Muss hier der Bruder für die essgestörte Schwester mit aufkommen?
Bruder, 21, Azubi, gibt auch Geld ab, und seine Schwester, 19, macht nichts und bekommt 100 Euro Taschengeld. Leben beide bei der Mutter, Vater zahlt keinen Unterhalt. Mutter ist mit neuem Freund in Urlaub, hat vorher mit ihrem Sohn noch Grosseinkauf gemacht.
Während der auf der Arbeit war, hat seine Schwester in mehreren Essattacken alles vernichtet. Bruder muss also morgen vom eigenen Geld neu einkaufen, möchte dies allerdings nur für sich tun, weil sie gar nichts macht (auch nicht im Haushalt bis auf ihre eigene Wäsche) und auch immer alles wegisst. Schwester meint aber, sie habe nur noch 60 Euro und er wäre verpflichtet, ihr was abzugeben (Mutter kommt erst Anfang Oktober zurück), und zickt voll rum.
Darf er sein Essen bei Freunden, zb uns, bunkern, oder hat er irgendwo eine Garantenpflicht?
6 Antworten
Er muss gar nichts abgeben, 0. Wenn die essgestörte Schwester alles vernichtet hat, muss sie selbst für ihre "Ernährung" sorgen. Und ja, er sollte die Lebensmittel woanders aufbewahren, damit sie merkt, was sie falsch macht. Von einer Verpflichtung kann hier keine Rede sein.
Mit 60,- kommt man ne Weile hin, Ihr Problem das sie sich dann nur Nudeln, Haferflocken und mal nen Apfel leisten kann.
Ich würde einen Döner essen gehen und Zuhause wäre dann bei mir Ramadan.
Nein, der Bruder hat dazu keinerlei Verpflichtung.
Allerdings habt ihr Kinder die Verantwortung, euren Vater auf Unterhalt zu verklagen, wenn er euch keinen zahlt.
Der Bruder hat keine Unterhaltspflicht für seine Schwester. Die scheint in diesem Fall noch bei den Eltern zu liegen. Sinnvollerweise wird die Mutter wöchentliche Summen an die Tochter anweisen.
Wenn der Bruder sich weigert, was er durchaus kann, muss die Schwester zum Jobcenter und eine Notlage erklären