Findet Ihr es normal, wenn ein 21-jähriger mit einer 14-jährigen öffentlich zusammen ist?
Der Mann soll 32 Jahre alt sein, sofern es stimmen sollte.
88 Stimmen
Der Typ hat anscheinend null game
Wie meinst Du das?
Er findet keine gleichaltrigen
Vielleicht schon
Welche Zahlen stimmen denn jetzt?
21 und 14?
21 und 29?
Dann auf einmal ist der Mann 32?
Ist eh alles dasselbe. Was ich weiß, dass das Mädchen vor 4 Wochen 14 geworden ist.
Nein, das ist nicht alles dasselbe und macht erhebliche Unterschiede, rechtlich wie auch psychologisch.
psychologisch ab 21 bis 32 überhaupt nicht mehr. Ab 14 macht psychologisch bis Ende 21 jedes Jahr aktuell bei vielen Jugendlichen sehr viel aus.
21 und 32 ist psychologisch gesehen ein RIESIGER Unterschied.
Ab Ende 21 überhaupt nicht mehr. 0%. Man lernt natürlich mehr dazu aber die wichtigsten Punkten hat man durch.
7 Antworten
Rein rechtlich gesehen ist es ja erlaubt. Allerdings finde ich, das die geistige Reife zwischen einer 14 jährigen Person und einer 21 jährigen Person zu weit auseinander liegen. Mit 14 steht man so ziemlich in der Mitte der Pubertät und der Körper so wie auch die Psyche machen Veränderungen durch. Ich selbst bin jetzt 22 Jahre alt und wenn ich mich mit einer 14 oder 15 jährigen Person unterhalte, merke ich sehr schnell das unsere Ansichten auf bestimmte Dinge, Interessen oder Prinzipien weit auseinander liegen. Jugendliche in dem Alter sind meist noch sehr naiv, haben eine komplett andere Weltanschauung und sie haben ganz andere Prioritäten als eine Junge erwachsene Person mit 21 Jahren. Mein 14. Lebensjahr liegt ja auch garnicht so weit zurück, wenn ich mein 14 jähriges ich mit meinen jetzigen ich vergleiche würde ich behaupten die beiden würden niemals Freunde werden können da die Interessen, Reife und Prioritäten zu weit auseinander liegen. Ich finde man sollte sich möglichst eine Person im selben Alter suchen, mit 14 Jahren sollte man sich auf wichtigere Dinge konzentrieren wie z.B Schule oder auf Ausbildungssuche als auf eine Beziehung mit einer erwachsenen Person.
Wenn man die Person heiraten möchte und wirklich ernst meint, dann ist es langsam das beste Alter, weil diese Person vom Umfeld die nächsten 5-6 Jahre geprägt wird und sich automatisch anpassen würde, als wenn Gleichaltrige aufeinandertreffen, die beide großes Ego haben und ihre Prioritäten nicht gerne mal aufgeben, wenn es um Veränderungen geht. Vielleicht sollte sie auch mit Gleichaltrigen ihre Erfahrung machen aber ob es immer gut ist das weiß man leider nicht.
Finde ich schwierig, da man mit 14 noch minderjährig ist. Und in den Jahren zwischen 14 und 20 geschieht noch sehr viel im Entwicklungs- und Reifungsprozess.
Wäre die selbe Konstellation 6 Jahre später, wäre das nicht mehr so problematisch... meiner Meinung nach.
Lieben Gruß!
Ja aber in vielen Punkten geistig noch „ein Kind“.
Geistig reifer als Du - und einige andere hier - offenbar allemal.
ja ist ok da erlaubt.ob es sinnvoll ist stellt sich meist später raus
ist krank und ich finde es verwerflich dass das in deutschland nur unter bestimmten voraussetzungen strafbar ist. ich finde sowas sollte immer verboten sein.
Wenn irgendwann mal die 14 Jährigen sich in der Gesellschaft durchsetzen und ihre geistige Stärke zeigen, dass sie reif genug sind dann wäre es überhaupt nicht mehr verwerflich.
geistige stärke hat überhaupt nichts damit zu tun. egal wie reif, intelligent, was für einen starken charakter man hat oder was auch immer - das ändert n i c h t s daran, dass ein 14 jähriges Mädchen oder Junge noch einen der größten und wichtigsten teile ihrer entwicklung vor sich haben.
kein jugendlicher und kein kind ist emotional und geistig so weit entwickelt wie eine erwachsene person, da fehlt einfach ein riesiger teil der entwicklung noch. es gibt diese langen entwicklungphasen des menschen nicht ohne grund, bei menschen ist es nun mal nicht so wie bei anderen lebewesen dass die ganze entwicklung innerhalb weniger tage/wochen/monate/1-2 jahre abgeschlossen ist.
und da kann man so sehr man es auch versuchen will einfach nicht rechtfertigen dass erwachsene menschen "beziehungen" mit kindern oder jugendlichen führen. die haben keine basis für eine beziehung und schaden dem kind/jugendlichen massiv bei dessen entwicklung und der mentalen gesundheit.
JA aber es kann sich biologisch ändern. Es gibt Tierarten die nach 3 Jahren mit der Entwicklung fertig sind und es kann sich bei den Menschen auch alles ändern.
du bist ja vollkommen verstrahlt, diese entwicklung geht genau in die andere richtung in unserer gesellschaft
Du bist eher verklemmt oder nicht in der Lage es zu verstehen. Es kann eines Tages, ob in 100 oder 1000 Jahren dazukommen dass Menschen mit 14 die geistige Reife abgeschlossen haben.
nein, ich bin realistisch. ich denke psychologisches fachpersonal und die forschung dazu ist darüber besser informiert als du. und laut diesen ist es so, dass sich die emotional entwicklung zum erwachsen sein immer weiter raus zögert.
ja, fachpersonal. kannst dich ja gerne mal in kliniken und praxen umhören.
Oki du bist eine helle Person aber bitte sei einfach jetzt nur ruhig.
fragen stellen aber meinungen nicht verkraften. süß bist du
hast du komplexe mit deinem ego eventuell oder warum hast du diesen drang menschen zum schweigen zwingen zu wollen wenn sie nicht deiner meinung sind oder deine aussagen korrigieren?
Ja du hast deine Meinung doch gesagt? Jetzt sei doch einfach nur ruhig 😊
du kannst doch einfach aufhören zu antworten, wenn du nicht mehr willst. wo ist denn das problem?
Du gibst nicht auf oder? Was soll ich noch machen? Ich meine du hast recht :)
was hat das eine mit dem anderen zu tun? für mich ist das ne normale unterhaltung/diskussion, ich verstehe nicht wieso du so gereizt bist die ganze zeit
Ja für mich ist es auch eine normale Unterhaltung. Ich bin nicht gereizt. Kann dir auch ein Screenshot senden.
aber meinungen nicht verkraften
Na ja, deine Meinung ist schon SEHR neben der Spur!
Also jetzt mal rein fachlich betrachtet. 😎
Aber egal, es geht ja ohnehin nicht nach deiner Meinung ... 😁
Es ist belegt dass die Menschen immer früher in die Pubertät kommen und sich schneller entwickeln und somit auch das Gehirn. Heute sind die Jugendlichen klüger und reifer als die älteren Generationen im Schnitt jemals waren was das alter entspricht. Warum das so ist weiß man aber nicht. Was du sagst trifft also nicht zu und glaube nicht dass du darüber irgendwelche Kenntnisse hast. Sonst wüsstest du ja dass das Gegenteil der Fall ist
informier dich doch einfach über das thema, die biologische, körperliche reife ist viel früher abgeschlossen als die reife des gehirns. früh die körperliche entwicklung der pubertät abgeschlossen zu haben bedeutet nicht, dass diese menschen geistig ausgereift sind. die hirnforschung bestätigt dass das gehirn erst mit um die 30 erwachsen und ausgereift ist. und genau das ist auch das, was mir immer von psychologischem und psychiatrischem fachpersonal erklär wurde. und auch du kannst das ganz einfach nachlesen wenn du danach suchst.
"heute sind die Jugendlichen klüger und reifer als die älteren Generationen im Schnitt je waren"
wie soll die menschheit und die neuen generationen bitte dümmer sein als die davor? wie? natürlich werden die neuen generationen immer klüger. wenn die bildungsmöglichkeiten immer mehr zunehmen und der wissensstand der menschheit immer größer wird, wie sollte sich das dann ins gegenteil entwickeln?
wissen, bildung und intelligenz ≠ emotionale und geistige reife. das sind völlig unterschiedliche dinge.
So viel geschrieben aber nur scheiße. Es ist belegt dass die Menschen immer schneller reifen, das gilt auch fürs Gehirn. Um Bildung geht es hier nicht, sondern um die Entwicklung die jetzt schneller voran schreitet. Aber du scheinst sowieso unbelehrbar. 14 Jährige heute sind viel weiter in der Entwicklung und in ihrer geistigen Reife als sie früher waren. Es ist nicht so dass nur der Körper schneller reift und das Gehirn auf der Strecke bleibt, das ist gar nicht möglich
Das Gehirn ist ausgereift mit 24 und heute im Schnitt weiter als es bei den Menschen früher der Fall war. Mit 30 passiert da nichts mehr
Rechtlich ist das erlaubt und 21 und 14 finde ich eigentlich in Ordnung. Psychisch hin oder her. Es gibt 21 Jährige die entwicklungstechnisch 16 Jährigen gleichen und es gibt 21 Jährige die wie 30 wirken.
Als Eltern der 14 Jährigen fände ich es wahrscheinlich nicht gut. Weil so eine Beziehung wahrscheinlich mehr negativen Einfluß auf das ganze Familienleben und die minderjährige Tochter oder Sohn hat als man vielleicht möchte. Man ist ja für einen minderjährigen Menschen mit Schule, Ausbildung usw verantwortlich. Mit einem erwachsenen Partner/in sind sehr viele Komplikationen denkbar.
Also eher sind die meisten 14 jährigen auch wirklich psychisch 14 aber fühlen sich als wären sie Erwachsen was sie nicht sind und erst in Schwierigen Situatuionen im Leben herausfinden.
Von psychisch Erwachsen hat auch keiner gesprochen. Das Gehirn ist eh erst ab 30 ausgewachsen.
Der Mann soll 32 sein, wurde mir eben gesagt und ob es stimmt sei dahingestellt.
Der Mann soll 32 sein, wurde mir eben gesagt und ob es stimmt sei dahingestellt.
Spielt eh keine Rolle.
In Deutschland, Österreich und vielen anderen europäischen Staaten entscheidet man mit 14 grundsätzlich selber, ob und wenn ja mit wem man eine sexuelle Beziehung eingehen möchte.
Nicht der 21/32-Jährige, nicht der Gesetzgeber, und auch nicht die Eltern.
Warum da jemand wissen will, ob das "normal" sei, erschließt sich mir gerade nicht. Es geht ihn garantiert noch deutlich weniger an als die beiden Turteltauben, den Staatsanwalt oder die Eltern - um nicht zu sagen, es geht ihn so rein überhaupt nichts an.
Moralisch spielt es bei vielen eine große Rolle.
Hier geht es um eine Beziehung führen nicht um Sex! Du immer mit deinen seltsamen Ansichten. Sie lassen sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren.
Schon allein das Partyleben eines 21 Jährigen ist eine Welt die allein der Gesetzgeber einem 14 Jährigen nicht gewährt. Das Einhalten dieser, liegt allerdings in der Verantwortung der Erziehungberechtigten. Schon da bieten sich Hürden in einer Beziehung von einem Erwachsenen zu einem beschränkt Geschäftsfähigen Menschen. Und es gibt weitaus mehr.
Moralisch spielt es bei vielen eine große Rolle.
Da stimmt, welch Überraschung, wohl etwas mit deiner "Moral" nicht.
Wie eigentlich immer, wenn jemand mit "Moral" ankommt, um (Grund-)Rechte anderer auszuhebeln ...
Kinder sollen nicht mit alten Sex haben und viele sind dafür. Kinder sollen auch nicht wählen obwohl viele es gerne wollen würden.
Hier geht es um eine Beziehung führen nicht um Sex!
Und?
Macht den Blödsinn nicht besser.
Du immer mit deinen seltsamen Ansichten. Sie lassen sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren
In verkorksten Köpfen sicherlich.
Aber der Gesetzgeber schützt Kinder ausdrücklich vor solch verkorksten Eltern: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html
Aus der Begründung des Gerichts: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern".
"Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung."
"Es gibt jenseits des sich sehr dynamisch unter tätiger Mithilfe aller Beteiligten entwickelt habenden und konsequent betriebenen Adoleszenzkonfliktes und dessen Folgen aus dieser Paarbeziehung selbst keine ersichtlichen Gefahrenquellen für die Jugendliche (Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.), die eine nachhaltige Trennung erforderlich erscheinen ließe."
Fazit: Beziehung geht weiter, nur die Eltern sind raus. Wir leben nicht mehr im Mittelalter. Auch nicht in den 1950er Jahren. Das ist wohl noch nicht bei allen angekommen, wie mir scheint ...
Kinder sollen nicht mit alten Sex haben und viele sind dafür.
- 14-Jährige sind keine Kinder, sondern Jugendliche (auch rechtlich, biologisch sind sie es schon länger).
- Ich gehe mal davon aus, dass tatsächliche "viele" in deinem Umfeld so drauf sind. das interessiert nur niemanden - außer eben euresgleichen.
- Der Staat schützt mit seinen Gesetzen die Liebenden vor EUCH (s. mein anderer Kommentar hier). Das müsst ihr nicht verstehen. Gesetze gelten, auch wenn man sie nicht versteht oder akzeptiert.
Und?
Macht den Blödsinn nicht besser.
