Einfach einfädeln Strafe?

3 Antworten

Verletzung der Vorfahrt des durchgehenden Fahrstreifens (§ 18 Abs. 3 StVO), Unterschreitung des vorgeschriebenen Abstandes und im schlimmsten Fall sogar eine Nötigung im Straßenverkehr - wenn man sich nicht einfädeln kann, muss man nötigenfalls anhalten, wobei auch eine kurze Weiterfahrt auf dem Standstreifen geduldet wird.


Ich verstehe gar nicht, warum man dazu wertvolle Lebenszeit verschwendet und sich damit belastet. Wenn ich jeden Idioten auf der Straße wegen jeder kleinen Verfehlung anzeigen wollte, hätte ich nichts anderes mehr zu tun und die Kollegen von der Rennleitung würden mich spätestens nach der 3. Anzeige auslachen.

Nächstes mal fährst eben auf der Standspur weiter um einzufädeln! Auf jeden Fall NICHT anhalten! Einfädeln aus dem Stand ist wesentlich gefährlicher als aus der Fahrt heraus.


verreisterNutzer  14.09.2023, 08:59

Es ist bei manchen Auffahrten (Landstraße) keine Standspur vorhanden, dann muss ich anhalten.

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Das wird er nicht, zumal er das kaum beweisen kann. Auf jeden Fall ist es besser, weiter auf der Standspur zu beschleunigen, sofern natürlich eine vorhanden ist.


verreisterNutzer  14.09.2023, 07:21

Heutzutage haben ja viele Dashcams im Auto...

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