eBay Sendung kommt zurück mit dem Vermerk: „Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“ Muss ich kostenfrei an andere Adresse liefern?
Privatverkauf. Käufer meckert eine Woche lang, dass die Sendung nicht bei ihm ankommt. Er hatte sich „Deutsche Post Brief“ ausgesucht. Hierauf kommt der Brief nach einer Woche zurück mit dem Vermerk: „Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“
Auf Nachfrage teilt der Käufer eine ganz andere Anschrift mit und bittet um Zusendung. Muss in so einem Fall der Verkäufer das Objekt nochmal verschicken und das Porto zahlen?
5 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass ihr beim Verkauf nicht sowas vereinbart habt wie, das du 3 mal kostenlos versendest oder so.
Natürlich musst du die Sendung nicht auf deine Kosten nochmal verschicken, sofern du dich beim ersten Versuch an die Angaben des Käufers gehalten hast, also es nicht dein Fehler ist.
Sag ihm, dass du gerne neu versendest dafür aber erst die Versandkosten bezahlt haben möchtest.
Nein, es gilt die bei Ebay hinterlegte Adresse oder das, was man schriftlich vereinbart hat.
Wenn der Kunde plötzlich meint (warum auch immer), nachträglich die Versandadresse ändern zu wollen sind die Kosten ihm aufzuerlegen, wenn die Ware bereits abgesandt worden ist.
Nein, wenn die Adresse falsch war, die der Kunde angegeben hatte, erstatte ich die Bestellung abzüglich Rücksendeentgelt. Er kann dann neu bestellen.
Nach eBay Richtlinien kannst du nur an die Adresse liefern, die der Kunde in der Bestellung angegeben hat.
Woher hattest du die Adresse, an die du versendet hast?
Wenn der Käufer die Fehlinformation zu vertreten hat, soll er den erneuten Versand extra bezahlen.
Sie war bei eBay hinterlegt. Nun meint er, die sei richtig, nennt aber eine andere Adresse, die ebenso richtig ist. Ich möchte nur noch per Einschreiben verschicken, wenn er das Porto zahlt. Die Sache ist mir zu Undurchsichtig.
Hier schreibst Du, der Käufer gibt vor, die Sendung nicht erhalten zu haben:
Was denn nun?
Ebay-Richtlinien interessieren nicht, da sie den Kaufvertrag nicht berühren, und ich verstehe die Verwendung dieses Begriffes
Gegenschlag
in diesem Zusammenhang nicht.
Offensichtlich bist Du nicht in der Lage dazu, mit der Situation umzugehen.
Eigentlich schlage ich mich ganz wacker. Er hat ein Foto vom Brief bekommen und sich entschuldigt. Er möchte nun lediglich sein Geld zurück und den Artikel nicht mehr. Dieses wurde aber von eBay einbehalten und ich besitze es momentan nicht. Ich hingegen möchte das Porto zurück, welches ich gegenwärtig ausgelegt habe.
Er gab eine Woche lang vor die Sendung nicht erhalten zu haben. Plötzlich lag der Brief wieder bei mir in der Post. Dann hat sich das Blatt gewendet, da ich ihn nun mit dem Zurück-Vermerk in meinen Händen habe. Bereite jetzt den Gegenschlag vor. Laut eBay Richlinien ist es nicht erlaubt eine alternative Adresse für den Versand zu benennen.