Ich sage dir was und. Jeder Mensch kann in seiner Freizeit eine private Beziehung führen. Sprich außerhalb seiner schulpflicht-nachkommenden Aktivitäten. Nach familiären und Hauswirtschaftlichen Verpflichtungen. Vor dem gesetzlich verhängten Zapfenstreich und nach den selbst auferlegten Aktivitäten/ Verpflichtungen im Bereich Hobby.
Das sind Regeln die man auch im Erwachsenenalter einhalten sollte. Außer man strebt an mit mitte ende 40 alleinstehend, kinderlos ein mehr oder weniger unerfülltes Leben anzustreben.
Der Staat schützt mit seinen Gesetzen die Liebenden vor EUCH (s. mein anderer Kommentar hier). Das müsst ihr nicht verstehen. Gesetze gelten, auch wenn man sie nicht versteht oder akzeptiert.
Blödsinn!
Der Staat schützt erst dann wenn der 14 Jährige Mensch den langen Weg der Justiz geht. Bis dahin sind viele geschlossene Beziehungen schon wieder vorbei.
Jeder Mensch kann in seiner Freizeit eine private Beziehung führen. Sprich außerhalb seiner schulpflicht-nachkommenden Aktivitäten.
Genau! Damit ist das Thema durch.
Ob sich da irgendjemand "moralisch" entrüstet, ist nicht von Interesse.
Weil ich das auch irgendwo behauptet habe. Lachnummer dein Auftreten unter der Antwort.
Hast du Auge auf 14-Jährige oder wieso setzt du dich so ein? Findest du minderjährige attraktiv bzw. könntest dir Dir Sex vorstellen?
Der Staat schützt erst dann wenn der 14 Jährige Mensch den langen Weg der Justiz geht.
- Nein. Jugendamt täte es erstmal auch.
- Die Familiengerichte sind gesetzlich verpflichtet, Kindeswohlgefährdungen abzustellen. Aber:
- Üblicherweise kommt es ja gar nicht so weit - weil a) die Eltern in solchen Dingen üblicherweise nicht mehr in den 1950er Jahren leben, und b) weil von den Eltern nicht erwünschte Beziehungen früher, heute und sicherlich auch zukünftig schlicht heimlich gelebt werden. 😎 Wie auch andere Dinge heimlich gemacht werden. Du warst doch bestimmt auch mal Jugendliche, oder?
Ne, ich hatte in der Vergangenheit oft mit speziell deinen Kommentaren zutun und ich finde sie mehr als Familienauseinandertreibend. Find ich nicht gut dass fremde Leute entscheiden Familienbande zu zerschlagen aufgrund kurzer Flirtereien die oft nach 2 Wochen wieder im Winde verweht sind.
Nein. Jugendamt täte es erstmal auch.
Die Familiengerichte sind gesetzlich verpflichtet, Kindeswohlgefährdungen abzustellen. Aber:
Üblicherweise kommt es ja gar nicht so weit - weil a) die Eltern in solchen Dingen üblicherweise nicht mehr in den 1950er Jahren leben, und b) weil von den Eltern nicht erwünschte Beziehungen früher, heute und sicherlich auch zukünftig schlicht heimlich gelebt werden. 😎 Wie auch andere Dinge heimlich gemacht werden. Du warst doch bestimmt auch mal Jugendliche, oder?
Ja, Teenager haben in der Regel auch Zeit und Bock auf den Ärger mit ihren Eltern und Zeit und Bock zum Jugendamt zu rennen.
Weil ich das auch irgendwo behauptet habe.
Habe ich auch nicht behauptet. wiesocu hat das hier behauptet, und für deine Replik auf ihn, hast Du ja von mir aucn einen DH bekommen, falls dir das entgangen sein sollte.
Aber wenn Du eine Aussage auch für dich haben möchtest: Dann ändere ich mein ...
Ob sich da irgendjemand "moralisch" entrüstet, ist nicht von Interesse.
... gerne in: "Ob sich da irgendjemand 'moralisch' entrüstet oder meint, dies lasse sich nicht mit seiner 'elterlichen Fürsorge vereinbaren' oder was auch immer, ist nicht von Interesse."
Besser so? 😇
Ja, Teenager haben in der Regel auch Zeit und Bock auf den Ärger mit ihren Eltern
Ähm, nein, weswegen sie es ja auch ggf. heimlich machen?! 😂
Also MEINE Eltern waren NICHT so verpeilt. Trotzdem haben sie von meinem Sexual- und Liebesleben das Meiste nicht mitbekommen.
Und das waren keine 1960er Hippieeltern, sondern Bildungsbürgertum Jahrgang 1930. Da frage ich mich wirklich, in welchem Jahrhundert hier so manche sich wohl mental noch befinden ... 🤪
Aber mir sind aus meiner Jugend durchaus Eltern von Freundinnen bekannt, die da etwas, ähm, "merkwürdig" waren. Hat faktisch auch nichts geändert - trotz einschlägiger Verhinderungsversuche. Ist heutzutage nicht anders. 😎
... gerne in: "Ob sich da irgendjemand 'moralisch' entrüstet oder meint, dies lasse sich nicht mit seiner 'elterlichen Fürsorge vereinbaren' oder was auch immer, ist nicht von Interesse."
Nein, bleibt das Schulische auf der Strecke oder kommt das Kind durch die Beziehung immer wieder mit dem Gesetz in konflikt dann ist die Beziehung zu dem Erwachsenen nicht ohne weiteres zu tollerieren. Fraglich wäre dann auch der erwachsene Partner/in dem die Zukunft seiner Freund/in nicht sonderlich interessiert.
Denn selbst ich als Erwachsener würde es fragwürdig finden wenn mein Partner/in negative Auswirkungen auf meine Wirtschaftlichkeit oder Strafrechtlichkeit hätte und seinen Anteil ded Problems nicht swhen würde und nicht aus der Welt schaffen würde. Gerade der Partner.
ich hatte in der Vergangenheit oft mit speziell deinen Kommentaren zutun und ich finde sie mehr als Familienauseinandertreibend.
Oooh, eine Runde Glückskeckse für alle!
Find ich nicht gut dass fremde Leute entscheiden Familienbande zu zerschlagen
Und ich finde nicht gut, dass Eltern die Rechte wie auch Bedürfnisse ihrer Kinder mit Füßen treten.
Nun, so hat eben jeder seine eigene Schmerzgrenze. Und zu behaupten, dass mir deine gefallen würde, wäre glatt belogen.
Dazu fällt mir auch gerade nicht druckfähiges ein ...
bleibt das Schulische auf der Strecke oder kommt das Kind durch die Beziehung immer wieder mit dem Gesetz in konflikt dann ist die Beziehung zu dem Erwachsenen nicht ohne weiteres zu tollerieren.
Du kannst lesen? Dass dem nicht so ist, ist dir warum entgangen? Ach, egal.
Und ich kenne zwar dein Umfeld nicht, aber in meinem Umfeld ist man a) durchaus gesetzestreu, und b) bekommt man Beziehung und Schule/Ausbildung/Studium/Arbeit/Karriere durchaus parallel auf die R^eihe. 🤦♂️
Du vergisst nur eins. Du beschwerst dich hier im Grunde über Regeln die die Gesellschaft bestimmt. Dagegen kannst du nichts machen.
Wenn man etwas Leben möchte das gegen gesellschaftliche Regeln verstößt muss man Hand in Hand durch den Hagel gehen.
Ob das einem das Wert ist muss und kann nur jedem selbst überlassen.
Du kannst lesen? Dass dem nicht so ist, ist dir warum entgangen? Ach, egal.
Woher willst du denn das wissen??
Läuft es bei jeder gleich ab oder wie?
Hast du Auge auf 14-Jährige oder wieso setzt du dich so ein?
Weil ich auch mal (sexuell aktiver) 14-Jähriger war, und ich Leute absolut nicht ausstehen kann, die propagieren, man könne/dürfe/solle/müsse die Rechte(!) und legalen wie legitimen Bedürfnisse Jugendlicher mit den Füßen treten.
Sonst noch alles klar bei dir?
Wenn Du damit bei meinem 14-jährigen Ich angekomnen wärst, hätte ich mir an die Stirn getippt, dich gefragt, ob Du nocn alle Tassen im Scnrank hast, und dir geraten, besser ganz schnell Land zu gewinnen, bevor ich es nicht mehr beim Auslachen bewenden lasse! 🤣
Findest du minderjährige attraktiv bzw. könntest dir Dir Sex vorstellen?
Und wenn, dann wäre deine "Moral" echt das Letzte, was mich daran hindern würde! 🤣
Hast Du irgendeinen unbehandelten Kontrollfetisch, der dich dazu treibt, entgegen den Gesetzen über andere bestimmen zu wollen?
Das kann man bestimmt therapieren!
Du vergisst nur eins. Du beschwerst dich hier im Grunde über Regeln die die Gesellschaft bestimmt.
Nein, "DIE Regeln der Gesellschaft" besagen, dass man über sein Beziehungsleben mit 14 grundsätzlich selbst entscheidet.
Mag sein, dass DEINE "Gesellschaft" da etwas anders tickt, aber, schlechte Nachrichten, unsere Gesetze gelten auch für DIE! 😁
Um nicht zu sagen, wir haben solche Gesetze genau WEGEN Typen wie euch!
Dagegen kannst du nichts machen.
Oh, ich kann Jugendliche auf unsere Gesetze aufmerksam machen, und sie ihnen erklären: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007
Und ja, dagegen kannst Du nichts machen. 😁
Wenn man etwas Leben möchte das gegen gesellschaftliche Regeln verstößt muss man Hand in Hand durch den Hagel gehen.
Ach, euch herzlicn auszulachen, ist mit "Hagel" dann doch vielleicht etwas hart beschrieben ... 😁
Läuft es bei jeder gleich ab oder wie?
Nein. Genau deswegen gilt ja, ich wiederhole aus der Gerichtsbegründung: "Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung."
Falls das, aus welchem Grund auch immer, zu schwer verständlich ist:
Kontrolle okay, Bestimmung nicht, bzw. nur, wenn es wirklich geboten ist (wie z.B. "Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.").
Ich finde du machst es dir etwas zu einfach. Da gibt es zb denn Fall als eine Lehrerin in den 90ern etwas mit ihrem 12 Jährigen Schüler Vili hatte. Ihr Ehemann fand es raus, sie kam für 6 Monate in Gefängnis und musste eine Therapie machen.
Dann kam sie wieder aus dem Gefängnis fing wieder etwas mit dem Jungen an und kam für 7 Jahre ins Gefängnis und eine lebenslange Kontaktsperre zu dem Jungen.
2004 kam die Frau wieder raus, ließ die Kontaktsperre aufheben und heiratete 2005 diesen Jungen der nun Volljährig wahr. Sie waren bis 2019 verheiratet und 2020 starb die Frau.
Nun zum interessanten Teil der Mann, sein Name ist Vili Fualauu spricht seit dem Tod der Frau davon dass die Beziehung nicht so einvernehmlich war wie sie immer behaupteten. Dass die Frau sehr manipulativ war.
Das ist der Knackpunkt und auch mehr oder weniger gefählich. Wir alle, also Menschen sind manipulativ. Der eine mehr und der andere weniger. Bei einer Beziehung in der einer Minderjährig ist und der andere Volljährig ist immer ein Machtgefälle.
Das selbe Machtgefälle ist bei Eltern zu Kindern Doch er ist nicht so tragend wie in einer Liebesbeziehung.
Wir alle, also Menschen sind manipulativ. Der eine mehr und der andere weniger.
Keine Frage. Du halt mehr.
Bei einer Beziehung in der einer Minderjährig ist und der andere Volljährig ist immer ein Machtgefälle.
Oooh, Du darfst heute Nacht in dein Kissen schluchzen, weil die Rechtslage nicht deinen Vorstellungen entspricht!
Die gute Nachricht: Die Rechtslage ist okay! Nur DU bist durch den Wind. 🤭
Aber das ist natürlich ein noch besserer Grund, dein Kissen vollzuschluchzen! 😁
Du sagst es die Rechtslagesagt; Schulpflicht und Ausbildungspflicht geht vor sexuelle Begierde eines Erwachsenen. Dir auch eine gute Nacht.
Die gute Nachricht: Die Rechtslage ist okay! Nur DU bist durch den Wind. 🤭
Hast du das in den 60ern auch den Kiidies gesagt die von ihren Eltern verkloppt wurden... ohje
die Rechtslagesagt; Schulpflicht und Ausbildungspflicht geht vor sexuelle Begierde eines Erwachsenen.
Also mal abgesehen vom Umstand, dass es um die "sexuelle Begierde" von Jugendlichen geht (sonst noch alles klar bei dir?) und dass, ich wiederhole mich, Schule/Ausbildung/Studium/Beruf/Karriere und Beziehung sich in keinster Weise ausschließen - außer vielleicht bei dir (mein Beileid!): Das steht wo?
Dir auch eine gute Nacht.
Und dir ein stetig trockenes Kissen zum Vollheulen. 😇
Die Rechtslage sagt; Schule ist die Pflicht eines jeden der seine Schulpflicht nicht vollendet hat. Ob es dir gefällt oder nicht 😇
Hast du das in den 60ern auch den Kiidies gesagt die von ihren Eltern verkloppt wurden...
Nein. Aber da haben wir die Gesetze geändert, ebenso wie wir es bei Thema Sexualität gemacht haben.
DU hast es eben nur teilweise mitbekomnen, wie es aussieht. 🤪
PS: Die prügelnden Eltern und die sexuell gestörten waren übrigens damals oft dieselben.
Ich wr in den 60ern noch flüssig. Was sollte ich da mitbekommen haben? 🤔
Die Rechtslage sagt; Schule ist die Pflicht eines jeden der seine Schulpflicht nicht vollendet hat. Ob es dir gefällt oder nicht
Und das hat immer noch nichts mit Beziehungen zu tun.
Außer bei dir?
