Frage zu Arbeitsunfall während meiner Ausbildung?
Hallo zusammen,
ich bin ein Azubi . Ich hatte einen Arbeitsunfall. Ich bin von einer Leiter gefallen und habe mir den Arm und die Nase gebrochen. Ich hatte eine Operation am Arm und bin seit drei Monaten krankgeschrieben.
Meine Frage:
Kann ich auch eine Entschädigung oder Schmerzensgeld bekommen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
6 Antworten
Unfälle passieren. Anspruch auf Schmerzensgeld oder andere Schadenersatz entstehen aber nur, wenn jemand anderes direkt und ursächlich dafür verantwortlich war, dass dir dieser Unfall widerfahren ist.
Also, wenn der Autofahrer bei Rot über die Kreuzung fährt und dich dabei überfährt, dann hast du einen solchen Anspruch. Weil das Fehlverhalten des Autofahrers komplett und eindeutig ursächlich für deinen Unfall war.
Wenn hingegen dein Arbeitgeber dir alle Arbeitsmittel und Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt und dich darüber belehrt hat, wie du dich bei Arbeiten auf der Leiter verhalten sollst und du dann trotzdem durch Pech, Ungeschicklichkeit oder Unaufmerksamkeit von der Leiter fällst, dann hat der Arbeitgeber daran ja keine Schuld und die BG erst recht nicht. Somit entsteht dabei auch keinerlei Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz.
Das, was man bei solchen Arbeitsunfällen im Gegensatz zu sonstigen Unfällen aber von der BG eventuell bekommt, sind andere Leistungen rund um Reha-Maßnahmen, Hilfsmittel und ähnliches, wenn man diese benötigt als Folge aus diesem Arbeitsunfall. Und diese Leistungen sind oft über die BG einfacher und etwas besser als über die Krankenkasse zu bekommen. Deshalb ist es immer so wichtig, dass Arbeitsunfälle als solche korrekt dokumentiert und bei mehr als 3 Tagen daraus folgender AU auch an die BG gemeldet werden.
Davon sollten wir aber nach einem Leitersturz mit einem gebrochenen Arm und einer gebrochenen Nase bei einem jungen Menschen noch nicht ausgehen, oder ;)?
Hey Yassel25,
da hilft dir doch gerne die "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) weiter mit Infos:
https://www.dguv.de/de/versicherung/arbeitsunfaelle/index.jsp
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/index.jsp
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/index.jsp
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/verletztengeld/index.jsp
usw.
Gruß siola55
Wenn einem Dritten, z.B. Deinem Ausbildungsbetrieb, eine Schuld an Deinem Arbeitsunfall nachgewiesen werden kann, kannst Du ihn verklagen und Schmerzensgeld fordern.
Danke für die Antwort. Ich möchte meine Firma nicht verklagen. Ich möchte nur wissen, ob ich vielleicht über die Berufsgenossenschaft eine Entschädigung bekommen kann z.B. Schmerzensgeld oder etwas Ähnliches
Kommt drauf an .... erst wäre mal zu klären, wie es zu dem Unfall gekommen ist
Danke für deine Antwort. Der Unfall ist passiert, als ich auf der Leiter gearbeitet habe. Ich habe die Arbeitskleidung getragen, die mir die Firma gegeben hat. Einen Helm habe ich nicht bekommen. Im Entlassungsbericht steht, dass ich keine Schutzkleidung und keinen Helm getragen habe. Ich möchte nur wissen, ob ich trotzdem eine Entschädigung von der Berufsgenossenschaft bekommen kann.
wofür jetzt genau .... Du bist von der Leiter gefallen - Warum?
Ich war auf der Leiter und habe gearbeitet. Plötzlich bin ich ausgerutscht und gefallen
aha .... also keiner Schuld ... reine Ungeschicvklickeit Deinerseits
dafür gibt es von Niemandem Schmerzensgeld
Dann kenst du die Bestimmungen der DGUV noch nicht!?
Ab 20% MdE gibt es sehr wohl Leistungen von der DGUV ;-))
Armbruch heilt wieder
Nasenbruch heilt wieder
wo sollen die 20% herkommen
außerdem wäre das eine Rente und kein Schmerzensgeld ...
Arbeitsunfall & Schmerzensgeld? Voraussetzungen, Durchsetzung & Beispiele
Ich habe auch nichts von einem Schmerzensgeld erwähnt ;-))
Unter bestimmten Umständen.
Ebenso kannst aber auch du dem Arbeitgeber gegenüber Schadensersatzpflichtig werden.
Das, was man bei solchen Arbeitsunfällen im Gegensatz zu sonstigen Unfällen aber von der BG eventuell bekommt, sind andere Leistungen rund um Reha-Maßnahmen...
Auch Geldleistungen sind hierbei möglich, falls die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind: https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/index.jsp
wie z.B. das Verletztengeld: