eBay Sendung kommt zurück mit dem Vermerk: „Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“ Muss ich kostenfrei an andere Adresse liefern?

5 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass ihr beim Verkauf nicht sowas vereinbart habt wie, das du 3 mal kostenlos versendest oder so.

Natürlich musst du die Sendung nicht auf deine Kosten nochmal verschicken, sofern du dich beim ersten Versuch an die Angaben des Käufers gehalten hast, also es nicht dein Fehler ist.

Sag ihm, dass du gerne neu versendest dafür aber erst die Versandkosten bezahlt haben möchtest.

Nein, es gilt die bei Ebay hinterlegte Adresse oder das, was man schriftlich vereinbart hat.

Wenn der Kunde plötzlich meint (warum auch immer), nachträglich die Versandadresse ändern zu wollen sind die Kosten ihm aufzuerlegen, wenn die Ware bereits abgesandt worden ist.

Nein, wenn die Adresse falsch war, die der Kunde angegeben hatte, erstatte ich die Bestellung abzüglich Rücksendeentgelt. Er kann dann neu bestellen.
Nach eBay Richtlinien kannst du nur an die Adresse liefern, die der Kunde in der Bestellung angegeben hat.

Woher hattest du die Adresse, an die du versendet hast?

Wenn der Käufer die Fehlinformation zu vertreten hat, soll er den erneuten Versand extra bezahlen.


NemoContradeum 
Beitragsersteller
 15.01.2025, 14:08

Sie war bei eBay hinterlegt. Nun meint er, die sei richtig, nennt aber eine andere Adresse, die ebenso richtig ist. Ich möchte nur noch per Einschreiben verschicken, wenn er das Porto zahlt. Die Sache ist mir zu Undurchsichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

NemoContradeum 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 23:52

Er gab eine Woche lang vor die Sendung nicht erhalten zu haben. Plötzlich lag der Brief wieder bei mir in der Post. Dann hat sich das Blatt gewendet, da ich ihn nun mit dem Zurück-Vermerk in meinen Händen habe. Bereite jetzt den Gegenschlag vor. Laut eBay Richlinien ist es nicht erlaubt eine alternative Adresse für den Versand zu benennen.

DasOrakel  17.01.2025, 06:24
@NemoContradeum

Ebay-Richtlinien interessieren nicht, da sie den Kaufvertrag nicht berühren, und ich verstehe die Verwendung dieses Begriffes

Gegenschlag

in diesem Zusammenhang nicht.

Offensichtlich bist Du nicht in der Lage dazu, mit der Situation umzugehen.

NemoContradeum 
Beitragsersteller
 17.01.2025, 14:14
@DasOrakel

Eigentlich schlage ich mich ganz wacker. Er hat ein Foto vom Brief bekommen und sich entschuldigt. Er möchte nun lediglich sein Geld zurück und den Artikel nicht mehr. Dieses wurde aber von eBay einbehalten und ich besitze es momentan nicht. Ich hingegen möchte das Porto zurück, welches ich gegenwärtig ausgelegt habe.