Irgendein nicht aufgearbeitetes Trauma?
Kissen! 😁
Und das hat immer noch nichts mit Beziehungen zu tun.
Ach wirklich????
Was du nicht sagsst. Endlich hast es auch du kapiert. Gratuliere.
Ich wr in den 60ern noch flüssig. Was sollte ich da mitbekommen haben?
Also entweder bist Du SO jung, dass Du dich mit fehlender geistiger Reife selbst meinst, oder Du bist nicht informiert! 🤔
Hmm, ach, informiert bist Du ja ohnehin nicht ... 🤭
Also: Die heutige Rechtslage, um die es hier (bzw. im zitierten Gerichtsbeschluss) geht, stammt von der Jahrtausendwende.
Was du nicht sagsst. Endlich hast es auch du kapiert. Gratuliere.
LOL
Bist Du durch den Wind ... 🤪
... Du solltest jetzt wirklich DRINGEND schlafen! 😂
Du verwechselst einfach nur die Sätze Keiner kann eine Beziehung verbieten mit keiner darf eine Beziehung verbieten oder wo ist der Gesetzestext zu deinem Thema zu finden?
Du verwechselst einfach nur die Sätze Keiner kann eine Beziehung verbieten mit keiner darf eine Beziehung verbieten🤣
Du hast es immer noch nicht begriffen.
- Eltern dürfen eine Beziehung verbieten, WENN ... - und dieses "wenn" hat halt hohe Hürden, die üblicherweise nicht erreicht werden.
- Und natürlich können Eltern dennocn ungerechtfertigt sagen: "ich verbiete dir die Beziehung!" Das braucht aber eben auch niemanden zu interessieren - zumal nicht einen 46-jährigen mit eigener Wohung und Wohnmobil, in dem die beiden (während der Schulzeit) durch Europa getourt sind, auf der "Flucht" vor ihren übergriffigen Eltern.
oder wo ist der Gesetzestext hierzu zu finden?
Habe ich in meiner bereits verlinkten "Ratschlag-Antwort" zur Frage "10 Jahre Altersunterschied legal?" ausführlich erklärt. Einfach klicken und lesen ... 😂
Du hast immer noch nicht begriffen. Ich habe dich nach Belegen gefragt was dein Geschreibsel angeht. Geht so wie damals in der 8. Klasse Erörterung.
Deine moralischen Ergüsse interessieren mich ehrlichgesagt weniger.
Also was ist nun mit dem Gesetzestext, hast du ihn oder einfach nur holes gerede?
Ist der Gesetzestext in deinem nächsten Kommi nicht drin, dann lass ich den gerne unkommentiert. Getreu dem Motto: Der Klügere gibt nach.
Ich habe dich nach Belegen gefragt was dein Geschreibsel angeht.
Ich habe es verlinkt, klicken, lesen und verstehen.
Getreu dem Motto: Der Klügere gibt nach.
Wohl eher getreu dem Motto: Der Dümmere isi dümmer, weil er nicht lesen möchte. 😎
dann lass ich den gerne unkommentiert.
Danke!
Gescheites ist von dir ohnehin nicht zu erwarten, und wer sich informieren möchte, der kann das ja mit meiner verlinkten Antwort tun.
Und wer es nur oberflächlich wissen möchte, für den reicht der verlinkte SPIEGEL-Artikel.
Damit kann jeder Leben, und alle sind glücklich ... 😎👍
🤣🤣🤣Der Witz zum Tulpensonntag 🤣🤣🤣
Ich bitte ihn den Gesetzestext zu Posten und er sabbelt von "Spiegel- Artikel"
Wenn morgen nicht Rosenmontag wäre, hätte ich dir diese Nummer fast abgekauft.
🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣
dann lass ich den gerne unkommentiert.
Immer diese Versprechen, die nicht eingehalten werden.
Schade ...
... aber erwartbar. 🤥
er sabbelt von "Spiegel- Artikel"
Ein reales Beispiel einer von den Eltern nicht erwünschten "14 & 46"-Beziehung, bei der letztinstanzlicn den Eltern beigebracht wurde, dass und warum sie die Beziehung dulden müssen.
Ist ein intellektuell vergleichsweise niederschwelliges, weil extremes Beispiel, und damit optimal für Leute wie dich, die vor längeren Texten zurückschrecken. 😎
Im Prinzip reicht es schon, die Überschrift zu lesen. 🤭
Immer diese Versprechen, die nicht eingehalten werden.
Ganz nach deinem Vorbild. Du hast dich 2x hier schon verabschiedet. Warum sollten andere nicht genauso Willensschwach sein wie du?
Ganz nach deinem Vorbild. Du hast dich 2x hier schon verabschiedet.
Echt? Wo? Halte ich ja spontan mal für eine Lüge. 🤥
Ich freue micn jedenfalls immer über so hervorragende Realsatire ... 😁
... sonst gibt es ja in diesen Tagen eher wenig zu lachen ... 'G'oofiee.
Die gute Nachricht: Die Rechtslage ist okay! Nur DU bist durch den Wind. 🤭
Die Rechtslage ist klar hast du behauptet. Dann zitier doch mal die Rechtsgrundlage.
Die Rechtslage ist klar hast du behauptet.
Immer noch sehr offensichtlich.
Dann zitier doch mal die Rechtsgrundlage.
Der Link ist immer noch da! Und aus dem letztinstanzlichen Gerichtsbeschluss habe ich sogar hier ebenfalls zitiert. Schon Sehstörungen durch zuviel Zeit vor dem Bildschirm? 😁
Oder das klassische "Ich nehme nur wahr, was mir in den ungebildeten Kram passt"? 😈
Und WO habe ich mich nun "2x hier schon verabschiedet"? 🤥
Immer noch sehr offensichtlich.
Falsch. Entweder hast du den von dir zitierten Bericht bzw das Urteil nicht gelesen oder es interessiert dich nichtmal.
Kontaktverbot werden nicht minderjährigen Jugendlichen auferlegt, sondern den erwachsenen Freunden und zwar dann wenn Gerichte der Meinung sind dass das Kindeswohl oder wie ich schon mehr mals hier erwähnte die Schule darunter leidet oder die Gesundheit oder Straffälligkeit.
Es ist sehr wohl möglich und zwar dem volljährigen Partner ein Kontaktverbot zum Minderjährigen zu verhängen. In dem Fall den du verlinkt hast wardas Gericht nicht der Meinung dass ein Kontaktverbot gegen den Freund/in gerechtfertigt ist. Das heißt aber nicht dass es so etwas für andere Beziehungen nie wieder geben wird.
Das wäre auch ansurd. Läuft eine Beziehung ordentlich. Geht der Minderjährige weiterhin brav zur Schule, macht seine Hausaufgaben, kommt nicht ständig mit der Polizei in Konflikt, wird auch kein Gericht ein Kontaktverbot verhängen.
Aber trotzdem bleibt dass was du sagst, stimmt so nicht. Teenagern wird kein Sex verboten oder Beziehungen verboten. Den Erwachsenen Partnern wird es verboten. Die Erwachsenen haben ggf die juristischen Konsequenzen zu tragen. Die Erwachsenen sind die juristischen Personen und nicht unter 18 Jährige.
Das vertauscht du in deiner Argumentation einfach immer.
Beantworte doch die Frage.
Findest du minderjährige attraktiv bzw. könntest dir Dir Sex mit denen vorstellen?
Entweder hast du den von dir zitierten Bericht bzw das Urteil nicht gelesen oder es interessiert dich nichtmal.
Im Gegensatz zu dir, habe ich den kompletten Gerichtsbeschluss und seine Begründung gelesen. Und ich kenne, im Gegensatz zu dir, die Rechtsgrundlagen. 😎
Aber okay: Deutsch Sprakk, schwär Sprakk. 😈
Kontaktverbot werden nicht minderjährigen Jugendlichen auferlegt, sondern den erwachsenen Freunden und zwar dann wenn Gerichte der Meinung sind dass das Kindeswohl oder wie ich schon mehr mals hier erwähnte die Schule darunter leidet oder die Gesundheit oder Straffälligkeit.
Und hier litt die Schule, und dennoch lag die Kindeswolhlgefährdung bei den Eltern, die die Beziehung zu verhindetn suchten.
Es ist sehr wohl möglich und zwar dem volljährigen Partner ein Kontaktverbot zum Minderjährigen zu verhängen
... sofern die hohen Bedingungen dafür erfüllt sind.
Das heißt aber nicht dass es so etwas für andere Beziehungen nie wieder geben wird.
Hat auch niemand behauptet.
Aber die Begründung des Gericht umfasst ZWEI Teile (wie jedem unschwer auffallen müsste, wenn er mal reingeschaut bzw. die von mir zitierte Auszüge gelesen hätte). Ich wiederhole mich:
- Allgemeine Begründung. "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern". (...) "Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung." Fazit: Grundsätzlich sind intime Beziehungen in dem Alter wichtig, oh e dass sich die jugendlichen dafär rechtfertigen müssten. Die Eltern dürfen/müssen das kontrollieren, dürfen aber grundsätzlich nicht bestimmen.
- Fallspezifische Begründung; "Die Beziehung zu [dem 32 Jahre älteren Freund] mag unerwünscht und sozial geächtet sein; sie ist aber grundsätzlich nicht (straf-)rechtlich sanktioniert, also nicht schlechthin „verboten“. Es gibt jenseits des sich sehr dynamisch unter tätiger Mithilfe aller Beteiligten entwickelt habenden und konsequent betriebenen Adoleszenzkonfliktes und dessen Folgen aus dieser Paarbeziehung selbst keine ersichtlichen Gefahrenquellen für die Jugendliche (Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.), die eine nachhaltige Trennung erforderlich erscheinen ließe." Fazit: Es gibt in diesem Fall - trotz der Vernachlässigung der Schule - keinen Grund, für eine Trennung. Punkt.
- In anderen Fällen mag und wird das anders aussehen. Aber Du glaubst doch wohl selber nicht, dass sich Jugendliche auch nur ansatzweise mehrheiitlich mit Kriminellen etc. einlassen - und wenn, dann ist das wohl eher bei Gleichaltrigen ein Problem. So oder so: Der FS hat kein Problem, dass der 21/32 ein Drogendealer wäre. dazu hat er nichts geschrieben. Er, bzw. auch Du, habt nur ein Problem mit dem Altersunterschied. Und selbst ein deutlich höherrer Altersunterschied ist, s. Punkt 1, KEiN legitimer Grund. Punkt. Von den Ausnahmen, die einen eingriff der eltern rechtfertigen könnten, war bisher nichts zu lesen - und ich denke auch nicht, dass mit da etwas entgangen ist. 😎Andernfalls kannst Du mich aber auch gerne darauf aufmerksam machen ... ich warte! 😈
Das wäre auch ansurd.
Schön, dass du es dann doch eingesehen hast! 😎👍
Aber trotzdem bleibt dass was du sagst, stimmt so nicht. Teenagern wird kein Sex verboten oder Beziehungen verboten.
Klar erkannt, Watson! Aber genau das haben hier Eltern versucht. Der Versuch des gerichtlichen Kontagverbots gegen den Freund (das im übrigen nicht nur von ihm, sondern auch von der Tochter angefochten wurde), war nur der vorläufige Höhepunkt in einer langen Auseinandersetzung, bei der die Jugendliche penetrant die absurden Forderungen der Eltern schlicht ignoriert hat (um es mal freundlich zu formulieren).
Die Erwachsenen haben ggf die juristischen Konsequenzen zu tragen. Die Erwachsenen sind die juristischen Personen und nicht unter 18 Jährige.
Das kommt drauf an.
Das vertauscht du in deiner Argumentation einfach immer.
Ähm, auch die Tochter hatte Einspruch eingelegt. Sie war tatsächlich juristisch direkt Beteiligte.
Schlussfazit:
Mein Erstkommentar hier an den FS, ...
-------------------------------- schnipp --------------------------------
Der Mann soll 32 sein, wurde mir eben gesagt und ob es stimmt sei dahingestellt.
Spielt eh keine Rolle.
In Deutschland, Österreich und vielen anderen europäischen Staaten entscheidet man mit 14 grundsätzlich selber, ob und wenn ja mit wem man eine sexuelle Beziehung eingehen möchte.
Nicht der 21/32-Jährige, nicht der Gesetzgeber, und auch nicht die Eltern.
Warum da jemand wissen will, ob das "normal" sei, erschließt sich mir gerade nicht. Es geht ihn garantiert noch deutlich weniger an als die beiden Turteltauben, den Staatsanwalt oder die Eltern - um nicht zu sagen, es geht ihn so rein überhaupt nichts an.
-------------------------------- schnapp --------------------------------
... bleibt vollumfänglich gültig.
Und meine Kritik an deiner anfänglichen Behauptung, ...
Sie lassen sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren.
... bleibt ebenfalls gültig.
Offensichlich lässt sich eine Beziehung Jugendlicher zu (deutlich) Älteren absolut mit der "elterlichen Fürsorge vereinbaren" (zumindest bei denen, die kein übergriffiges Verständnis von "Fürsorge" haben).
q.e.d.
😎Im Gegensatz zu dir, habe ich den kompletten Gerichtsbeschluss und seine Begründung gelesen. Und ich kenne, im Gegensatz zu dir, die Rechtsgrundlagen. 😎
Hör doch auf solche Lügen zu erzählen. Wenn du die Rechtsgrundlage kennen würdest hättest du die Rechtsgrundlage nämlich den zugrundelegenden Gesetzestext zitiert/ hier abgeliefert. Kein Jounalistisches Werk.
Deine Behauptungen du würdest dich im Recht auskennen ist schlicht schwurblerei.
Deine Interpretation des Beschlusses in diesem Fall ist schlicht falsch.
Du begreifst nichtmal dass es sich schlicht um diesen Fall handelt.
