Einfach einfädeln Strafe?
Ich habe es auf dem Beschleunigungsstreifen nicht hinbekommen und habe mich dann einfach mit wenig Abstand vor einem am Ende eingefädelt. Kann er sowas zur Anzeige bringen und was gibt das für eine Strafe. Ich habe ihn jetzt nicht abgedrängt oder so, aber abstandstechnisch war das grenzwertig. Denkt ihr er wird mich anzeigen?
3 Antworten
Verletzung der Vorfahrt des durchgehenden Fahrstreifens (§ 18 Abs. 3 StVO), Unterschreitung des vorgeschriebenen Abstandes und im schlimmsten Fall sogar eine Nötigung im Straßenverkehr - wenn man sich nicht einfädeln kann, muss man nötigenfalls anhalten, wobei auch eine kurze Weiterfahrt auf dem Standstreifen geduldet wird.
Unwahrscheinlich, wenn auch nicht ausgeschlossen.
Ich verstehe gar nicht, warum man dazu wertvolle Lebenszeit verschwendet und sich damit belastet. Wenn ich jeden Idioten auf der Straße wegen jeder kleinen Verfehlung anzeigen wollte, hätte ich nichts anderes mehr zu tun und die Kollegen von der Rennleitung würden mich spätestens nach der 3. Anzeige auslachen.
Nächstes mal fährst eben auf der Standspur weiter um einzufädeln! Auf jeden Fall NICHT anhalten! Einfädeln aus dem Stand ist wesentlich gefährlicher als aus der Fahrt heraus.
Es ist bei manchen Auffahrten (Landstraße) keine Standspur vorhanden, dann muss ich anhalten.
Das wird er nicht, zumal er das kaum beweisen kann. Auf jeden Fall ist es besser, weiter auf der Standspur zu beschleunigen, sofern natürlich eine vorhanden ist.
Die messen aber keine Entfernung. Da muss es dann schon arg knapp gewesen sein.
Denkst du er zeigt mich an?