Blinken an Hindernissen auch vor Kreuzung?

2 Antworten

Das ist eine der wenigen Situationen, wo man tatsächlich eher nach Menschenverstand als nach StVO handeln sollte.

Eigentlich muss man links blinken, wenn man an einem Hindernis vorbei fahren will, aber es kann eben tatsächlich von den anderen so verstanden werden, dass man links abbiegen will.

Aus dem gleichen Grund verzichte ich auch nach dem Hindernis auf das vorgeschriebene Blinken rechts beim Wiedereinscheren auf die eigene Fahrbahn, wenn an der Stelle auch ein Abzweig nach rechts ist.

Spiegel- und Schulterblick sind natürlich dennoch nötig! Es könnte ja ein Schwachmat auf die Idee kommen, direkt vor der Engstelle zu überholen, oder es könnte ein Fahrrad auf dem Gehweg am Hindernis vorbei gefahren sein und dahinter wieder auf die Fahrbahn kommen.

Weichst deutlich von deiner Fahrtrichtung ab, z.b. dass du von deine Fahrspur abweichst, musst du das durch Blinken anzeigen. Der nachfolgende Verkehr muss dein Manöver erkennen. Du blinkst ja nur kurz und nicht lang wie beim links abbiegen. Schicke deinen Fahrlehrer auf die Bank in der Fahrschule.