Hör doch auf solche Lügen zu erzählen
Na, wenn das eine lernresistente Lügnerin schreibt, muss es ja stimmen. 😁
Wenn du die R echtsgrundlage kennen würdest
... hätte ich auf GF schon längst einen Beitrag darüber geschrieben und den dann hier verlinkt.
Oh, Moment, habe ich ja beides. 😁
Es bleibt beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme.
😎Na, wenn das eine lernresistente Lügnerin schreibt, muss es ja stimmen. 😁
Du bist doch die Person die behauptet die Gesetzesgrundlage zu kennen aber die Gesetzesgrundlage nicht benennen kann. Was soll denn daran bitte lehrreich sein?
... hätte ich auf GF schon längst einen Beitrag darüber geschrieben und den dann hier verlinkt.
und wieder eine Lüge. Du hast eine Entscheidung eines Gericht in einem Einzelfall berichtet. Aber auch das habe ich schon erläutert.
Du hast eine Entscheidung eines Gericht in einem Einzelfall berichtet.
Tja, ist schon blöd, wenn man unterschiedliche Links an unterschiedlichen Stellen im Threat mit unterschiedlichen Beschreibungen auf die ich wiederholt separat verwiesen habe, nicht unterscheiden kann.
Das bringt auch gut deine Verständnisfähigkeit - bzw. den eklatanten Mangel daran - auf den Punkt. Wie soll man auch GF-Antwort und SPIEGEL-Artikel unterscheiden können? 🤪
Es bleibt beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme.
😎Tja, ist schon blöd, wenn man unterschiedliche Links an unterschiedlichen Stellen im Threat mit unterschiedlichen Beschreibungen auf die ich wiederholt separat verwiesen habe, nicht unterscheiden kann.
Ja blöd von nem Menschen der sich als "Fachkundig" bezeichnet 2 Einzelfallentscheidungen als Rechtsgrundlage betittelt.
Du belegst in jedem Kommentar dass du die Definition von Rechtsrundlage gar nicht weißt.
Ja blöd von nem Menschen der sich als "Fachkundig" bezeichnet 2 Einzelfallentscheidungen als Rechtsgrundlage betittelt.🤪
Na ja, vielleicht liest Du es ja doch noch ... irgendwann mal. 😂
obwohl, das wäre sicherlich ohnehin egal. Du würdest es ja unter Garantie eh nicht verstehen wollen/können... 🤭
Du belegst in jedem Kommentar dass du die Definition von Rechtsrundlage gar nicht weißt.
Wenn DU das sagst ... 🤭
Also bleibt es beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme.
😎und immer noch keine Gesetzesgrundlage geliefert. Nur pubertierendes rumgeflexe mit Wissen das überhaupt nicht vorhanden ist.
Kapiert hast du gar nix. Jugendlichen wird gar nichts verboten.
und immer noch keine Gesetzesgrundlage geliefert. Nur pubertierendes rumgeflexe mit Wissen das überhaupt nicht vorhanden ist.
Wenn Du das sagst, 'G'oofiee ... 🤭
Jugendlichen wird gar nichts verboten.
Spitze! Es bleibt also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme.
😎Spitze! Es bleibt also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen
und immer noch. Das ggf verhängte Kontaktverbot bestünde gegen den Erwachsenen. Er/Sie ist schließlich die juristissche Person nicht der Jugendliche.
Er oder sie hat sich daran zu halten, nicht der Jugendliche.
Es bleibt also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😈Jugendliche dürfen sich mit jedem treffen den sie wollen auch wenn ein Kontaktverbot verhängt wurde. Erwachsene dürfen es nicht. Kinder ist es auch nicht verboten Alkohol zu trinken. Erwachsenen ist es verboten ihnen zugänglich zu machen.
Es bleibt also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Es bleibt also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Wenn 2 Jugendliche eine Beziehung führen kann es ihnen beiden keiner verbieten. Wenn ein Jugendlicher und ein Erwachsener eine Beziehung führen kann man es dem Erwachsenen verbieten, dem Jugendlichen nicht.
Es bleibt also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎PS:
Wenn 2 Jugendliche eine Beziehung führen kann es ihnen beiden keiner verbieten.
Wie kommt man auf so einen Blödsinn?
Bist du anderer Meinung?
Selbstverständlich! Das wäre ja sonst auch nicht mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten vereinbar! 🤣
Hast Du denn den Gerichtsbeschluss wirklich immer noch nicht gelesen? Bzw. meine Zitate daraus? Oder - obwohl mit Verlaub so leicht verständlich - immer noch nicht verstanden?
Ich fasse es nochmal für dich zusammen: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Ich sehe da nirgendwo, dass Jugendliche das Kindeswohl anderer Jugendlicher gefährden dürften. 🤦♂️
Das Kindeswohl hat in Deutschland oberste Priorität. Das kann der Partner gefährden (z.B. durch "Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä."), oder eben die Eltern (z.B. wenn sie eine von der Jugendlichen gewünschten Beziehung zu verhindern suchen, obwohl "keine ersichtlichen Gefahrenquellen für die Jugendliche [existieren], die eine nachhaltige Trennung erforderlich erscheinen ließe".
Der Partner verführt die Jugendliche zu z.B. Drogenkonsum? Ersichtliche Gefahrenquelle!
Der Partner hat einen den Eltern nicht genehmen Altersabstand? Keine Gefahrenquelle!
Ob der Partner Jugendlicher oder Erwachsener ist, spielt natürlich keinerlei Rolle. Relevant ist, ob irgendjemand das Kindeswohl gefährdet. Geschieht das, ist es abzustellen. Ggf. durch ein Gericht.
Nachtrag: DAS sagt sinngemäß (und ohne Altersbeschränkung) eben auch genau das betreffende Gesetz im Erziehungsrecht, das ich in meiner einschlägigen, mehrfach erwähnten und oben verlinkten GF-Antwort entsprechend zitiere, die Du aber, mit peinlichsten Aussagen, zu lesen bislang beharrlich ignorierst.
Tja, das kommt von das! 🙄
So da du dich ja hier weigerst, mache ich es. Im Gesetz steht BGB §1626 dass ein Kontakt zu 3. nur zur Fördern ist, wenn eine Bindung in der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen förderlich ist. Ergo kann man Kontakt unterbinden wenn sie der Entwicklung des Kindes schadet.
Dies gehört zur Fürsorgepflicht der Eltern das du hier so gerne spöttisch abtust.
Und nun schau in das Gesetz. Ich bin an dieser Stelle raus. Denn ich habe deinen Jobb erledigt. Die Gesetzesgrundlage geliefert. Zu der du nicht in der Lage warst.
Nochmal ein Kontakt können Eltern nach: § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
Geltend machen. Im Zeifel entscheiden Familiengerichte in Einzelfällen.
Gute Nacht.
Aber du kennst ja die Gesetzesgrundlage. Einen Fliegenpups kennst du.
So da du dich ja hier weigerst
Hallo Lügnerin! Du hast meinen verlinkten Beitrag ...
Im Gesetz steht BGB §1626
... dann doch noch gefunden? Oder hat dich "Erziehungrecht" auf die richtige Spur gebracht? Denn selbst bist Du bestimmt nicht draufgekommen! 🤣
dass ein Kontakt zu 3. nur zur Fördern ist
Falsch. Das steht nirgendwo. Weder wörtlich, noch sinngemäß.
wenn eine Bindung in der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen förderlich ist. Ergo kann man Kontakt unterbinden wenn sie der Entwicklung des Kindes schadet.
Korrekt. Deswegen:
- Eine Beziehung Ist per se erstmal für die Entwicklung förderlich. Nein, nicht nur "förderlich", sondern sogar "unabdingbar". Wir erinnern uns: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern". "Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses."
- Gefährdet die Beziehung hingegen das Wohl des Kindes, ist es geboten, dies abzustellen. Nirgendwo steht (wörtlich oder sinngemäß), dass nur Erwachsene Beziehungspartner das Kindeswohl gefährden könnten, nicht aber minderjährige Beziehungspartner. Ergo: Dein "Wenn 2 Jugendliche eine Beziehung führen kann es ihnen beiden keiner verbieten" ist natürlich größtmöglicher Unsinn!
- Ein (auch großer) Altersunterschied begründet keine Gefährdung des Kindeswohls. Was eine Gefährdung darstellt, wäre "Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.".
Dies gehört zur Fürsorgepflicht der Eltern das du hier so gerne spöttisch abtust.
Wo tue ich die spöttisch ab? Ich mache mich lustig über dich, weil Du dir selbst widersprochen hast - im Brustton der Überzeugung und ohne es zu bemerken. 🤣
Im Zeifel entscheiden Familiengerichte in Einzelfällen
... wobei ganz allgemein gilt: Ein großer Altersunterschied per se begründet keine Kindeswohlgefährdung, denn: "Die Beziehung zu [einem 32 Jahre älteren Freund] mag unerwünscht und sozial geächtet sein; sie ist aber grundsätzlich nicht (straf-)rechtlich sanktioniert, also nicht schlechthin „verboten“". Er gehört nicht in die Kategorie der Dinge, "die eine nachhaltige Trennung erforderlich erscheinen ließe."
Solche Gründe müssen aber existieren, und zwar ersichtlich, nicht herbeiphantasiert, weil sonst die Eltern eine Kindeswohlgefährdung begehen (siehe Punkt 1).
Es bleibt also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎PS:
Ich bin an dieser Stelle raus.
Das hättest Du besser schon nach meinem ersten Kommentar an dich sein sollen. 😁
Eben und diese Gründe bewertest nicht du oder andere fremde Menschen.
Aber im Gegensatz zu dir bilde ich mich, und habe gelernt, welche Gründe es gibt, und was nicht darunter fällt. Deswegen ist das Studium entsprechender Fachliteratur und (insbesondere letztinstanzlich entschiedener) juristischer Streitfälle so wichtig, wenn man nicht größtmöglichen Unsinn verbreiten möchte. Dann lernt man eben, dass und warum ein (großer) Altersunterschied kein Grund ist. In keinem Einzelfall. Weil es ein Grundsatz ist.
Es bleibt also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Dann lernt man eben, dass und warum ein (großer) Altersunterschied kein Grund ist. In keinem Einzelfall. Weil es ein Grundsatz ist.
Das ist der Punkt, dass du Dinge Leuten aktiv unterstellst die nicht geschehen sind.
Keiner hat jemandem einen großen Altersunterschied vorgeworfen.
Keiner hat jemandem einen großen Altersunterschied vorgeworfen.
LOL
Exakt darum, und NUR darum, geht es in dieser Frage hier:
Findet Ihr es normal, wenn ein 21-jähriger mit einer 14-jährigen öffentlich zusammen ist?
Gefolgt von
Der Mann soll 32 sein, wurde mir eben gesagt
und
Moralisch spielt [das Alter] bei vielen eine große Rolle.
Hmm, sieht für mich sehr stark nach altersbezogenem Vorwurf aus ... 🙄
Und es bleibt beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Exakt darum, und NUR darum, geht es in dieser Frage hier:
Du diskutierst hier die von mir abgegebene Antwort du Witzbold. Hier hat keiner auch nur mit einem Wort erwähnt dass ein Altersunterschied problematisch wäre.
Da haaben wir wieder deine Unterstellungen.
Du diskutierst hier die von mir abgegebene Antwort du Witzbold.
Wie kommst Du denn auf diese sehr offensichtlich falsche Idee? 🤦♂️
Ich habe nicht deine Antwort kommentiert, sondern den Kommentar des FS auf deine Antwort:
Der Mann soll 32 sein, wurde mir eben gesagt
Und zwar mit:
Spielt eh keine Rolle.
In Deutschland, Österreich und vielen anderen europäischen Staaten entscheidet man mit 14 grundsätzlich selber, ob und wenn ja mit wem man eine sexuelle Beziehung eingehen möchte.
Nicht der 21/32-Jährige, nicht der Gesetzgeber, und auch nicht die Eltern.
Woraufhin Du meintest sinnfrei anmerken zu müssen:
Hier geht es um eine Beziehung führen nicht um Sex! Du immer mit deinen seltsamen Ansichten. Sie lassen sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren.
Schon allein das Partyleben eines 21 Jährigen
... (blablabla).
Liest sich für mich, als wenn deiner Meinung nach durchaus ...
ein Altersunterschied problematisch wäre
... weil Party- und sonstiges Leben eines 21-Jährigen "sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren" ließen.
Nun, vielleicht war das so bei deinem 21-jährigen Ich im Allgemeinen und deinen Partys im Besonderen - aber das wäre dann dein persönliches Problem, und keines anderer 21-jähriger. ICH habe mich z.B. mit 21 auf Partys NIE besoffen.
Ist ja nicht jeder eine Schnapsdrossel, oder was Du auch immer in eine reale oder fiktive Erwachsenen/Jugendliche-Beziehung hineinphantasieren möchtest (warum auch immer).
Aber, und jetzt wird es bizarr, dass z.B. "Verführung zu Alkohol/Drogen" ein No-Go ist, habe ich ja ebenfalls geschrieben - mehrfach.
Deswegen bleibt es beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Ich habe nicht deine Antwort kommentiert, sondern den Kommentar des FS auf deine Antwort:
Achso, wir befinden uns hier nicht unter meiner Antwort.
Ach und die Person mit der du das ausdiskutieren solltest was du ausdiskutieren wolltest. Nämlich der Fragesteller hast du einfach wegignoriert. Ihre/seine Antwort.
Hier geht es um eine Beziehung führen nicht um Sex! Du immer mit deinen seltsamen Ansichten. Sie lassen sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren.
Hättest du den 2. Absatz meiner Hauptantwort gelesen, hättest du den Bezug verstanden. Denn er bezieht sich auch auf BGB §1626 Fürsorgepflicht.
Achso, wir befinden uns hier nicht unter meiner Antwort.
