Welche Strafen sollten Auto und LKWfahrer bekommen, die keine Rettungsgasse bilden und die Einsatzkräfte behindern?
16 Stimmen
6 Antworten
Ist doch schon so. Wer die Rettungsgasse nicht bildet und angezeigt wird und dadurch ein Betroffener versterben muss, so können bis 5 Jahre Haft verhängt werden. Stellt sich einer stur mit Äußerungen vor Gericht, auch mehr, da dann von Vorsatz auch ein Mord ausgegangen werden kann oder sogar eine versuchte Tötung. Nur leider werden solche Leute zu selten angezeigt.
200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot gibt es bereits nach aktuellem Recht, bei Behinderung, Gefährdung und Unfall erhöht sich das Bußgeld entsprechend. Man könnte das Bußgeld ggf. noch erhöhen und eine automatische Steigerung für Wiederholungstäter einbauen (analog zu Alkohol- und BTM-Delikten) - der Rest passt m. E. so.
Bei vorsätzlicher Behinderung von Einsatzfahrzeugen kommt auch eine Strafbarkeit nach § 323c Abs. 2 StGB in Betracht.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Rettungsgassen sind so einfach zu bilden, wer dazu nicht in der Lage ist, gefährdet wissentlich andere und hat eigentlich im Straßenverkehr nichts zu suchen.
Schlimmer sind nur die, die durch Rettungsgassen nach vorne fahren um zu gaffen.
Da könnte man schon definitiv genug Geld einfahren und das für weitere Ausrüstung und Modernisierung investieren.
Außerdem sollten sie so langen warten müssen, bis der Stau komplett aufgelöst ist. Diese Wartezeit tut den Dränglern mehr weh als Geldstrafe bzw. 1 Monat Fahrverbot.
Dispositionen die Fahrern die Anweisung erteilen durch die Rettungsgasse zu fahren, nur weil die Strafe dafür günstiger kommt als der Zeitverlust, sollten 2 Jahre Berufsverbot bekommen.