Frage zur Formulierung einer Matheklausur - Aufgabe?
Wenn in einer Klausur (bin in der Oberstufe, dürfen Taschenrechner benutzen) stehen würde, dass man ein LGS "bestimmen" soll, muss man das dann ausrechnen oder kann man auch den Taschenrechner verwenden oder kann man das so nicht sagen?
3 Antworten
Das kann man nicht so sagen. Zunächst ist üblicherweise heutzutage die Klausur in einen Teil mit HIlfsmittel und einen ohne Hilfsmittel getrennt. Dann sollte auch bei der Aufgabe dabei stehen ob der Rechenweg gefordert wird oder nicht. Es ist also alles möglich und dazu gibt es auch noch Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Die in der Klausur zugelassenen TR können m.E. keine LGS lösen.
"Bestimmen " schreibt aber ansonsten kein bestimmtes Verfahren vor. Es muss lediglich nachvollziehbar sein und zu richtigen Lösung führen. Insofern kann auch eine graphische Lösung möglich sein.
In NRW darf man das mit dem TR machen