Korrekt. Wir befinden uns unter einem Kommentar der FS zu deiner Antwort.
Ach und die Person mit der du das ausdiskutieren solltest was du ausdiskutieren wolltest. Nämlich der Fragesteller hast du einfach wegignoriert. Ihre/seine Antwort.
? Nein. Ihre Erwiderung auf meinen Kommentar habe ich ebenfalls wieder kommentiert.
Hast Du Tomaten auf den Augen, oder tust Du dich einfach schwer mit der - zugegeben sehr unübersichtlichen - Thread-Darstellung von GF?
Dafür kann ich nichts - ich habe sie nicht programmiert.
Aber ICH verstehe sie, und kann mit ihr umgehen.
Hättest du den 2. Absatz meiner Hauptantwort gelesen, hättest du den Bezug verstanden.
? Natürlich habe ich den Absatz gelesen, und natürlich habe ich den Bezug verstanden.
Aber deine Antwort war ja im Kern ("Ja, ist okay" und 1. Absatz) gut. Dass Du dann im 2. Absatz in den Konjunktiv und deine Wunschvorstellungen als Mutter abgedriftet bist, fand ich nicht notwendig zu kommentieren (kann ich aber gerne noch nachholen ^^).
Ich habe wg. des 2. Absatzes deine Antwort als "nicht hilfreich" bewertet, und es dabei belassen wollen ...
... bis Du mich mit deiner "Sie lassen sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren" persönlich angegangen bist.
Denn er bezieht sich auch auf BGB §1626 Fürsorgepflicht.
- Der Paragraph heißt nicht "Fürsorgepflicht" sondern "Elterliche Sorge, Grundsätze".
- Das Recht bzw. die Pflicht dazu, steht im Abs. 1. Das gibt den Eltern das Recht, Kontakte zu verbieten.
- Abs. 2 gibt das grundsätzliche Ziel der Erziehung vor und was dabei im Umgang mit dem Kind grundsätzlich zu beachten ist. Das ist dafür verantwortlich, dass Eltern grundsätzlich Beziehungen nicht verbieten dürfen, wenn dies dem grundsätzlichen Ziel der Selbstständigkeit zuwider läuft.
- Und Abs. 3 beschreibt, auf welche Beziehungen Kinder ein ecplizites Recht haben.
Du hast, in deiner Antwort, aber vor allem in deinem Kommentar an mich, die Fürsorgepflicht des Abs. 1 angeführt, die Beschränkungen der Abs. 2 & 3 aber ignoriert.
Wenn man aber den § 1626 BGB in seiner Gesamtheit bewertet, erst recht wenn man dabei die mustergültige Begründung des letztinstanzlichen Gerichtsbeschluss zu dem verlinkten "14 & 46"-Fall kennt, bleibt es beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎? Nein. Ihre Erwiderung auf meinen Kommentar habe ich ebenfalls wieder kommentiert.
und den Nächsten hast du ignoriert.
Abschließend meine Antwort im Ganzen bezieht sich auf eine Beziehung eines Erwachsenen und eines Minderjährigen.
In so einer Beziehung sind die Eltern des Minderjährigen immer ein Teil von.
und den Nächsten hast du ignoriert.
Nein. Aber das ist der Unübersichtlichkeit von GF geschuldet. Ist halt kein Forum. Ich musste auch erst suchen.
Davon abgesehen wäre es mir aber neu, dass es eine Pflicht gibt, auf irgendetwas zu reagieren. Grundsätzlich kann man gerade offensichtlichen Unsinn ja auch einfach mal so stehen lassen ... ^^
Abschließend meine Antwort im Ganzen bezieht sich auf eine Beziehung eines Erwachsenen und eines Minderjährigen. In so einer Beziehung sind die Eltern des Minderjährigen immer ein Teil von.
Ja, nur eben ein kontrollierender Teil, nicht ein grunsätzlich bestimmender Teil.
Was den 2. Ansatz deiner Antwort angeht:
Als Eltern der 14 Jährigen fände ich es wahrscheinlich nicht gut. Weil so eine Beziehung wahrscheinlich mehr negativen Einfluß auf das ganze Familienleben und die minderjährige Tochter oder Sohn hat als man vielleicht möchte.
"Wahrscheinlich" - behauptest Du einfach mal ins Blaue, über eine Beziehung, die Du nicht kennst, schon weil es sie nicht gibt, weil Du nicht die Mutter bist. Deine persönlichen Fantasien, Ängste, Sorgen, was auch immer ...
... was DU "möchtest".
Spoiler-Alarm: Wenn Kinder flügge werden, dann geht es nicht darum, was die Eltern möchten, sondern was die Jugendlichen möchten. Der Beziehungspartner wird ihnen wichtiger, als die Eltern.
Mit einem erwachsenen Partner/in sind sehr viele Komplikationen denkbar.
Und "keinerlei Komplikationen" sjnd ebenso denkbar. Vollkommen beliebiges Gerede.
Du hast kein Recht, deinem Kind in der Beziehung herumzupfuschen, wg. "vielleicht/wahrscheinlich" oder "ich möchte das nicht" oder "irgendwas ist denkbar"! Das ist es immer.
Kontrolle? Ja! Und zwar wenn das Kindeswohl "ersichtlich" gefährdet ist, nicht, weil in deiner Fantasie alles so schrecklich sein könnte, oder Du etwas nicht möchtest. Es geht um gravierende Ausnahmen, nicht die alltäglichen Ängste, die man als Mutter mitunter so hat (geschweige denn "Moralvorstellungen", die man hat, und das Kind halt nicht).
DAVOR schützt der Staat die Kinder, und es bleibt beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Nein. Aber das ist der Unübersichtlichkeit von GF geschuldet. Ist halt kein Forum. Ich musste auch erst suchen.
Dass du deine Benachrichtigungen nicht sachgerecht bedienen kannst, dazu kann gute Frage nichts.
ich habe die FS an mehreren Stellen kommentiert - und bekomme mehrere entsprechende Benachrichtigungen, die Du nicht bekommst.
Du kannst ja offensichtlich weder durch die Benachrichtigung, noch durch den Beitrag selbst feststellen, ob deine Antwort kommentiert wurde, oder irgendetwas anderes ... ^^
... aber wichtg ist letztendlich, was hinten dabei rauskommt. Und da bleibt es beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Die Fragestellerin kommentiert mit Verlinkungen zu mir anstatt zu ihr... ja klar.
Macht den Blödsinn nicht besser.
Das war dein Kommentar mit Verlinkung zu meinem Nickname. Rede dich doch nicht raus. Schonmal Kinder großgezogen oder weshalb stellst du Teenager wie Mitbewohner einer WG dar die selbst ihr Leben geregelt bekommen?
Das war dein Kommentar mit Verlinkung zu meinem Nickname.
Und? Das war ein Kommentar auf deinen falsche "[lässt] sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren"-Behauptung. Nicht auf deine Antwort. 🙄
Sehr offensichtlich sogar:
- Kommentare auf deine Antwort haben kein "@Goofiee"!
- "@Goofiee" ist - offensichtlich - ein Link. Und dieser Link führt dich - Überraschung! - exakt zum Beitrag, den man kommentiert hat.
Ist jetzt wirklich nicht mein Problem, dass Du grundlegende Funktionen von GF offenbar nicht kennst, und deswegen falsche Schlüsse ziehst bzw. auf (nicht zutreffende) Mutmaßungen angewiesen bist. 🤷♂️
Es bleibt also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Deine Antwort auf
Rechtlich ist das erlaubt und 21 und 14 finde ich eigentlich in Ordnung. Psychisch hin oder her. Es gibt 21 Jährige die entwicklungstechnisch 16 Jährigen gleichen und es gibt 21 Jährige die wie 30 wirken.
Als Eltern der 14 Jährigen fände ich es wahrscheinlich nicht gut. Weil so eine Beziehung wahrscheinlich mehr negativen Einfluß auf das ganze Familienleben und die minderjährige Tochter oder Sohn hat als man vielleicht möchte. Man ist ja für einen minderjährigen Menschen mit Schule, Ausbildung usw verantwortlich. Mit einem erwachsenen Partner/in sind sehr viele Komplikationen denkbar.
War:
Libertinaerer27.02.22, 17:18:32
Hier geht es um eine Beziehung führen nicht um Sex!
Und?
Macht den Blödsinn nicht besser.
Das ist keine Dikussion. Nichts Sachliches.
Nur moralische entleerung deinerseits.
Kein Fakt! Wie du gerne behauptest. Keine Rechtsgrundlage. Deine Argumentation sind moralische entleerungen.
Deine Antwort auf (...) War: Libertinaerer 27.02.22, 17:18:32
Nein, war sie nicht.
🤦♂️Und wie man das nicht korrekt hinbekommen kann, NACHDEM ich dir GENAU erklärt habe, warum das a) NICHT sein KANN, und wie man b) einfach durch Klick auf den @Goofiee-Link feststellen kann, WAS da kommentiert wurde, ist mir AbSOLUT unverständlich.
🤦♂️Ich wiederhole: Ist jetzt wirklich nicht mein Problem, dass Du grundlegende Funktionen von GF offenbar nicht kennst, und deswegen falsche Schlüsse ziehst bzw. auf (nicht zutreffende) Mutmaßungen angewiesen bist. 🤷♂️
Ich habe nicht ein einziges Mal direkt deine Antwort an die FS kommentiert (erst viel später im Thread indirekt, und dann auch manuell genau zitiert, was ich da kommentiere).
Das kann tatsächlich jede(r) nachlesen, was aber nichts über die GF-Oberfläche oder mich aussagt, sondern nur über dich, bzw. dein Unvermögen, auf die Reihe zu bekommen, wann was wer kommentiert hat. Die GF-Oberfläche macht das jedenfalls via @Goofiee-Link transparent. 🤭
Das ist keine Dikussion. Nichts Sachliches.
Nur moralische entleerung deinerseits.
Kein Fakt! Wie du gerne behauptest. Keine Rechtsgrundlage. Deine Argumentation sind moralische entleerungen.
Ebenfalls schlicht und ergreifend falsch.
Ich habe in meinem besagten Kommentar Libertinaerer 27.02.22, 17:18:32 auf deine falsche "[lässt] sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren"-Behauptung (aka "Blödsinn") mit Zitaten aus einem letztinstanzlichen Gerichtsbeschluss eines "14 & 46"-Falles gekontert, woraus sich ergibt, dass und warum Eltern selbst eine in jeder Hinsicht deutlich extremere Beziehung akzeptieren müssen, sofern es keinen "ersichtlichen" Grund für ein ausnahmsweises Einschreiten im Rahmen elterlicher Fürsorge gibt.
Deswegen bleibt es also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Und wie man das nicht korrekt hinbekommen kann, NACHDEM ich dir GENAU erklärt habe, warum das a) NICHT sein KANN, und wie man b) einfach durch Klick auf den @Goofiee-Link feststellen kann, WAS da kommentiert wurde, ist mir AbSOLUT unverständlich.
nein, du hastgar nichts erklärt.
Lange Rede kurzer Sinn. Das Wichtigste im Leben eines Minderjährigen ist die Schule und nicht mit dem Gesetzt in Konflikt kommen.
Eine Beziehung ist Freizeitbeschäftigung.
Freizeit hat ein Mensch dann wenn er seine Verpflichtungen die ein jeder Mensch hat erledigt hat und nachkommt.
nein, du hastgar nichts erklärt.
Zitat:
- Kommentare auf deine Antwort haben kein "@Goofiee"!
- "@Goofiee" ist - offensichtlich - ein Link. Und dieser Link führt dich - Überraschung! - exakt zum Beitrag, den man kommentiert hat.
Eine Beziehung ist Freizeitbeschäftigung
... bei der gemäß Gesetz und Rechtsprechung gilt: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Warum nimmst du immer wieder Einzelentscheidungen als Maßstab aller?
Wenn ein ExEhemann zum Unterhalt seiner ExFrau "verurteilt" wurde. Gillt dieser Beschluß dann etwa auch für alle Exehemänner?
Nein!
Jeder Fall ist individuell bzw neu zu bewerten.
Wenn ein ExEhemann zum Unterhalt seiner ExFrau "verurteilt" wurde. Gillt dieses Urteil dann etwa auch für alle Exehemänner?
Nun, wenn sie unterhaltspflichtig sind, dann wäre es nicht unbedingt schlau, einen Prozess zu führen, ob man unterhaltspflichtig ist. 😁
Ob man unterhaltspflichtig ist, kann man der juristischen Fachliteratur und Urteilen entnehmen - insbesondere letztinstanzlichen Grundsatzurteilen.
Wer damit intellektuell oder zeitmäßig überfordert ist, sollte sich Rat holen bei jemandem, der sich damit auskennt. Er kann natürlich auch im Internet posten, dass er in vollkommener fachlicher Unkenntnis meint, nicht unterhaltspflichtig zu sein. aber das halte ich, nun ja, nicht gerade für schlau. An der Rechtslage ändert sich dadurch jedenfalls exakt gar nichts.
Und was das Thema "Beziehung" angeht, so ist die Rechtslage im Wesentlich sehr eindeutig (was übrigens unter Garantie auch die Eltern im verlinkten "14 & 46"-Fall wussten - sonst hätten sie es ja mit der Wahrheit probiert, und nicht Polizei wie Gericht dreist belogen und zu täuschen versucht).
Für derlei Begriffstutzige hat das Gericht dann ja ganz allgemein erklärt, dass und warum Eltern generell das grundsätzlich nicht verbieten dürfen, sondern nur bei bestimmten und "ersichtlichen" Ausnahmen.
Deswegen bleibt es also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Nun, wenn sie unterhaltspflichtig sind, dann wäre es nicht unbedingt schlau, einen Prozess zu führen, ob man unterhaltspflichtig ist. 😁
Nun, unterhaltpflichtig ist der bei dem festgestellt wurde dass er unterhaltpflichtig ist.
