Darf man am 18 Geburtstag schon um 0:00 mit der Prüfbescheinigung fahren?
Darf man am 18 Geburtstag schon um 0:00 mit der Prüfbescheinigung fahren. Auf der Prüfbescheinigung steht das es bis Tims 17.12.2023 gültig ist. Die Frage wäre aber ob das auch gültig ist wenn ich alleine fahre??
Wenn ja, was muss ich der Polizei dann vor Ort geben wenn die mich anhalten damit die mich inruhe lassen, da die Dienststelle der Polizei keine Ahnung hat!
Bitte um schnelle Antwort, noch 4stunden ca dann ist es soweit
Danke im
vorraus
Habe ja bf17 da steht halt bis zum 17.12.23 gültig nur die Frage ob es auch alleine gültig ist
4 Antworten
(2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html
Zu § 10 FeV:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html
Fazit: Ja darfst du! Bis zu 3 Monate. Danach zahlste u. U. Verwarngeld.
Wenn ja, was muss ich der Polizei dann vor Ort geben wenn die mich anhalten damit die mich inruhe lassen, da die Dienststelle der Polizei keine Ahnung hat!
Deine Prüfbescheinigung und deinen Perso.😊
Aber willste deine erste Alleinfahrt wirklich Nachts machen? Warte doch bis morgen früh, denn nachts passieren die meisten Unfälle.
Ansonsten Glückwunsch und bleib mir Schrott- und Knitterfrei. 😉
Und Happy Birthday.🎇
Hallo Casanova121211,
nach §48a Absatz 3 laufende Nummer 1:
Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 dient.
§4 Absatz Absatz 3 Satz 1 ist dann nichts weiteres wie: Ja, die Prüfungsbescheinigung zählt!
Abweichend von Absatz 2 Satz 1 kann die Fahrerlaubnis auch durch eine andere Bescheinigung als den Führerschein nachgewiesen werden, soweit dies ausdrücklich bestimmt oder zugelassen ist. Absatz 2 Satz 2 gilt für eine Bescheinigung im Sinne des Satzes 1 entsprechend.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/
Demnach ja, ist erlaubt
Ben
Oke danke bin mir aber noch unsicher 😞
Mit dem BF17 kannst Du ab 0:00 Uhr unbegleitet für 3 Monate fahren. Bis dahin musst Du den getauscht haben.
und was soll ich den Polizisten sagen wenn die mich anhalten irgenwelche gesetzte oder so
Den gibst Du Deine BF17 Prüfbescheinigungen und deinen Ausweis. Die sind geschult und wissen, dass Du ab 18 damit fahren kannst. Es wird keine Probleme geben. Viel Spaß bei deiner ersten Fahrt alleine 👍
Normalerweise haben Polizisten eine ausbildung gemacht, die sollten das wissen.
Ist ja cool wenn du keinen Führerschein hast hast du auch nicht die Erlaubnis ein Auto zu führen. Da musst du wohl noch etwas abwarten.
Hä? Da kannst du doch jetzt schon mit einer Begleitperson fahren oder nicht?
Wenn du jemand dabei hast kannst du ja jetzt schon losdüsen. Oder habe ich da was übersehen?
Also noch mal, du kannst die Prüfbescheinigung ab dem 18 Lebensjahr gegen einen normalen Kartenführerschein tauschen. Vorher darfst du meines Wissens nur mit einer Begleitperson fahren.
Der DH war nen verklicker. Denn dein Wissen täuscht dich!
also wenn die Polizei mich anhält müsste ich denen das zeigen ? Und es gäbe keine Probleme