Frage zu Arbeitsunfall während meiner Ausbildung?

6 Antworten

Unfälle passieren. Anspruch auf Schmerzensgeld oder andere Schadenersatz entstehen aber nur, wenn jemand anderes direkt und ursächlich dafür verantwortlich war, dass dir dieser Unfall widerfahren ist.

Also, wenn der Autofahrer bei Rot über die Kreuzung fährt und dich dabei überfährt, dann hast du einen solchen Anspruch. Weil das Fehlverhalten des Autofahrers komplett und eindeutig ursächlich für deinen Unfall war.

Wenn hingegen dein Arbeitgeber dir alle Arbeitsmittel und Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt und dich darüber belehrt hat, wie du dich bei Arbeiten auf der Leiter verhalten sollst und du dann trotzdem durch Pech, Ungeschicklichkeit oder Unaufmerksamkeit von der Leiter fällst, dann hat der Arbeitgeber daran ja keine Schuld und die BG erst recht nicht. Somit entsteht dabei auch keinerlei Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz.

Das, was man bei solchen Arbeitsunfällen im Gegensatz zu sonstigen Unfällen aber von der BG eventuell bekommt, sind andere Leistungen rund um Reha-Maßnahmen, Hilfsmittel und ähnliches, wenn man diese benötigt als Folge aus diesem Arbeitsunfall. Und diese Leistungen sind oft über die BG einfacher und etwas besser als über die Krankenkasse zu bekommen. Deshalb ist es immer so wichtig, dass Arbeitsunfälle als solche korrekt dokumentiert und bei mehr als 3 Tagen daraus folgender AU auch an die BG gemeldet werden.


siola55  22.06.2025, 23:39

Das, was man bei solchen Arbeitsunfällen im Gegensatz zu sonstigen Unfällen aber von der BG eventuell bekommt, sind andere Leistungen rund um Reha-Maßnahmen...

Auch Geldleistungen sind hierbei möglich, falls die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind: https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/index.jsp

wie z.B. das Verletztengeld:

Voraussetzung ist eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit.
HappyMe1984  23.06.2025, 02:09
@siola55

Davon sollten wir aber nach einem Leitersturz mit einem gebrochenen Arm und einer gebrochenen Nase bei einem jungen Menschen noch nicht ausgehen, oder ;)?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Wenn einem Dritten, z.B. Deinem Ausbildungsbetrieb, eine Schuld an Deinem Arbeitsunfall nachgewiesen werden kann, kannst Du ihn verklagen und Schmerzensgeld fordern.


Yassel25 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 11:57

Danke für die Antwort. Ich möchte meine Firma nicht verklagen. Ich möchte nur wissen, ob ich vielleicht über die Berufsgenossenschaft eine Entschädigung bekommen kann z.B. Schmerzensgeld oder etwas Ähnliches

siola55  22.06.2025, 11:59
@Yassel25

Wurde der Unfall denn der Berufsgenossenschaft gemeldet?

Yassel25 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 12:06
@siola55

Ja, der Unfall wurde der Berufsgenossenschaft gemeldet

siola55  22.06.2025, 12:48
@Yassel25

Also für dauernde Leistungen muß folgendes erfüllt sein (weitere Infos siehe meine Antwort):

Voraussetzung ist eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit.

Kommt drauf an .... erst wäre mal zu klären, wie es zu dem Unfall gekommen ist


Yassel25 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 12:05

Danke für deine Antwort. Der Unfall ist passiert, als ich auf der Leiter gearbeitet habe. Ich habe die Arbeitskleidung getragen, die mir die Firma gegeben hat. Einen Helm habe ich nicht bekommen. Im Entlassungsbericht steht, dass ich keine Schutzkleidung und keinen Helm getragen habe. Ich möchte nur wissen, ob ich trotzdem eine Entschädigung von der Berufsgenossenschaft bekommen kann.

Yassel25 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 12:15
@frodobeutlin100

Ich war auf der Leiter und habe gearbeitet. Plötzlich bin ich ausgerutscht und gefallen

frodobeutlin100  22.06.2025, 12:24
@Yassel25

aha .... also keiner Schuld ... reine Ungeschicvklickeit Deinerseits

dafür gibt es von Niemandem Schmerzensgeld

siola55  22.06.2025, 20:07
@frodobeutlin100

Dann kenst du die Bestimmungen der DGUV noch nicht!?

Ab 20% MdE gibt es sehr wohl Leistungen von der DGUV ;-))

Unter bestimmten Umständen.

Ebenso kannst aber auch du dem Arbeitgeber gegenüber Schadensersatzpflichtig werden.