Müssen Geschwister Geld zurückzahlen?

4 Antworten

Müssen Geschwister Geld zurückzahlen?

Ja müssen sie.

Ab 7 Jahren sind Menschen deliktsfähig und können zivilrechtlich (nicht strafrechtlich) zum Schadensersatzes verurteilt werden. Damit hat man einen Titel, der dann 30 Jahren lang gültig ist, also bis der jüngere Bruder 40 Jahre alt ist.

Wenn man das auf die Spitze treibt, kann man das rechtlich durchaus durchsetzen über den zivilrechtlichen Weg.

Seid ihr sicher das dein Bruder das Geld gestohlen hat und hat er das auch zugegeben? Weil bei dir 405 Euro ist ja eine schon eine Menge Geld + andere hohe Werte hat er auch gestohlen.

Dein Stiefvater hat entschieden das der Junge es zurück zahlen soll und eine Ratenzahlung von 5 Euro monatlich ausgemacht. Woher soll der Junge die 5 Euro im Monat nehmen? Eins ist Sicher, dein Bruder ist bestimmt der jüngste Mensch in Deutschland, der schon so hohe Schulden hat, dass er die in Raten zahlen muss. Da sollten deine Eltern sich was anderes einfallen lassen, weil er zahlt ja Jahre an seinen "schulden". Ich verstehe das du dein Geld zurück möchtest, ganz normal und ist auch dein Recht. Dein ungutes Gefühl das er sich irgendwann weigert, da kann ich dich minimal verstehen, weil du bist ja auch erst 14 Jahre alt. Aber hast du mal gerechnet wie lange er dir die Raten zahlen muss? Das sind weit über 6 Jahre. Das kann doch irgendwie alles nicht stimmen. Was würde denn passieren wenn er sich wirklich "weigert" zu zahlen? Schickt dein Stiefvater den Gerichtsvollzieher zu ihm? Oder bekommt er für seine Milch in der Schule das Milchgeld gepfändet? Was sagt deine Mutter zu dieser Lösung?

Rotfuchs716  18.05.2023, 01:11

Es wäre angemessen ihm die 5 Euro vom Taschengeld bzw. von allfälligem Vermôgen wie Erbschaft abzuziehen. Ausserdem kann ihm später als Lehrling, Angestellter oder Arbeiter ein Teil des Lohns gepfändet werden.

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Derartige Beträge in 5 € - Raten zurückzuzahlen, ist unrealistisch.

Was sagt denn Dein leiblicher Vater dazu?

Bitte wende Dich ggf. an einen Erwachsenen Deines Vertrauens, an das Jugendamt oder eventuell sogar an die Polizei (da es um Diebstahl geht).

MaryCemeleth 
Fragesteller
 06.03.2023, 07:06

Ich würde das ganze gerne in der Familie halten. Und zu deiner Frage mit meinem leiblichen Vater, er lebt nicht mehr, konntest du aber nicht wissen.

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Agamemnon712  06.03.2023, 07:09
@MaryCemeleth
Ich würde das ganze gerne in der Familie halten.

Warum fragst Du dann erst? Mal abgesehen davon, daß Du altersbedingt noch gar nicht dazu in der Lage bist, die Lage umfassend beurteilen zu können.

konntest du aber nicht wissen.

Du scheinst mir von der Abteilung "Neunmalklug" zu sein.

Ich bin damit raus.

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habakuk63  06.03.2023, 07:11

Der Straftäter ist strafunmündig, der könnte seinen Bruder ermorden und würde nicht vor Gericht gestellt.

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Mungukun  06.03.2023, 07:27
@habakuk63
Der Straftäter ist strafunmündig, der könnte seinen Bruder ermorden und würde nicht vor Gericht gestellt.

Aber deliktsfähig und kann daher zivilrechtlich zum entsprechenden Schadensersatz verurteilt werden durch ein Zivilgericht.

Schadensersatz ≠ Strafe.

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Rotfuchs716  18.05.2023, 01:03

Er ist hier jedoch allein schon aus erzieherischen Gründen nötig, dass er seinen Verhältnissen angemessene Rückzahlungen leistet.

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Das würde ich schriftlich aufsetzen und Rückzahlung vereinbaren. Für die Zukunft habe ich kein Bargeld im Haus.

Wofür brauchst du 1610€ als Bargeld?