Ein Kontaktverbot ist dann rechtswiedrig wenn festgestellt wurde dass das Kontaktverbot rechtswiedrig ist.
In jedem Fall ist das neu zu prüfen.
Da kannst du gehässig lachen wie du lustig bist.
In jedem Fall ist das neu zu prüfen.
Und in jedem Fall ist ein Altersunterschied an und für sich keine der Ausnahmen, die es "zu prüfen" gilt. 😎
Deswegen bleibt es also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎PS
Da kannst du gehässig lachen wie du lustig bist.
Auch da kannst Du sicher sein! 😁
Schon wieder diese Unterstellung. Ich habe niemals über Beziehungen mit Altersunterschied gesprochen. Immer nur über Beziehungen zwischen einem Minderjährigen und einem Erwachsenen.
Die Beziehung zwischen Laura und Michael Wendler oder
Ramona und Jürgen Drews ist mir schlicht egal. Ich würde bei meinem 18. Jährigen Kind auch nicht mehr nach den Hausaufgaben fragen. Bei 17 je nach dem wie zuverlässig mein Kind ist schon.
Schon wieder diese Unterstellung.
Nein. Das Thema hatten wir bereits. 😎
Und wenn Du es unbedingt als irgendetwas sehen möchtest, sieh es einfach als "ergänzende Klarstellung". 😁
Ich würde bei meinem 18. Jährigen Kind auch nicht mehr nach den Hausaufgaben fragen. Bei 17 je nachdem wie zuverlässig mein Kind ist schon.
Du darfst immer fragen, was Du willst. Wirst halt schlimmstenfalls verwundert angeschaut. 🤭
Aber egal. Es bleibt es also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Nein. Das Thema hatten wir bereits. 😎
Genau. Ich habe mindestens schon 15 mal erwähnt dass mir ein Altersunterschied egal ist. Dass ich Beziehungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen problematisch finde.
Du argumentierst ständig mit 2 Einzelfallentscheidungen. Die angeblich, nach deinem Rechtsverständnis für alle gillt.
Du darfst immer fragen, was Du willst. Wirst halt schlimmstenfalls verwundert angeschaut. 🤭
Aus diesem Grund schickst du dein Kind erst gar nicht in die Schule. Aus Angst dass es die verwundert anschaust 😂😂😂
Gerade bei "merkwürdigen" Eltern bleibt es beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎und nochmal Die Entscheidung der Jugendlichen zweifelt keiner an. Die Verantwortung ist immer beim Erwachsenen zu suchen. Der Jugendliche trägt niemals die Verantwortung für das Handeln der Erwachsenen.
Wenn Eltern entscheiden dass Erwachsene ihrem minderjährigen Kind fernzubleiben hat dann ist das so.
Verbieten kann das dann den Eltern ein Beschluß vom Gericht. Doch bis dahin ist es so.
Wenn Eltern entscheiden dass Erwachsene ihrem minderjährigen Kind fernzubleiben hat dann ist das so.
Da scheiß ich drauf - um es deiner sicherlich ganz, ganz doll mitfühlenden weiblichen Seele mal ganz deutlich so zu sagen, dass Du es so schnell nicht vergisst. 😁
Wenn Eltern entscheiden dass Erwachsene ihrem minderjährigen Kind fernzubleiben hat dann ist das so.
Verbieten kann das dann den Eltern ein Beschluß vom Gericht. Doch bis dahin ist es so.
Ja, solchen Unsinn glaubt und erzählt man halt, wenn man so gar keine Ahnung von Recht hat! 🤦♂️
- Eltern verbieten Dritten gar nichts. Wie kommst Du auf die absurde Idee, sie wären zu so etwas befugt? 😂 Wenn sie jemand bemerken, der sich ihrem Kind nähert, dürfen sie gerne die Polizei rufen. Die wird dann ggf. mit dieser Person mal reden. Ob und wenn ja wie das Gespräch verläuft, wird vom Alter des Kindes abhängen - und von der Aussage des Kindes.
- Eltern können ihrem Kind etwas verbieten ("ich erlaube dir nicht, xyz zu treffen!"). Daran muss es sich halten - wobei auch das alters- und situationsabhängig ist. Dürfen Eltern verbieten, dass die 14-jährige Tochter sich mit ihrem Freund trifft? Auf Dauer? Nein. Aber, sie können es ja mal versuchen. 🤣
- Was also tun, wenn die Tochter die Eltern ignoriert (was ihr Freund, s. Punkt 1, ohnehin macht)? Genau: Gar nichts. Einsperren dürfen sie sie ja nicht. Auch bei sonstigen "Strafmaßnahmen" ist die Kindeswohlgefährdung sehr schnell erreicht. Auch und gerade wenn es sich um den Freund handelt. Und nun? Sie machen das, was die Eltern im "14 & 46"-Fall gemacht haben: Sie versuchen ein gerichtliches Kontaktverbot gegen den Freund zu erwirken. Denn das Gericht ist dazu befugt, und der Freund wird sich daran halten müssen.
Bis das Kontaktverbot rechtsgültig ist, können und werden sich die beiden treffen. Wie das Gericht (im Normalfall) entscheiden wird, ist bekannt. Die Hürden sind da sehr, SEHR hoch, und ein "Der gefällt uns nicht!", interessiert nun wirklich niemanden.
Gerade bei "merkwürdigen" Eltern bleibt es also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Da scheiß ich drauf - um es deiner sicherlich ganz, ganz doll mitfühlenden weiblichen Seele mal ganz deutlich so zu sagen, dass Du es so schnell nicht vergisst. 😁
Wie sind wir denn aufeinmal auf das Thema Du und deinen minderjährigen Freund/Freundin gekommen?
Tja so kann es gehen und somit hast du dem Fragesteller/in´s letzte Frage also doch noch beantwortet. Was lange.... Gern geschehen :) Ab nun ist mir egal was noch geschwurbelt wird.
Wenn du darauf hinaus möchtest dass du Leuten ohne Expersiesenlabel erzählst dass du dich rechtlich auskennen würdest. Ach, in der heutigen Zeit von Insta, Twitter oder Telegram tut das keinen Abbruch.
Wie sind wir denn aufeinmal auf das Thema Du und deinen minderjährigen Freund/Freundin gekommen?
Oh, cool!
Wenn Du mir bitte noch ihre Handynr. oder E-Mail geben könntest ... 😍
Ab nun ist mir egal was noch geschwurbelt wird.
Oh, wie schade! Ich werde jedenfalls viele Momente mit dir mit einem milden Lächeln auf ewig in Erinnerung behalten! Das ist doch mal was. 🤭
Ich hoffe nur, dass der Eindruck den Du hinterlässt, sich nicht zu sehr auf das allgemeine Frauenbild auswirkt. 😊
Wenn du darauf hinaus möchtest dass du Leuten ohne Expersiesenlabel erzählst dass
... zur Jahrtausendwende Rot/Grün das Erziehungsrecht und Familiengerichtsbarkeit reformiert haben, um Kinder vor solchen Eltern zu schützen, wie sie dir vorschweben, dann werden wohl auch sie dankbar sein. 😏
Wichtig bleibt jedenfalls das Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Ich hoffe nur, dass der Eindruck den Du hinterlässt, sich nicht zu sehr auf das allgemeine Frauenbild auswirkt. 😊
Tz, diesen Satz hast du mir gegenüber in denn letzten 3 Jahren schon ein paar mal geschrieben. Doch wie soll ich sagen, du erinnerst dich an keinen mit dem du hier aneinander gerätst. Das waren hier auf der Plattform schon einige.
Deshalb weiß ich ich bin nicht die Erste und auch nicht die letzte Person. Dass du dich gerne in jede Anwort mischt und das letzte Wort haben möchtest wie ein Vater der Brüllt: So, wird es gemacht, denn mein Wort ist Gesetz." das habe ich in den letzten 3 Jahren beobachten können. Vielleicht sind es auch 4 Jahre.
Tz, diesen Satz hast du mir gegenüber in denn letzten 3 Jahren schon ein paar mal geschrieben.
Beleg? Gibt's nicht? Ja, wie für so viel Falsches, was Du im Laufe dieses Threads behauptet hast.
Doch wie soll ich sagen
Stets gebildet und wahr, würde ich vorschlagen. 😁
du erinnerst dich an keinen mit dem du hier aneinander gerätst.
So so ... 😏
Das waren hier auf der Plattform schon einige.
Absolut.
Und wenn mir mal der Sinn nach mehr steht, dann besuche ich vielleicht Bibelkreise oder "Querdenker". 😁
Deshalb weiß ich ich bin nicht die Erste und auch nicht die letzte Person.
Garantiert nicht. Es gibt Dinge, die sterben einfach nicht aus ...
Dass du dich gerne in jede Anwort mischt
Ich mache auf Fehler aufmerksam, in Bereichen, in denen ich mich auskenne. Damit haben manche Probleme:
Sag einem Klugen einen Fehler,
er wird erfreut und dankbar sein.
Ein Dummer sieht dich nur als Quäler
und schnappt sofort beleidigt ein.
Karl-Heinz Söhler, Lyriker
Aber wenn da potenzielle oder tatsächliche Väter oder Mütter der Kategorie "So, wird es gemacht, denn mein Wort ist Gesetz." eingeschnappt sind, kann ich damit SEHR gut leben. 😎
Denn MIR liegt es am Herzen, Kinder vor solch übergriffigen Eltern zu schützen. und DAS wird ...
das habe ich in den letzten 3 Jahren beobachten können. Vielleicht sind es auch 4 Jahre.
... sich auch in den nächsten 3 oder 4 Jahren garantiert nicht ändern! 😎
Ganz egal was Leute davon halten, die übergriffiges Verhalten verteidigen, propagieren oder schönreden wollen.
Denn wichtig bleibt das Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Beleg? Gibt's nicht? Ja, wie für so viel Falsches, was Du im Laufe dieses Threads behauptet hast.
Belege gibt es nicht?
Oh doch, belege in denen du dich selbst gerostet hast und dir dabei ganz toll vorkamst. Gab es sehr wohl.
Wie war das?
Libertinaerer12.09.19, 14:15:01
@Goofiee
Wer Probleme hat, Texte zu verstehen oder Rechnungen zu rechnen, der ist nicht unter meiner "Würde".
Zu finden, hier auf der Plattform. Wie? Na, du kennst dich ja bestens aus und wirst es schon finden.
Belege gibt es nicht?
Exakt!
Oh doch, belege in denen du dich selbst gerostet hast und dir dabei ganz toll vorkamst. Gab es sehr wohl.
Was auch immer Du damit meinst: Du hast behauptet, ...
Tz, diesen Satz hast du mir gegenüber in denn letzten 3 Jahren schon ein paar mal geschrieben.
... und das habe ich nicht.
"Wer Probleme hat, Texte zu verstehen oder Rechnungen zu rechnen, der ist nicht unter meiner 'Würde'." ist jedenfalls NICHT "dieser Satz", sondern in jedweder Beziehung ein ganz anderer - sehr offensichtlich. Eigentlich 🤣
Na, du kennst dich ja bestens aus und wirst es schon finden.
Sicher. Aber bereits so ist ja nun offensichtlich, dass es sich um unterschiedliche Sätze handelt.
Und schon damals, es ging um Pädophilie vs. Hebephilie, und warum viele Leute den Unterschied nicht auf die Reihe kriegen (meine Antwort war die hilfreichste), hast Du es nicht verstanden/verstehen wollen, dass und warum Eltern nur in Ausnahmefällen in das Liebesleben ihrer jugendlichen Kinder hineinreden dürfen.
Damals hast Du dich mit R.Fahren angelegt. Der wies dich darauf hin, dass
RFahren 21.08.19, 08:25:17
Als Elternteil hast Du bei Deinen Kindern, sobald diese mit 14 als "sexuell mündig" gelten, in Bezug auf Sex und Beziehungen nur noch SEHR WENIG Mitspracherecht! Diese dürfen dann nämlich nach Herzenslust Beziehungen eingehen und Sex haben, was Du ihnen (von sehr wenigen Ausnahmefällen abgesehen) NICHT VERBIETEN DARFST.
Worauf Du zu erwidern wusstest:
Goofiee 21.08.19, 13:54:40
@RFahren
Na siehst du und manche Menschen haben immer noch nicht begriffen dass man "dir" und "deine" klein schreibt. Etwa seit 1996.🙄
(Das hat er dann übrigens mit Duden-Auszug prompt widerlegt. 🤣)
Und schon damals war offenkundig, dass dein Glaube an deine Rechtskenntnisse stark abweichen von deinen tatsächlichen Rechtskenntnissen. Nicht nur was Elternrechte angeht:
Goofiee 22.08.19, 08:55:52
@RFahren
Ok
Das ist eine Frage auf einer Plattform im Internet. Du liest solche Fragen, gehst vom deutschen Gesetzbuch aus und hinterfragst auch eine Frage kein Stück.
Soweit man im Internet lesen kann ist zb in Deutschland sexueller Verkehr mit 14 und 15 Jährigen mit einem Sexualpartner der höchstens 21 Jahre ist erlaubt.
Was Strafbar sein kann, sollte man lassen.
§182 Strafgesetzbuch.
Das wovon du die ganze Zeit sprichst ist ab 16 Jahren erlaubt.
Was ich kommentierte mit:
? Im Internet kann man auch lesen, dass die Erde eine Scheibe ist, die Mondlandung eine Verschwörung, ...
Ich weiß jetzt nicht genau, was exakt Du sagen möchtest. Ich weiß nur, dass es auf jeden Fall falsch war bzw. ist.
(...)
Also mal abgesehen, dass deine hier zu Tage tretende Vorgehensweise beim Erwerb (juristischen) Wissens generell etwas, ähm, "problematisch" ist: Dass man sein "Wissen" daraus schöpft, was "man im Internet lesen kann", ist eine Sache.
