Daytraiding steuern?

3 Antworten

Die schon gegebenen Antworten bedürfen eigentlich nur der Ergänzung insofern, dass Du aus dieser Sache lernen kannst, im Ausland ansässige Broker in Zukunft zu meiden.

Jeder in Deutschland tätige Broker erledigt die steuerlichen Anlegenheiten für Dich und das kostenlos weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist. Du bekommst zu Beginn des Folgejahres eine Steuerbescheinigung von der Du nur die Zahlen in die Steuererklärung, insbesondere Anlagen KAP und SO zu übertragen brauchst.

Diesen Service bieten ausländische Broker überhaupt nicht oder, in Einzelfällen, nur auf Anforderung und gegen saftiges Honorar. Das nennt sich dann allerdings nicht Steuerbescheinigung, sondern Steuerübersicht. Der Unterschied ist, dass eine Steuerbescheinigung vom Finanzamt ohne Widerrede übernommen wird während man zur Steuerübersicht befragt werden kann wegen bestehender Unklarheiten.

Du stehst nun da mit einem Berg Unterlagen, die Du doch hoffentlich hast. Es muß ausnahmslos jeder Kauf- und Verkaufvorgang lückenlos durch Abrechnung dokumentiert sein.

Da Du keine Kenntnisse vom Steuerrecht hast könnte es sogar sein, dass Du einen Steuerberater beauftragen mußt um Ordnung in die Sache zu bringen. Diese Arbeit nimmt Dir das Finanzamt nämlich nicht ab. Das könnte im Gegenteil auf die Idee kommen einfach zu schätzen, was für Dich sehr teuer werden könnte.

Alle Ersparnisse die man durch den ausländischen Broker hat würden durch das Honorar des Steuerberaters wieder aufgezehrt. Ich lasse deshalb bei meinen Börsengeschäften die Finger von ausländischen Brokern.

Ich habe im Jahr 2024 um die 3000 € einbezahlt

Irrelevant. Wann Du was eingezahlt oder ausbezahlt hast ist egal. Es geht nur um die Differenzen zwischen Ein- und Verkaufspreis, diese ergeben den jeweiligen Gewinn oder Verlust. Zum Einkaufspreis zählen auch die Kaufnebenkosten, vom Verkaufspreis werden noch die Verkaufsnebenkosten abgezogen.

damit 15.000 € gemacht mit einzelnen Positionen. Die habe ich leider wieder verloren.

Wenn Du gemäß obiger Rechnung keinen Gewinn hast, musst Du auch keine Steuer zahlen. Wenn Du mit unterschiedlichen Arten von Wertpapieren gehandelt hast, wird es kompliziert. So darfst Du Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen, nicht mit Gewinnen aus anderen Anlageklassen. Hast Du mehr Verluste als Gewinne, bleibt nur der Verlustvortrag.

https://www.sparkasse.de/aktuelles/aktienverluste-steuerlich-verrechnen.html

wenn der Verlust ein Jahr nach dem Gewinn gemacht wurde, kann man die Steuern natuerlich nicht zurueckholen. Aber alle Gewinne ab diesem Jahr werden jetzt mit dem Verlust erstmal verrechnet.


Momo757527 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 10:24

Die verluste sowie gewinne waren alle in Jahr 2025 , bedeutet das ich fur die gewinne erstmal steuern zahlen muss ? Und in Jahr 2026 fur 2025 Steuererklärung die bezahlten steuern zuruck hole ich verstehe das nicht so ganz

ant8eart  24.04.2025, 10:27
@Momo757527

das macht die Bank/Broker normalerweise automatisch. Es sei denn es ist ein auslaendischer Broker.

Momo757527 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 10:37
@ant8eart

Es ist eine ausländische Broker deswegen hab ich jetzt Angst, dass ich dich steuern für die 15.000 € zahlen muss, obwohl ich die alle in dem selben Jahr verloren habe.. ich habe nur 2000 € ausbezahlt und dieses Jahr habe ich jetzt mit einem deutschen broker angefangen da werden die Steuern automatisch abgezogen und bei Verlust automatisch wieder gutgeschrieben

ant8eart  24.04.2025, 10:46
@Momo757527

man muss meines Wissens die Steuern in dem Jahr zahlen, in dem sie anfallen. Nicht erst bei Auszahlung zu einem spaeteren Zeitpunkt. Da die Verluste in demselben Jahr waren, muss man keine Steuern zahlen, auch wenn die Verluste spaeter im Jahr angefallen sind.