Bürgergeld beantragen, müssen Eltern angegeben werden?

4 Antworten

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Wenn Du nicht mehr im Haushalt deiner Eltern lebst, min.schon 25 bist und schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, hat das Einkommen und Vermögen der Eltern keinen Einfluss auf einen möglichen Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter.

Demnach müsstest Du da auch keine Angaben machen, geht ja aber auch aus dem Antrag hervor, denn darin wird nach weiteren Personen gefragt, wenn Du also nicht mehr bei den Eltern lebst, musst Du da auch keine Angaben machen.


isomatte  29.05.2024, 06:46

Danke dir für deinen Stern !

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Frag am Besten den Sachbearbeiter, in wie weit das angegeben werden muss und im Zweifel nach der Relevanz.

Es ist allerdings schon so, dass Eltern im Sinne des Verwandtenunterhaltes durchaus in gewissen Grenzen auch für Ü25-Kinder in die Pflicht genommen werden können, allerdings mit erheblich höheren Freibeträgen und ohne kreditorische Unterhaltsvorschüsse zu deren Lasten. Wenn du jetzt Kind eines Multimillionärs wärst und dann deine "Buzze" mit Bürgergeld finanzieren willst, weil Papi meint, so nicht mehr für dich aufkommen zu müssen wird es warscheinlich schwierig, DAS so ohne Rückgriff auf ihn zu machen.


Philabcd  21.05.2024, 15:36
Es ist allerdings schon so, dass Eltern im Sinne des Verwandtenunterhaltes durchaus in gewissen Grenzen auch für Ü25-Kinder in die Pflicht genommen werden könne

Das ist komplett Blödsinn.

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LordofDark1981  21.05.2024, 15:42
@Philabcd

Nicht wirklich. Es gibt da durchaus Fälle, bei besonders reichen Eltern ist das definitiv der Fall, vor allem wenn es um eine Erstausbildung geht etc. - im Übrigen umgekehrt genau so, speziell im Alter bei Pflegebedürftigkeit der Eltern oder für ein Altersheim.
Aber die Selbstbehalte dazu sind so hoch, dass das beim Normalsterblichen eigentlich keine Relevanz hat.

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Ich lebe in einem eigenen Haushalt weiter entfernt von meinen Eltern.

Dann sind die Eltern für den Antrag nicht mehr relevant.

Insbesondere nicht, wenn mindestens 25 Jahre alt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Selbst wenn du im Haushalt,also in der gleichen Wohnung wie deine Eltern wohnen würdest, müsstest du diese nicht angeben. Ab 25 bildest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft und wenn nicht zusammen gewirtschaftet wird auch keine Haushaltsgemeinschaft.