Braucht man die angleichende OP um offiziell als das andere Geschlecht eingetragen zu werden?

8 Antworten

Nein dass war früher so wurde zum Glück geändert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – selbst nicht hetero

Bis 2011 war es laut Transsexuellengesetz (TSG) für eine Änderung des Geschlechtseintrags noch notwendig, dass Betroffene geschlechtsangleichende Operationen durchgeführt haben. Siehe § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG:

§ 8 Voraussetzungen
(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie
1. die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt,
2. (weggefallen)
3. dauernd fortpflanzungsunfähig ist und
4. sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/__8.html

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist diese Auflage jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weshalb der Paragraf mit folgender Fußnote versehen wurde:

§ 8 Abs. 1 Nr. 3 u. 4: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG unvereinbar und bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar gem. BVerfGE v. 11.1.2011 I 224 - 1 BvR 3295/07

Somit sind geschlechtsangleichende Operationen nicht mehr notwendig, um den Geschlechtseintrag ändern zu lassen.

bella007498 
Fragesteller
 10.02.2024, 23:22

Danke dir!! 🤗

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Nein, das entsprechende Gesetz wurde vor ein paar Tagen im Bundestag verabschiedet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, der Vorgang ist an keinerlei medizinische Bedingungen gebunden, sondern an einen eigenen Prozess der Untersuchung.

Das ändert sich übrigens nochmal bald mit dem Selbstbestimmungsgesetz.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst MtF
Kiseijuu71  10.02.2024, 16:24

Das Selbstbestimmungsgesetz wird auch hoffentlich nie eingeführt, nach Art. 3 Absatz 2 im GG ist es nämlich Grundgesetzwidrig

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KarlKlammer  10.02.2024, 17:42
@Kiseijuu71

Bitte belegen Sie, dass die in Art. 3 Absatz 2 verankerte Verpflichtung zur Beseitigung bestehender Nachteile zwischen Frauen und Männern binägeschlechtliche trans Personen nicht umfasst.

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Lamanini  10.02.2024, 17:50
@KarlKlammer

Er weiß das es die umfasst. Aber wenn man nix mehr hat, erfindet man als Andrew-Tate-Fanboy halt mal was.

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Kiseijuu71  10.02.2024, 18:14
@KarlKlammer

Weil Transpersonen ein Nachteil fördern zwischen biologischen Männer & Frauen, siehe bspw. im Leistungssport oder das Thema Haftstrafen. Themen kritisch hinterfragen oder euer Hirn einschalten ist aber nichts was ich erwarte, hauptsache blind alles supporten.

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KarlKlammer  10.02.2024, 18:29
@Kiseijuu71

Welche Konsequenzen sollte der Staat daraus ziehen, dass du hier "belegt" hast, dass die Existenz von trans Personen grundgesetzlichen Verpflichtungen entgegen steht?

Gilt Art. 1 Abs. 1 GG für trans Menschen?

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Lorin25  10.02.2024, 19:10
@Kiseijuu71

du hast auch das gefühl, dass das selbstbestimmunggesetz jedem erlaubt, beim frauensport teilzunehmen

und gefängnisse werden individuell geregelt, da wird meistens nicht auf den personenstand geschaut, sondern auf die genitalien. also besteht da auch nach dem selbstbestimmungsgesetz absolut kein grund zur sorge und den unterschied zwischen frauen und männern wird auch nicht vergrössert und ein nachteil gibt es auch nicht für frauen.

Trans* im Strafvollzug > %sTrans* im Strafvollzug% (dgti.org)

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nein brauch man nicht weder nach alten noch nach neuem gesetz

bella007498 
Fragesteller
 10.02.2024, 23:22

Dankeschön

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