Dass man ein Gesetz nicht versteht (egwl ob § 182 StGB oder § 1626 BGB), ist eine andere Sache.
Und eine dritte ist, seine "Kann man im Internet lesen"-Weisheiten nicht kritisch zu hinterfragen - spätestens dann, wenn der auch damals präsentierte "14 & 46"-Fall a) offensichtlich das Gegenteil vom Behaupteten belegt, und b) das Gericht das auch noch explizit schreibt (was ich auch hier zitiert habe).
Aber DU kennst dich ja mit Recht aus!
Andere, die deine kruden Behauptungen belegbar widerlegen halt nicht.
Eine bemerkenswerte Gedankenwelt, an der sich in 3 Jahren nichts geändert hat, und wohl auch nicht ändern wird.
Aber dennoch wird es korrigiert werden müssen, wenn Du in 3 Jahren diesen Unsinn erneut posten wirst. Freue ich mich darauf? Nein!
Aber ich habe Zeit, und bin nur hier bei GF wegen solcher Leute, die mal was im Internet gelesen haben, und damit rechtswidrige Übrrgriffe auf Minderjährige zu rechtfertigen suchen.
Deswegen bleibt es beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Du denkst wirklich es interessiert mich was du zu meiner diskussion mit RFahren zu sagen hast?
Dass ist wirklich deine Diskussionsgrundlage zu deinem Einwand auf mreine Antwort zu dieser Frage??
Oh meine Güte. Sorry. Weiter habe ich nicht gelesen und ich lese auch nicht weiter. Andere User mitreinziehen die nichtmal irgendeine Chance bekommen Stellung zu ihrer abgegebenen Meinung zu geben
Zu deiner Information spreche ich hier immer noch von deinem agbegebenen Statement zu meiner Antwort zur Frage.
Du denkst wirklich es interessiert mich was du zu meiner diskussion mit RFahren zu sagen hast?
Nein. 😄
Andere User mitreinziehen die nichtmal irgendeine Chance bekommen Stellung zu ihrer abgegebenen Meinung zu geben
Keine Sorge. Ich habe ihn informiert. 😏
Zu deiner Information spreche ich hier immer noch von deinem agbegebenen Statement zu meiner Antwort zur Frage.
Was Du bislang ja nicht geschafft hast, korrekt zuzuordnen - trotz Erläuterung. 🤭
Aber auch wenn mich nicht im Geringsten tatsächlich interessiert, was Du so schreibst, so bleibt es doch wichtig, darauf hinzuweisen: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Wir reden hier immer noch über dein Kommentar
Blödsinn
zu der Antwort die ich auf die Frage geschrieben habe. Deine Ablenkungsversuche ziehen nicht mehr.
Bist du Jurist? Nein, dann zieht dein Argument dass du dich im Recht auskennst schlicht nicht. Denn es stimmt nicht. Deine 2 Einzelfallentscheidungen helfen da auch nicht.
Wir reden hier immer noch über dein Kommentar
| Blödsinn
zu der Antwort die ich auf die Frage geschrieben habe
... der allerdings überhaupt kein Kommentar zu der Antwort war, die Du auf die Frage geschrieben hast.
Warum nicht, habe ich dir deutlich erklärt (zweimal), und es ist für jeden nachvollziehbar (und wenn nicht, kann man sich bestimmt im Forum erklären lassen, was man da nicht verstanden hat).
Aber ...
DSeine Ablenkungsversuche ziehen nicht mehr!
... das ist ein PERFEKTES Beispiel für eine (hier: technische) Tatsache, die Du a) warum auch immer nicht kanntest, b) sie auch nach Erklärung nicht verstehst, und c) dein Unverständnis dazu nutzt, um andere im Brustton der Überzeugung (aus deiner Sicht) zu "belasten".
Nun ja, Du machst dir halt keine Gedanken darüber, wie dein Verhalten auf Leute wirken muss, die wissen, wie der @Goofiee-Link funktioniert (also ziemlich alle, garantiert aber der GF-Support 🤭).
Aber Du glaubst, DU hättest den Durchblick, wähnst dich deswegen im Recht, bringst es voller Überzeugung erneut ...
... und blamierst dich erneut. Ohne es überhaupt zu merken.
Das hat was. 🤭
Bist du Jurist? Nein, dann zieht dein Argument dass du dich im Recht auskennst schlicht nicht.
So so ... 😎
Es bleibt beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎E
Auch ein 20 Jähriger ist Jugendlich.
Aber du kennst dich ja mitRecht aus. Super Witz.
Auch ein 20 Jähriger ist Jugendlich.
? Ich habe keine Ahnung, woher jetzt auf einmal ein 20-Jähriger auftaucht bzw. warum er das erstmalig tut (und weder interessiert mich das, noch deine Gedankenwelt), aber ...
Aber du kennst dich ja mitRecht aus. Super Witz.
... da ich mich ja bekannterweise mit Recht auskenne (🤭), muss ich dich leider korrigieren:
Je nach Kontext sind die Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche zwar unterschiedlich, aber grundsätzlich ist man Jugendlicher von 14 bis 18. Erwachsener ist man ab 21. Und dazwischen Heranwachsender.
Insbesondere gelten für Heranwachsende die Jugendschutzbestimmungen nicht mehr (was direkt das von dir als kritisch bewertete "Partyleben" 21-Jähriger betrifft), ebenso entfällt das Sorgerecht der Eltern, und natürlich schützen ihn nicht mehr Gesetze wie "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen".
Es bleibt also beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎PS: Und wenn Du diesem Fazit zustimmst, auch weil Du nie etwas anderes gesagt hättest und ohnehin schon immer dieser Meinung warst, dann werde ich das wohlwollend zur Kenntnis nehmen.
? Ich habe keine Ahnung, woher jetzt auf einmal ein 20-Jähriger auftaucht bzw. warum er das erstmalig tut (und weder interessiert mich das, noch deine Gedankenwelt), aber ...
Ich weiß nicht ob dir das schon jemand gesagt hat. Doch Jugendliche bezeichnen Menschen im Alter von 12-25 Jahren. Laut Shell Studie. Das zum einen.
Ich habe es wie gesagt satt von dir quasi gehört zu bekommen, dass es lregitim ist die Schule zu schwänzen oder mit 14 Alkohol zu trinken, Party zu machen. Weil dein du gebetsmühlenartig prädigst:
Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern.
Ich habe es schon ein paar mal die letzten Tage erwähnt. Schule und sonstige Verpflichtungen eines Jugendlichen gehen immer vor eine Beziehung die in der Freizeit zu Führen ist.
Es ist leicht behauptet dass ein Jugendlicher in die Schule, zu seinen Hobbies oder Hausaufgaben machen muss "um ihn von seinem Freund vernzuhalten"
Ich weiß nicht ob dir das schon jemand gesagt hat. Doch Jugendliche bezeichnen Menschen im Alter von 12-25 Jahren.
Und ich weiß nicht, ob dir das schon jemand gesagt hat, aber Erziehungsrecht und überhaupt wer was wann darf oder nicht, sind, oh Wunder, Rechtsfragen, und absolut unabhängig von dem, was Menschen so zu sagen belieben.
Das Recht und seine Begriffe gelten, nicht das Geschwätz irgendwelcher Menschen. Wie man wissen sollte, wenn man sich mit Recht ach so gut auskennt. 😏
Ich habe es wie gesagt satt von dir quasi gehört zu bekommen, dass es lregitim ist die Schule zu schwänzen oder mit 14 Alkohol zu trinken, Party zu machen. Weil dein du gebetsmühlenartig prädigst:
Das trifft sich gut, weil ich das nirgendwo behauptet habe - sogar im Gegenteil. Also kannst Du es ja nicht satt haben. 😎
Für, ähm, "interessante" Anwandlungen, die aus "keine 'Verführung zu Alkohol/Drogen'" wundersamerweise "mit 14 Alkohol trinken" machen, kann ich nichts ... 🤷♂️
Ich habe es schon ein paar mal die letzten Tage erwähnt. Schule und sonstige Verpflichtungen eines Jugendlichen gehen immer vor eine Beziehung die in der Freizeit zu Führen ist.
Ja. Und? Wo ist da das Problem? Dass Menschen, vom Schüler bis zum Karrieristen, keine Freizeit hätten, wäre mir neu. Das habe ich dir darauf geantwortet.
Und da gilt nach wie vor das Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern. Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Und ich weiß nicht, ob dir das schon jemand gesagt hat, aber Erziehungsrecht und überhaupt wer was wann darf oder nicht, sind, oh Wunder, Rechtsfragen, und absolut unabhängig von dem, was Menschen so zu sagen belieben.
und er spielt hier immer noch Jurist.
Aber Hauptsache den Sonnnbrillenemot um zu zeigen wie cool er sich dabei fühlt...
Falls du es immer noch nicht kapiert hast. Wir diskutieren hier immer noch über meine Antwort die du mit
@Goofiee
Blödsinn
kommentiert hast.
Ein echter Jurist sagt dazu etwas ganz anderes. Ab ca 10:50 wird erklärt dass Eltern unter bestimmten Umständen den Umgang mit Freunden und Partnern verbieten kann. Also das was ich hier immer und immer wieder schrieb. Also das sagt jemand der sich wirklich mit der Rechtslage auskennt. Weil sein Beruf.
Aber Hauptsache den Sonnnbrillenemot um zu zeigen wie cool er sich dabei fühlt...
Nö, weil ich von der Strahlkraft deines übermenschlich leuchtenden Geistes so geblendet bin! 😈
Falls du es immer noch nicht kapiert hast. Wir diskutieren hier immer noch über meine Antwort
Ich sehe, Du hast immer noch nicht kapiert, dass es darum nicht geht.
Hast Du nicht jemanden im Haushalt, der technikaffiner ist, und dir deinen Fehler mal in Ruhe erklären kann? 🙄
dass Eltern unter bestimmten Umständen den Umgang mit Freunden und Partnern verbieten kann.
Hmm, nur "unter bestimmten Umständen"? Also nicht generell? Gibt es dafür nicht auch ein Synonym? Wie z.B. "ausnahmsweise"? 🤔
Spitze, dann sind für uns ja doch einig über das Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
🤣👍YMMD
Ich sehe, Du hast immer noch nicht kapiert, dass es darum nicht geht.
Richtig.
Du hast unter meineer Antwort mit Blödsinn kommentiert.
Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme,
Preisfrage. wo in meiner Antwort habe ich geschrieben?
Was berechtigt dich denn öffentlich falsche Tatsachen zu behaupten?
Wenn Elttern ihren Kindern einen Kontakt untersagen, dann belege du erstmal dass es wegen dem Altersunterschied ist.
Du hast unter meineer Antwort mit Blödsinn kommentiert.
ich habe einen Kommentar von dir so komnentiert, und dabei ausführlich erklärt, warum der Blödsinn war - inkl. Zitaten aus dem letztinstanzlichen Gerichtsbeschluss, die das belegen.
Ich habe nicht, wie von dir andauernd behauptet, deine Antwort so kommentiert.
Lass es dir von jemandem erklären, der es versteht. Wenn Du meine Erklärversuche nicht verstanden hast, und Du zuhause so jemanden nicht hast, versuch's mal mit einer GF-Bekanntschaft, oder frag im Forum nach! Möglichst bevor Du damit noch anderswo, ähm, "verwunderte" Reaktionen erntest ... 😏
Es ist wirklich unglaublich, dass Du seit Jahren hier diese Software nutzt, und elementare Dinge nicht kennst/verstehst, deswegen falsche Schlüsse ziehst, und wahrheitswidrig behauptest, andere würden "öffentlich falsche Tatsachen behaupten". 🙄
Preisfrage. wo in meiner Antwort habe ich geschrieben?
Nirgendwo. Aber deine Antwort habe ja auch nicht kommentiert - zum drölfzigtausendsten Mal. 😂
Was berechtigt dich denn öffentlich falsche Tatsachen zu behaupten?
Der schlichte Umstand, dass ich nur richtige Tatsachen "behaupte". 😎 Für deine Fehler kann ich (immer noch) nichts ... 🤷♂️
Wenn Elttern ihren Kindern einen Kontakt untersagen, dann belege du erstmal dass es wegen dem Altersunterschied ist.
Das muss ich nicht belegen. Das muss niemand belegen.
Die Eltern sind hier belegpflichtig. Sie müssen ein Verbot begründen. Und dabei muss es sich, s. Gericht, um "ersichtliche Gefahrenquellen" bzw., Solmecke, "trifftigste Gründe" handeln. Also um etwas sehr Schwerwiegendes (Alkohol/Drogen, Straftaten) handeln, das offensichtlich gegeben ist, und nicht als Vorwand herbeiphantasiert wurde, nur weil den Eltern, Solmecke, "die Nase nicht passt".
Und das ist im (Beziehungs-)Leben halt die absolute Ausnahme, und nicht der Regelfall.
Deswegen gilt weiterhin das Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Lass es dir von jemandem erklären, der es versteht. Wenn Du meine Erklärversuche nicht verstanden hast, und Du zuhause so jemanden nicht hast, versuch's mal mit einer GF-Bekanntschaft, oder frag im Forum nach! Möglichst bevor Du damit noch anderswo, ähm, "verwunderte" Reaktionen erntest ... 😏
Ich erklärrees dir nochmal. In meiner Antwort geht es genau 0% um Altersunterschiede und 0% darüber dass man Minderjährigen irgendetwas verbietet.
Das sind deine 2 Hauptlügen die du hier unter meiner Antwort immer und immer wieder wiederholst.
Ich habe verstanden dass du meine Hauptantwort nicht raffst. Deine "Erklärungsversuche" interessieren da das Schwarze unterm Fingernagel. Ich diskutiere mit dir nichts was nie Behauptung in meiner Antwort war.
