Dürfte ich Vaters Auto fahren?
Hey,
Ich bekomme bald meinen Führerschein, und da ich noch kein Auto habe, hat mein Vater gemeint er meldet mich mit an, sodass ich sein Auto auch benutzen darf.
Meine Frage ist nun dürfte ich das Auto auch benutzen ohne das ich Angemeldet bin?
Paar meiner Freunde nutzen auch das Auto von Familien Mitgliedern, ohne das die Polizei etwas dazu sagt.
Einmal wurden wir nämlich angehalten und es hieß dann : ”Wem gehört das Auto”?
- ”Meinem Vater”
Der Polizist daraufhin wollte nur den Führerschein sehen und durften weiter fahren.
9 Antworten
Meine Frage ist nun dürfte ich das Auto auch benutzen ohne das ich Angemeldet bin?
Selbstverständlich.
Paar meiner Freunde nutzen auch das Auto von Familien Mitgliedern, ohne das die Polizei etwas dazu sagt.
Warum sollte die Polizei was sagen?
Einmal wurden wir nämlich angehalten und es hieß dann : ”Wem gehört das Auto”?
- ”Meinem Vater”
Der Polizist daraufhin wollte nur den Führerschein sehen und durften weiter fahren.
Die Polizei interessiert nur, ob das Auto zugelassen ist, dann ist es nämlich auch automatisch versichert.
Es ist immer das Auto versichert, nicht der Fahrer, was man eigentlich in der Fahrschule gelernt haben sollte.
Sicher wurde das auch besprochen ! nur nicht " beigebracht" wie in der Grundschule.
Es gibt genau einen Menschen, der entscheidet ob du ein bestimmtes Auto fahren darfst oder nicht, und das ist der Eigentümer des fraglichen Autos. Wenn er es dir erlaubt, darfst du es fahren und wenn nicht, dann nicht.
Bei Autos innerhalb der Familie geht die Polizei halt automatisch davon aus, dass diese Erlaubnis vorliegt.
Ansonsten muss das Auto zugelassen sein, eine Haftpflichtversicherung haben und die Betriebserlaubnis darf nicht erloschen sein (z.B. durch nicht abgenommene Umbauten).
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Das, was dein Vater meint, ist eine Vertragsformalie mit der Haftpflichtversicherung. Die gibt normalerweise einen Rabatt, wenn der Eigentümer des Fahrzeuges zusagt, dass er keine Fahranfänger bzw. Personen u25 mit dem Auto fahren lässt. Dies sollte man entsprechend anpassen, d.h. auf den Rabatt verzichten weil man vorhat entsprechende Leute mit dem Auto fahren zu lassen.
Versicherungsschutz besteht trotzdem, weil ja das Auto versichert ist und nicht der einzelne Fahrer. Aber wegen des Vertragsbruchs wird die Versicherung den Vertrag für eine Zeitlang rückwirkend neu berechnen, ohne den o.g. Rabatt, und entsprechende Nachzahlungen an Versicherungsbeiträgen fordern.
Die Polizei hat damit nichts zu tun. Das ist eine Versicherungsfrage. Nicht angemeldete Personen dürfen für die Versicherung das Auto paar mal im Jahr fahren jedoch nicht täglich das Auto nutzen. Wenn du das Auto aber regelmäßig fährst, musst du mit angemeldet bzw. Bei der Versicherung mit eingetragen sein. In wiefern die Versicherung das überprüfen kann, ist eine andere Frage.
Du darfst das Auto fahren, nur die Versicherung macht im Schadensfall Stress, wenn Du bei denen nicht gemeldet bist.
Das stimmt nicht.
Generell darf jeder mit jedem Auto fahren. Eventuell spart Vater ja Prozente, weil er Fahranfänger ausgeschlossen hat. Das muss er dann natürlich ändern.
Wenn mehr Fahrer das Auto fahren, als bei denen angegeben machen die sehr wohl Stress, denn warum sollte der Tarif dann für Alleinfahrer über 21Jahren usw. sonst günstiger sein ?
Die Beitragsgestaltung hat nichts mit der Schadenregulierung zu tun!
Es ist jedoch trotzdem so, dass die Versicherungsgesellschaft dann Stress macht; im Zweifel, um dich loszuwerden.
ohne das ich Angemeldet bin?
In der Fahrschule komplett geschlafen? Es gibt kein "Fahrer ist für Fahrzeug XYZ angemeldet". Sobald das Fahrzeug versichert ist und der Halter dir die Schlüssel in die Hand drückt darfst du fahren.
Wird uns leider nicht beigebracht, danke dir 😂🤝🏽