Führerschein kurz vor 17?

2 Antworten

Man kann ja inzwischen ca 3 Monate vorm 17. Geburtstag den Führerscvein für das Auto machen. Da darf man die normalen Autos ja dann erst ab 17 mit Begleitperson fahren.

Ja. Und das heißt auch, dass du die BF17-Prüfbescheinigung, die du beim begleitenden Fahren als Fahrerlaubnis verwendest, erst am 17. Geburtstag abholen kannst. Heißt: Du hast bis zum 17. Geburtstag noch nichts in der Hand, was einen Polizisten davon überzeugen würde dass du eine Fahrerlaubnis hast.

Wie sieht das sann aus mit z.b 45. Autos oder dem elenator.

45 km/h Autos sind mit Fahrerlaubnisklasse AM fahrbar, die ist im B-Führerschein und dementsprechend auch im BF17 enthalten. Du erfüllst auch das Mindestalter. Allerdings kann der Verwaltungsakt "Führerscheinneuling hat seine Fahrerlaubnis abgeholt" im Bezug auf die BF17-Prüfbescheinigung eben frühestens am 17. Geburtstag stattfinden und solange dieser Verwaltungsakt nicht stattgefunden hat, hast du auch keine Fahrerlaubnis. Sprich, auch keine AM-Fahrerlaubnis.

Du könntest im Rahmen der BF17-Fahrausbildung die Ausstellung eines separaten AM-Führerscheins beantragen, den könntest du dann auch schon mit 16 abholen und dementsprechend damit fahren. Kostet halt mehr.

Ein Ellenator ist kein 45 km/h-Auto, sondern ein dreirädriges Fahrzeug mit max. 15 kW Motorleistung und dafür braucht man den A1-Führerschein. Der ist beim B-Führerschein nicht enthalten. Kannst du aber ab 16 machen.

Man kann ja inzwischen ca 3 Monate vorm 17. Geburtstag den Führerscvein für das Auto machen.

Die Regelungen zum Mindestalter wurden nicht geändert, die Antragstellung und somit Beginn der Ausbildung sind weiterhin sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich. Drei Monate vor dem 17. Geburtstag kannst du bereits die Theorieprüfung ablegen.

Wie sieht das sann aus mit z.b 45. Autos oder dem elenator

Ein drei- oder vierrädriges Leichtkraftfahrzeug bis 45 km/h fällt unter Klasse AM, darf somit von dir ohne Begleitung gefahren werden.

Ein dreirädriges Kraftfahrzeug bis 15 kW fällt hingegen unter Klasse A1, welche nicht in B enthalten ist.