In meiner Antwort geht es genau 0% um Altersunterschiede und 0% darüber dass man Minderjährigen irgendetwas verbietet.
Ich erkläre es dir nochmal: ich habe deine Antwort nicht kommentiert, wie JEDER leicht sehen kann, weil Kommentare auf Antworten keinen "@Goofiee"-Link haben, während bei Kommentaren auf Kommentare der "@Goofiee"-Link zu dem Kommentar von dir führt, der da konkret kommentiert wurde. 😎
Ja, ich weiß, klicken kann kompliziert sein ... 🤪
Und das nicht zu begreifen, und stattdessen zu behaupten, ich hätte deine Antwort kommentiert ist halt dein Irrtum (oder bei Vorsatz: "Lüge") ...
Das sind deine 2 Hauptlügen die du hier unter meiner Antwort immer und immer wieder wiederholst.
... den Du immer und immer wieder wiederholst. 🤪
Das spielt aber auch gar keine Rolle, denn es bleibt ja beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎PS: Und wenn Du diesem Fazit zustimmst, auch weil Du nie etwas anderes gesagt hättest und ohnehin schon immer dieser Meinung warst, dann werde ich das wohlwollend zur Kenntnis nehmen. 😁
Libertinaerer04.03.22, 16:24:25
@Goofiee
In meiner Antwort geht es genau 0% um Altersunterschiede und 0% darüber dass man Minderjährigen irgendetwas verbietet.
Ich erkläre es dir nochmal: ich habe deine Antwort nicht kommentiert, wie JEDER leicht sehen kann, weil Kommentare auf Antworten keinen "@Goofiee"-Link haben, während bei Kommentaren auf Kommentare der "@Goofiee"-Link zu dem Kommentar von dir führt, der da konkret kommentiert wurde. 😎
Denkkst du wirklich wir befinden uns unter deiner abgegebenen Antwort?
Wo auch immer wir uns befinden, so bleibt es erfreulicherweise doch beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Nochmal, in meiner Antwort schrieb ich niemals von
Jugendlichen
Auch sprach ich niemals von
großer Altersabstand
Verleumdungen sind im Strafgesetzbuch § 187 verankert.
Worüber auch immer Du schreibst, erfreulicherweise bleibt es beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Ich weiß nicht von was du sprichst. Ich habe niemal Jugendliche oder Beziehungen mit großem Altersunterschied thematisiert.
Ich wechsel nach 3 Tagen auch nicht mehr das Thema. Auch wenn ich weiß dass du seit Tagen von etwas ganz anderem sprichst als ich. Aber das ist nicht mein Problem, du hast dich ins Getümmel gestürzt, ich lass mir das Thema von dir auch nicht verlenken.
Thema ist: Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Minderjährigen Menschen.
Und was auch immer jemand meint, z.B. über das angebliche "Partyleben eines 21-Jährigen" spekulieren zu müssen, so bleibt es erfreulicherweise doch beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern
Deshalb verbietet man es auch dem Erwachsenen und nicht dem mit deinen Worten "Jugendlichen"
Und dabei bleibt es erfreulicherweise beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern
Deshalb verbietet man es auch dem Erwachsenen und nicht dem mit deinen Worten "Jugendlichen"
😎Erwachsenen verbietet man gar nichts aufgrund herbeiphantasierter "Partys", und auch sonst bleibt es erfreulicherweise beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎AKein Mensch würde einem 19 Jährigen Jugendlichen eine Beziehung verweigern
Um "19-jährige Jugendliche" (nach "Shell-Studie"/angeblichem Volksmund/Goofiee hat da mal was gelesen) geht es in der Frage hier nicht, aber was alle dem Sorgerecht unterliegende (und geistig "normale") Jugendliche betrifft, so bleibt es erfreulicherweise beim Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎Um "19-jährige Jugendliche" (nach "Shell-Studie"/angeblichem Volksmund/Goofiee hat da mal was gelesen)
Um Jugendliche geht es in meiner Antwort nicht.
Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen,
Auch dies ist in meiner Antwort nirgends von mir thematisiert.7
Deine Kommentare zu meiner Antwort sind deshalb irrelevant.
Deine Kommentare zu meiner Antwort sind deshalb irrelevant.
Dann trifft es sich (immer noch) gut, dass ich deine Antwort hiermit (immer noch) nicht kommentiere. 😁
Es bleibt einfach beim erfreulichen Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎und nocheinmal. Weil es sehr lange braucht bis es im Oberstübchen ankommt.
Ich habe niemals hier von Jugendlichen oder großem Altersunterschied geschrieben.
Hinzu kommt das beides nichtmal von dir definiert wurde.
Dann sollte es ja ein leichtes sein, den Ausführungen des Gerichts, des von dir ausgegrabenen RAs, und letztlich meinem Fazit zuzustimmen, welches erfreulicherweise lautet: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎und nocheinmal. Weil es sehr lange braucht bis es im Oberstübchen ankommt.
Ich habe niemals hier von Jugendlichen oder großem Altersunterschied geschrieben.
Hinzu kommt das beides nichtmal von dir definiert wurde
Hinzu kommt das beides nichtmal von dir definiert wurde
Ich zitiere mich: "DAS sagt sinngemäß (und ohne Altersbeschränkung) eben auch genau das betreffende Gesetz im Erziehungsrecht, das ich in meiner einschlägigen, mehrfach erwähnten und oben verlinkten GF-Antwort entsprechend zitiere, die Du aber, mit peinlichsten Aussagen, zu lesen bislang beharrlich ignorierst."
"Ich weiß nicht, ob dir das schon jemand gesagt hat, aber Erziehungsrecht und überhaupt wer was wann darf oder nicht, sind, oh Wunder, Rechtsfragen, und absolut unabhängig von dem, was Menschen so zu sagen belieben.
Das Recht und seine Begriffe gelten, nicht das Geschwätz irgendwelcher Menschen. Wie man wissen sollte, wenn man sich mit Recht ach so gut auskennt. 😏"
"Jugendlicher [im Sinne des Gesetzes ist man] von 14 bis 18. Erwachsener ist man ab 21. Und dazwischen Heranwachsender.
Insbesondere gelten für Heranwachsende die Jugendschutzbestimmungen nicht mehr (was direkt das von dir als kritisch bewertete angebliche "Partyleben" 21-Jähriger betrifft), ebenso entfällt das Sorgerecht der Eltern, und natürlich schützen ihn nicht mehr Gesetze wie "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen".
"Nicht definiert", wie? 🤪
Und "selbst ein großer Altersunterschied spielt keine Rolle" (um den Altersunterschied geht es u.a. hier in der Frage, aber auch beim "Party-" und sonstigem Leben Älterer) ist nur eine Hervorhebung eines bei manchen offensichtlich kritischen Punktes (s. eben die FS oder deine Angst vor "Partyleben" Älterer - Jugendliche haben ja bekanntlich keines 🤣).
Es macht nur deutlich, dass der Altersunterschied an und für sich gesetzlich irrelevant ist - und damit auch für die Eltern zu sein hat (s. Begründung des Gerichts, Solmeckes Erläuterung, oder eben mein ganz oben bereits verlinkte und vielfach erwähnte, und von dir von Anfang an ignorierte umfassende Erläuterung: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007 , inkl. § 1626, den ich ja angeblich nicht kannte).
Dein verlinkter YT-RA unterstützt ja angeblich deine Aussagen (DEN Link hat man natürlich gefälligst zu beachten! Ist ja auch von DIR!!!1!!11!1elf! 🤭), was er dummerweise aber nicht tut, den Solmecke sagt sinngemäß auch nur das, was ich, das Gesetz sowie die Rechtsprechung sagen.
Das ist nicht verwunderlich, denn Gerichte richten sich nach dem Gesetz, und alle anderen halten sich an Gesetz und (ggf. klarstellender) Rechtsprechung - auch die Eltern müssen das.
DAS ist der Punkt, um den es in diesem Subthread geht. NICHT deine Antwort. Das ist nicht nur inhaltlich, sondern auch schlicht technisch evident - wenn man die Technik hier denn verstehen würde (Stichwort: @Goofiee-Links).
Es sind deine Behauptungen, in einem Kommentar von dir an mich:
Schon allein das Partyleben eines 21 Jährigen ist eine Welt die allein der Gesetzgeber einem 14 Jährigen nicht gewährt.
und
[Deine Ansichten] lassen sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren.
Beides ist falsch.
Z.B. MEIN "Partyleben" als 21-jähriger hätte der Gesetzgeber durchaus jeder 14-Jährigen "gewährt". Das "Partyleben" meines 16-jährigen Bruders hingegen nicht (Famous last words: "Wer hat denn das Licht ausgemacht?" 😵 Alkoholvergiftung - vor 50 Jahren übrigens; nicht, dass mir noch jemand mit "Die Jugend von heute" ankommt 😈).
Sprich: Gegen 21-Jährige als solche haben Eltern keine Handhabe, gegen "Verführung zu Alkohol/Drogen" hingegen schon. Eine "21 & 14"-Beziehung lässt sich also absolut "mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren", da es für die Regel eben solche Ausnahmen gibt.
DAS ist HIER der Punkt, der immer noch in einem zutreffenden, erfreulichen Fazit kulminiert: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎und nocheinmal. Weil es sehr lange braucht bis es im Oberstübchen ankommt.
Ich habe niemals hier von Jugendlichen oder großem Altersunterschied geschrieben.
Irrelevant.
Du hast von "Partyleben eines 21 Jährigen" und "[Deine Ansichten] lassen sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren" geschrieben.
Darum geht es hier, und es gilt das erfreuliche Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎PS: Und wenn Du diesem Fazit zustimmst, auch weil Du nie etwas anderes gesagt hättest und ohnehin schon immer dieser Meinung warst, dann werde ich das wohlwollend zur Kenntnis nehmen. 😁
Genau das hast Du, trotz mehrfacher Aufforderung, bislang tunlichst vermieden - aber ich möchte natürlich nicht öffentlich spekulieren, warum Du dem Offensichtlichen (Gesetz/Gericht/RA) nicht einfach ebenfalls zustimmst. 🤭
Aber wir rasseln da ja nicht zum ersten Mal aneinander (wie Du anhand eines 3 Jahre alten Beitrags selbst deutlich gemach hast), und wen es interessiert, der kann sich deine früheren Beiträge zum Thema ja gerne mal raussuchen, und so aus erster Hand einen Einblick in deine diesbezügl. Gemütslage bekommen ... 😁
... die schon damals nicht mit dem Gesetz in Übereinstimmung war (s. oben der auszugsweise zitierte Disput mit RFahren).
🤷♂️Du und deine Hirngespinnste. Ich habe nirgends Jugendliche oder Beziehungen mit großem Altersunterschied thematisiert.
Deshalb ist deine Kritik nicht nachvollziehbar.
Du und deine Hirngespinnste. Ich habe nirgends Jugendliche oder Beziehungen mit großem Altersunterschied thematisiert.
Dass ist DEIN Hirngespinst.
Und ich habe nicht deine Hirngespinste kommentiert, sondern ganz konkret deine Aussagen bezügl. "Partyleben eines 21 Jährigen" und "[Deine Ansichten] lassen sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren".
Deshalb ist deine Kritik nicht nachvollziehbar.
Das ist für dich wohl so einiges nicht, was tatsächlich nachlesbar ist. 🤷♂️
Egal, es bleibt jedenfalls beim erfreulichen Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎PS: Und wenn Du diesem Fazit zustimmst, auch weil Du nie etwas anderes gesagt hättest und ohnehin schon immer dieser Meinung warst, dann werde ich das wohlwollend zur Kenntnis nehmen. 😁
Wo habe ich je etwas über Jugendliche?
Wo habe ich einen großen Altersunterschied thematisiert?
Höre doch endlich auf mich zu belästigen.
Deine von mir kommentierten Aussagen bezügl. "Partyleben eines 21 Jährigen" und "[Deine Ansichten] lassen sich nicht mit der elterlichen Fürsorge vereinbaren", findest Du ziemlich weit oben im Thread. 🤣
Somit bleibt es jedenfalls beim erfreulichen Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎PS: Und wenn Du diesem Fazit zustimmst, auch weil Du nie etwas anderes gesagt hättest und ohnehin schon immer dieser Meinung warst, dann werde ich das wohlwollend zur Kenntnis nehmen. 😁
Wo habe ich je etwas über Jugendliche geschrieben?
Wo habe ich einen großen Altersunterschied thematisiert?
Keine Ahnung. Interessiert mich auch nicht. Was ich kommentiert habe, habe ich dir gesagt (freundlicherweise - hättest es ja auch selber nachlesen können, wenn Du dazu fähig gewesen wärst: Stichwort "Mangelndes Verständnis des @Goofiee-Links").
So oder bleibt es jedenfalls beim erfreulichen Fazit: Jugendliche entscheiden aus elementaren Gründen (s.o.) grundsätzlich selbst darüber, mit wem sie eine Beziehung führen, nicht ihre Eltern (hier auch schön von RA Christian Solmecke erklärt). Ausnahmen bestätigen diese Regel - entsprechend ist das auch vereinbar mit der Fürsorgepflicht der Sorgeberechtigten. Ein großer Altersabstand ist keine solche Ausnahme, weshalb es deswegen für Erwachsene auch kein Umgangsverbot gibt (s.o.).
😎PS: Und wenn Du diesem Fazit zustimmst, auch weil Du nie etwas anderes gesagt hättest und ohnehin schon immer dieser Meinung warst, dann werde ich das wohlwollend zur Kenntnis nehmen. 😁
Wo habe ich je etwas über Jugendliche?
Wo habe ich einen großen Altersunterschied thematisiert?
Puh, das Elend hat ein Ende - der Account wurde deaktiviert.
Vor allem ist man mit 14 sexuell selbstbestimmt.