Findet ihr das okay?
Mir wurde eine Geschichte erzählt, dass jemand eine kleine Parfümflasche in den öffentlichen Verkehrsmittel mit sich führt und damit manchmal Menschen, wenn sie nicht achtsam sind etwas auf die Kleidung oder Haare sprüht, wenn sie es nicht merken. Manchmal auch in den Nacken. Wenn sie es doch merken schaut er verständnislos als wäre nichts und steigt dann aus. Die Personen sind so irritiert, dass sie selbst nicht genau wissen, was los ist und dann ist er schon weg. Die Parfumflasche befüllt er mit seinem Harn. Findet ihr das okay? Fand die Geschichte irgendwie verstörend.
4 Antworten
das ist krank
In der Grossstadt erlebte ich viele Dinge,die ich nicht kannte vom Land her.Das war auch dabei(Strassenbahn).Man kann leider nicht in die Köpfe der Anderen schauen,warum sie seltsame Dinge oft tun.
Du hast sowas erlebt?
Ja,in Bremen,in einer Strassenbahn vor vielen Jahren.
Es gibt aber auch sehr viele geistig beh.Menschen in der Grossstadt,da muss man genau schauen,ob jemand das absichtlich macht oder tats.krank ist.Merkt man ja.
Geschichten aus dem Paulaner Garten halt.
Das macht diese Person vllt ein paar mal, bis sie an den falschen gerät.
Hoffentlich ...
Ich glaube, das ist "tätliche Beleidigung". Das ist strafbar.
Strafgesetzbuch (StGB)§ 185 BeleidigungDie Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich würde darin eher eine Sachbeschädigung sehen weil meine Kleidung verschmutzt wird und eine Körperverletzung weil es bei mir körperliches Unwohl sein (Ekel) bei mir hervor ruft. Beleidigung vielleicht auch mit aber nicht hauptsächlich.
Anspucken gilt glaube ich als Beleidigung und scheint ähnlich zu sein.
Warum sollte das Beleidigung sein? Ist das nicht eher ein Angriff?
Möglicherweise erfüllt jedoch das Besudeln des Hemdes des Ohse den Tatbestand der tätlichen Beleidigung. Der Grund der Qualifikation ist nicht der Eingriff in die Körperintegrität, sondern die Kundgabe einer für den Betroffenen besonders demütigenden Missachtung. Das kann auch im Besudeln mit einer Flüssigkeit liegen (Tröndle/Fischer aaO.).
Vertretbar erscheint es, in dem Beschütten mit Bier eine besonders demütigende Missachtung zu sehen. Ohse steht vor allen Anwesenden sozusagen da wie „ein begossener Pudel“. Darin kann eine tätliche Beleidigung gesehen werden.
https://www.fhr.nrw.de/infos/publikationen/fachbeitraege/archiv/amtsanwaelte/StVR-I-2003-L.pdf
Ist dir das schon passiert?