Anzeige wegen Einfädelungsmanöver?
Guten Tag,
ich bin gestern innerorts auf dem linken Fahrstreifen einer zweispurigen Straße gefahren und wollte auf die rechte Spur einfädeln da ich an der kommenden Kreuzung abbiegen wollte.
Ich habe rechts geblinkt um der Fahrerin des Autos vor welches ich einfädeln wollte, zu signalisieren was ich tun möchte.
Jedoch verringerte er nicht wirklich die Geschwindigkeit obwohl vor ihr oder dicht hinter ihr kein anderes Fahrzeug fuhr. Als sie minimal langsamer wurde habe ich eingefädelt. Dann fing sie an zu hupen (und ich glaube sie fotografierte mein Heck als wir an einer Ampel standen). Sie fuhr mir bis zur Waschstraße hinterher und konfrontierte mich mit dem Geschehnis und erzählte lautstark wie extrem ich den Verkehr behindert habe etc. Ich wollte in dem Moment Stress vermeiden und blieb ruhig und einfühlsam und Entschuldigte mich mehrfach bei der Dame und gab ihr Recht.
Daraufhin sagte sie ,, ist okay“.
Nun habe ich trotzdem etwas Angst, dass die Dame mich anzeigt oder ähnliches. Könnte da etwas auf mich zukommen? Bzw was wären meine Konsequenzen…
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Jedoch verringerte er nicht wirklich die Geschwindigkeit obwohl vor ihr oder dicht hinter ihr kein anderes Fahrzeug fuhr.
nur weil du den Blinker setzt- hast du noch lange kein recht- einfach rein ztu fahren- du sagst selber- vor ihr war platz und hinter hier.
Du willst die Spur wechseln- also kannst du das erst wenn die andere Spur so frei ist- das du ungehindert dich da einordnen kannst- Wen du schon siehst- das du das kein platz ist- dann musst du die geschwindigkeit verringer und dich hinter ihr einfädeln.
DEr Blinker ist kein Vorfahrtszeichen
ansonsten mach dir keinen kopf - da passiert nix weiter.
Aber verhalte dich in zukunft richtig.
Mach dir bitte keinen Kopf, da wird nichts nachkommen.
Bei einem Spurwechsel gilt übrigens nach §7.5 StVO eine besondere Sorgfaltspflicht und im Falle eines Auffahrunfalls haftet der "Spurwechsler" allein.
Wenn sich also auf der Spur, auf die man wechseln will, ein Fahrzeug befindet, dann hat man entweder einen so großen Vorsprung, dass man gefahrlos die Spur wechseln kann oder man lässt das Fahrzeug erst vorbei und wechselt dann die Spur.
Nur durch das Einschalten deines Blinkers hast du keine Sonder-/Wegerechte...
LG
Jedoch verringerte er nicht wirklich die Geschwindigkeit
muss er doch nicht, DAS lag an dir das zu tun, damit hättest alle zeit der Welt gehabt den Fahrstreifen zu wechseln. du hättest Gas wegnehmen müssen, und sogar bremsen. also was willst
ob was kommt musst abwarten, ich sehe auf jeden Fall eine Behinderung deinerseits
Erstmal: Mit dem Blinken erkämpfst du dir kein Vorfahrtsrecht. Wenn dich Jemand nicht reinlassen will, hast du das zu akzeptieren. Es muß auch Niemand wegen dir langsamer werden. Du hättest aber schneller fahren können, um die anscheinend vorhandene Lücke vor ihr zu nutzen. Und wenn du schreibst, dass hinter dem Fahrzeug Niemand fuhr, hättest du langsamer werden können, um hinter ihm die Spur zu wechseln. Anscheinend ist dir dein Fehlverhalten gar nicht bewußt. Aber keine Sorge: Die Fahrerin hat dich angesprochen. Damit ist die Sache doch erledigt.
Kommt nichts. Aussage gegen Aussage.