Darf man einen so beschilderten Feldweg mit Inline-Skates befahren?
Wie man sieht, der Weg ist asphaltiert.
6 Antworten
Dem steht nichts entgegen:
http://www.travens.de/skaten.html
Auszug aus Regel 4: "Diese Situation ist glücklicherweise bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen nur noch selten anzutreffen. Bei landwirtschaftlichen und Feldwegen ist es dagegen der Normalfall. Der Autofahrer muss in diesem Fall den entgegenkommenden Inlineskater zur Straßenmitte hin überholen."
Anlage 2 zur StVO:
lfd. Nr. 18
Zeichen 250
1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.
§24 StVO:
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Nein darfst du nicht, auch Fahrradfahren ist da streng genommen verboten, auch wenn das in der Praxis meistens geduldet wird.
Das einzige Vehikel mit Rädern, das du an dem Schild vorbei schieben darfst, wäre ein Rollstuhl oder ein Kinderwagen.
Sie müssen aber, wenn vorhanden, trotzdem den Radweg benutzen, weil sie deutlich schneller sind als 6 km/h. Zugegeben, das spielt hier keine Rolle, hier geht es um einen Feldweg — dennoch: Vehikel, das schneller fahren kann als 6 km/h ▶️ Durchfahrt verboten.
alle "Vehikel" (Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sind verboten, aber schau in den 24 StVO!. Dort steht, dass eben Rollschuhe und Inliner wie Fußgänger zu behandeln sind. Folglich dürfen sie dort fahren. Sie fallen nicht darunter.
Vehikel, wenn sie aus eigener Kraft schneller als 6kmh fahren. Fahren Inliner aus eigener Kraft (Motor)
Das hat mit dem nichts zu tun, Fahrräder und Pferdekutschen haben auch keinen Motor!
Wenn Inline Skates als Fahrzeug gelten, darfst Du da nicht durch. Ich denke, das tun sie nicht. Also ja. Du darfst da fahren.
Durchfahrt für alles, was schneller fahren kann als 6 km/h verboten.
Selbst eine Pferdekutsche darf da genau genommen nicht durch (mal abgesehen vom landwirtschaftlichen Verkehr, was für die Kutsche möglicherweise zutreffen kann).
Puh, das ist Auslegungssache. Der Rekord liegt bei 281,2 Km/h. Vielleicht kann der FS aber keine 6 Km/h fahren.
Fällt das jetzt also darunter?^^
sind deine Inliner ein Fahrzeug; nein, also
selbst mit dem Rad wäre es verboten
Verkehrsschild 250
Inline Skates haben aber sogar ein eigenes Zusatzschild, welches das Befahren erlaubt:
https://www.bussgeldkatalog.net/wp-content/uploads/inline-skates-radweg.jpg
Ja, und wo ist da das Problem? Mit dem Zusatzschild dürfen sie Wege befahren, die sie normal nicht befahren dürften. Beispielsweise Radwege. Das heißt nicht, dass das Zeichen auch zusätzlich überall dort angebracht sein muss, wo das Fahren ohnehin bereits erlaubt ist.
Inline-Skates müssen Radwege sowieso benutzen, weil sie schneller sind als 6 km/h.
Danke für die Belehrung, Herr Fragesteller.
Anlage 2 zur StVO:
lfd. Nr. 16
Zeichen 237
1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
§24 StVO:
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Zitiere die bitte die Rechtsgrundlage, nach welcher der Fußgängerverkehr den Radweg benutzen muss, der für den Fußgängerverkehr gesperrt ist.
Inlineskater und Rollschuhe sind nicht Fahrzeuge i.S. d. StVO und dürfen daher fahren. Sie gelten als "Fußgänger".