Erbrecht?
Guten Tag, Ich hoffe das ihr mir einen Tipp geben könnt.
Mein Vater ist verstorben und es gibt 3 Erben (Kinder).
Kind 1 wurde enterbt.
Kind 2 soll Haus + Grundstück und 38% erhalten.
Kind 3 (ich) soll 50% erhalten.
Das Haus+Grunsstück wurde im Testament klar von den Prozenten getrennt.
Das Haus wurde auf 200.000€ geschätzt und das restliche Vermögen sind rund 50.000€.
Nun erachte ich die Aufteilung als sehr unfair da Kind 2 das Haus und 19.000€ (38% von 50.000) erhalten soll und ich "nur" 25.000€ bekomme.
Lässt sich in dem Fall noch etwas machen oder einfordern?
Die Intention von meinem Vater war immer, dass er es so fair wie möglich halten möchte zwischen uns beiden. Er jedoch das Haus nur einer Person geben kann, da es sonst sehr leicht zu Streitigkeiten kommen kann.
Ich danke euch sehr!
7 Antworten
Meine Meinung:
Wenn keine Einigung zwischen den Erben möglich ist (was ich vermute, denn Kind zwei wird wohl kaum was abgeben wollen), dann müsste geprüft werden ob eine Geltendmachung des Pflichtteiles für Dich in Frage kommt.
Dafür müsstest Du aber das Erbe ausschlagen. Das Problem, das es zu klären gilt:
Schlägt man das Erbe aus, entfällt grundsätzlich der Anspruch auf den Pflichtteil.
Sollte es aber so sein, dass Du durch die Erbschaft aussergewöhnlich mit Auflagen belastet bist, die sich auch aus der Abwicklung der Erbschaft ergeben können, dann kannst Du den Pflichtteil trotz Ausschlagung geltend machen, was bei den von Dir geschilterten Konstellationen evtl. günstiger wäre. (siehe Antwort Kabbes)
Hinsichtlich des Übergang des Hauses auf Kind zwei sehe ich kein Vermächtnis, da ein Vermächtnis nur eine Person bekommen kann, die kein Erbe ist. Eher könnte es sich um eine Teilungsanordnung handeln.
Grundsätzlich gilt erstmal das Testament, es können sich aber Pflichtteilansprüche ergeben. Der Pflichtteil beträgt dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen den Erben. Das heißt der Pflichtteil beträgt bei 3 Kindern wenn keine Ehefrau vorhanden ist jeweils 1/6.
Das Haus wurde auf 200.000€ geschätzt
Entscheiden ist der tatsächliche Wert des Hauses zum Todeszeitpunkt des Erblassers. Wertangaben des Erblassers sind irrelevant. Auch ältere Schätzungen spielen beim Pflichtteil keine Rolle. Das könnte höchsten eine Rolle spielen wenn man das Testament anfechtet. Eine Testamentsanfechtung ist aber recht schwierig, wäre aber denkbar, wenn sich der Erblasser über den Nachlass massiv geirrt hat.
Gehen wir von den 200000€+50000€ = 250000€ aus dann wäre 1/6= 41666€. Es ergibt sich somit ein Pflichtteilanspruch gegen den Miterben hierbei ist das erhaltene abzuziehen. Selbstverständlich hat auch das Kind 1 einen Pflichtteilanspruch.
Voraussetzung natürlich wie gesagt, die 200000€ wären der tatsächliche Wert des Hauses zum Todeszeitpunkt.
"Verstehen Sie sich in der Familie gut, oder haben Sie schon geerbt?"
Kind 1 hat immer noch einen gesetzlichen Anspruch auf seinen Pflichtteil vom Erbe. Nimm das Testament am Besten so, wie es ist und fertig!
Das ist so nicht gültig. Da das Haus wesentlicher Bestandteil des Vermögens ist, kann es kein Vermächtnis sein. Es gehört zum Erbe.
3 pflichtteilsberechtigte Kinder, Erbmasse 250.000€, Pflichtteil 1/6 - ergibt einen Pflichtteil von rund 41.000€ pro Kind.
Wenn du der Meinung bist dein Vater wollte gerecht sein - dann hätte er zum Zeitpunkt der Testament Erstellung vielleicht noch mehr Barvermögen.
Entweder ihr könnt euch abweichend vom Testament einigen oder du lässt einen Anwalt zeitnah prüfen, ob ggfs noch ein Anspruch auf Pflichtteilsergänzung besteht.
Bei drei Kindern beträgt der Pflichtteil je Kind 1/12 des Nachlasses, da die gesetzliche Erbquote 1/6 beträgt.