Darf die Polizei bei folgender Tat das Handy auslesen?

8 Antworten

Ja, das werden sie machen und duerfen das auch, wenn der Verdacht besteht.

BalZakBarsoom  28.01.2021, 14:35

Das ist Unsinn

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BalZakBarsoom  02.02.2021, 21:36
@DerHans

Wozu soll das git sein? Das ist nicht nötig, und der Käufer ist kein Beteiligten und seine Daten sind hier völlig unerheblich. Und "überprüfen" ist nicht durchsuchen.

Und wenn keine Verdacht gegen den Käufer besteht, darf das auch nicht durchsucht werden, und wenn doch, oder wenn zufällig was gefunden wird, darf es nicht benutzt werden.

Zur Identifikation, wem das Teil gehört, reicht die IMEI - Nummer. Dafür muss man das Gerät nicht durchsuchen,

Für die Durchsuchung benötigt man eine DURCHSUCHUNGSBEFEHL. Der muss BEGRÜNDET sein.

Die Polizei darf das gestohlenen Handy nicht durchsuchen, weil es GESETZE dagegen gibt.

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MeteSalun 
Fragesteller
 28.01.2021, 14:35

und nach welche Rechtsgrundlage? es ist nur ein Verdacht man kann jeden x beliebigen Menschen verdächtigen. z.B. hasse ich jemanden geh zur polizei und sag der verkauft drogen obwohl das nicht stimmt. Hat der dann gleich nen Verdacht und deswegen kann man so etwas durchführen? ich denke nicht. Es handelt sich doch um den konkreten Tatverdacht

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DerHans  28.01.2021, 17:34
@MeteSalun

Das GESTOHLENE Handy wurde durchsucht. Die Polizei hat den Fragesteller weder persönlich, noch seine Wohnung untersucht.

Das Handy ist jedenfalls eindeutig als gestohlen gemeldet.

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Wenn das Handy geklaut war, war der Verkäufer nicht der Eigentümer.

Daher konnte er dir das Eigentum mittels Kaufvertrag auch nicht übertragen.

Alles korrekt gelaufen.

nanfxD  28.01.2021, 14:18

Eigentum wird auch nicht per Kaufvertrag übertragen

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nanfxD  28.01.2021, 14:27
@FGO65

in Deutschland herrscht das Abstraktionsprinzip da werden Verpflichtung- und Verfügungsgeschäft einzeln betrachtet. der KV verpflichtet nur dazu zu übereigenen, übereignen tut man aber nach § 929ff BGB

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feinerle  28.01.2021, 14:29
@nanfxD

Naja.... doch, denn ein Kauf bedeutet die Änderung der Eigentümereigenschaft und der Vartrag hierzu heißt gemeinhin Kaufvertrag.

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nanfxD  28.01.2021, 14:29
@feinerle

Nein, ein Kaufvertrag bewirkt auf der Eigentümerebene gar nichts

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FGO65  28.01.2021, 14:30
@nanfxD

Dort steht; " ...dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt ..."

Aber hier war der Verkäufer nicht der Eigentümer!

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nanfxD  28.01.2021, 14:31
@FGO65

richtig, daher ja auch ff. da wäre dann 932 BGB einschlägig, wenn er nicht dank 935 BGB ausgeschlossen wäre. Der Nichtberechtigte wäre hier der Verkäufer.

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feinerle  28.01.2021, 14:49
@nanfxD

Man kann auch alles auf die Goldwaage legen, das Ding heißt umgangssprachlich Kaufvertrag.

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Schau mal in den § 110 StPO:

"Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien

(1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu."

Unter dem Begriff "Papiere" werden auch Speichermedien subsumiert. Von daher ist die Handydurchsuchung nicht unproblematisch. Im Strafverfahren müsste der StA dem Polizeibeamten die Handyauslesung angewiesen haben.

Anders wäre die Auslesung nach Polizeirecht, da ist keine StA-Weisung erforderlich.

MeteSalun 
Fragesteller
 28.01.2021, 14:40

und das ohne dringenden Tatverdacht?

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furbo  28.01.2021, 15:07
@MeteSalun

Kommt drauf an, ob im Strafverfahren oder präventiv.

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DerHans  28.01.2021, 17:28
@MeteSalun

Das reicht doch, dass du immerhin im Besitz eines GESTOHLENEN Handys warst. Das ist doch Tatverdacht genug

Ist ja schon seltsam genug, dass du von einem Privatverkäufer den normalen Listenpreis zahlst.

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MeteSalun 
Fragesteller
 28.01.2021, 17:29
@DerHans

Ich bin diesem fall nicht einmal beschuldigter. Und der Diebstahl wird auch nicht mir vorgeworfen.

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DerHans  28.01.2021, 17:30
@MeteSalun

Dann erst Recht. Die Polizei durchsucht ein Handy, das du unrechtmäßig erworben hast.

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Jetzt frag ich mich ob die das Handy einfach auslesen dürfen?

Das ist gar nicht mehr notwendig, denn:

habe ich das Handy komplett auf Werkseinstellung zurückgesetzt

Da ist nix mehr drauf von Dir.

Dass die das allerdings zugelassen haben, ist schon schlampig.

MeteSalun 
Fragesteller
 28.01.2021, 14:50

Soweit ich mich erkundigt hab kann man trotzdem alles auslesen das Handy vergisst nie.

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mondfaenger  28.01.2021, 16:13
Da ist nix mehr drauf von Dir

Das ist falsch!

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Sie lesen es schon allein deswegen aus, um festzustellen, ob der Zwischenhändler (also DEIN Verkäufer) gewusst haben muss, dass es sich um Hehlerware handelt.

Und schon alleine. dass DU darauf bestanden hast erst alles zu löschen, macht DICH auch nicht vertrauenswürdiger.

MeteSalun 
Fragesteller
 28.01.2021, 14:28

darf ich keine Privatsphäre haben in Deutschland? da sind private Daten und Nachrichten drauf die niemandem was angehen

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DerHans  28.01.2021, 16:13
@MeteSalun

Dann darfst du aber auch kein geklautes Handy kaufen.

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