Darf die Polizei bei folgender Tat das Handy auslesen?
Servus,
am 30.12.20 habe ich aus Ebay-Kleinanzeigen ein iPhone 12 erworben von einem Privatverkäufer für den gleichen Preis wie das Handy bei Apple auch Wert ist. Heute am 28.01.21 klingelte die Polizei in Zivil bei mir an der Türe und meinten, dass das Handy als Geklaut der Polizei in Hamburg gemeldet worden sei und sie das Handy sicherstellen müssen.
Nach langem hin und her reden habe ich das Handy komplett auf Werkseinstellung zurückgesetzt und ausgehändigt. nach ca. 3 Stunden hatte ich dann eine Vernehmung auf der Dienststelle. Ich wurde als Zeuge belehrt und vernommen, da ich das Handy als Gutgläubiger erworben habe. Nun wird das Handy nach Hamburg verschickt. Jetzt frag ich mich ob die das Handy einfach auslesen dürfen? weil sie einen Verdacht darauf haben, dass ich evtl. In der Drogenkriminalität unterwegs sein könnte. Ist es also erlaubt, dass sie sie in diesem Zusammenhang gleich mein Handy abchecken?
8 Antworten
Ja, das werden sie machen und duerfen das auch, wenn der Verdacht besteht.
Wieso sollten sie ein gestohlenes Handy NICHT überprüfen dürfen?
Wozu soll das git sein? Das ist nicht nötig, und der Käufer ist kein Beteiligten und seine Daten sind hier völlig unerheblich. Und "überprüfen" ist nicht durchsuchen.
Und wenn keine Verdacht gegen den Käufer besteht, darf das auch nicht durchsucht werden, und wenn doch, oder wenn zufällig was gefunden wird, darf es nicht benutzt werden.
Zur Identifikation, wem das Teil gehört, reicht die IMEI - Nummer. Dafür muss man das Gerät nicht durchsuchen,
Für die Durchsuchung benötigt man eine DURCHSUCHUNGSBEFEHL. Der muss BEGRÜNDET sein.
Die Polizei darf das gestohlenen Handy nicht durchsuchen, weil es GESETZE dagegen gibt.
und nach welche Rechtsgrundlage? es ist nur ein Verdacht man kann jeden x beliebigen Menschen verdächtigen. z.B. hasse ich jemanden geh zur polizei und sag der verkauft drogen obwohl das nicht stimmt. Hat der dann gleich nen Verdacht und deswegen kann man so etwas durchführen? ich denke nicht. Es handelt sich doch um den konkreten Tatverdacht
Das GESTOHLENE Handy wurde durchsucht. Die Polizei hat den Fragesteller weder persönlich, noch seine Wohnung untersucht.
Das Handy ist jedenfalls eindeutig als gestohlen gemeldet.
Wenn das Handy geklaut war, war der Verkäufer nicht der Eigentümer.
Daher konnte er dir das Eigentum mittels Kaufvertrag auch nicht übertragen.
Alles korrekt gelaufen.
Schau mal in den § 110 StPO:
"Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien(1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu."
Unter dem Begriff "Papiere" werden auch Speichermedien subsumiert. Von daher ist die Handydurchsuchung nicht unproblematisch. Im Strafverfahren müsste der StA dem Polizeibeamten die Handyauslesung angewiesen haben.
Anders wäre die Auslesung nach Polizeirecht, da ist keine StA-Weisung erforderlich.
Das reicht doch, dass du immerhin im Besitz eines GESTOHLENEN Handys warst. Das ist doch Tatverdacht genug
Ist ja schon seltsam genug, dass du von einem Privatverkäufer den normalen Listenpreis zahlst.
Dann erst Recht. Die Polizei durchsucht ein Handy, das du unrechtmäßig erworben hast.
Jetzt frag ich mich ob die das Handy einfach auslesen dürfen?
Das ist gar nicht mehr notwendig, denn:
habe ich das Handy komplett auf Werkseinstellung zurückgesetzt
Da ist nix mehr drauf von Dir.
Dass die das allerdings zugelassen haben, ist schon schlampig.
Soweit ich mich erkundigt hab kann man trotzdem alles auslesen das Handy vergisst nie.
Sie lesen es schon allein deswegen aus, um festzustellen, ob der Zwischenhändler (also DEIN Verkäufer) gewusst haben muss, dass es sich um Hehlerware handelt.
Und schon alleine. dass DU darauf bestanden hast erst alles zu löschen, macht DICH auch nicht vertrauenswürdiger.
darf ich keine Privatsphäre haben in Deutschland? da sind private Daten und Nachrichten drauf die niemandem was angehen
Das ist Unsinn