 28 SGB II sowie Paragraph 3 AsylbLG i. V. m. Paragraph 34 SGB XII).