?blasphemie strafbar?

8 Antworten

"Blasphemie" als "Gotteslästerung" ist eine veraltete Vorstellung, die auf ein überholtes Gottesbild zurückgeht. Wenn man sich das Weltall anschaut und glaubt, dass Gott dessen Schöpfer ist, wird man einsehen, dass ein Mensch Gott nicht lästern kann, ebenso wie ein Einzeller den Menschen nicht. Gott lästern zu wollen, zeugt nur von Ignoranz und maßloser Selbstüberschätzung, dass man vor Scham rote Ohren bekommt. Das muss dann der Einzelne selbst auf sich nehmen.

Eine andere Frage ist, ob man aus humanistischer Sicht die Grundüberzeugungen seiner Mitmenschen nicht soweit respektieren sollte, dass man sich nicht über sie lustig macht oder sie gar absichtlich verunglimpft. Das trägt nämlich nicht zum friedlichen Miteinander bei.

Christen sollten das aber aushalten können (in Gedanken an den "Einzellervergleich") und nicht mit gleicher Münze heimzahlen. Auch auf eine juristische Strafbarkeit sollte man verzichten. Jede Tat trägt ihre Frucht in sich.

In mittelalterlichen Zeiten ist es schon vorgekommen, daß man für massive "Gotteslästerung" zum Tod verurteilt wurde.

Es gab ja die bekannten Ketzerverbrennungen usw.

Der Blasphemie-Paragraph gilt grundsätzlich heute noch. Aber ich wüßte nicht, dass jemand die letzten 5 Jahre danach verurteilt wurde. Die Richter geben sich größte Mühe, nicht danach urteilen zu müssen.

Ich persönlich bin nicht für Abschaffung des Paragraphen, obwohl ich von den antiken Religionen gar nichts halte. Denn es gibt ganz dreckige primitive Religionsschmähungen. Z.B. einen Jesus, der vom Kreuz stürzt weil der Nagel nicht hält und sich deshalb für Uhu ausspricht (aber noch viel ordinäreres).

Sowas will ich nicht sehen und es gefährdet v.a. den öffentlichen Frieden und den Grundkonsens, wie wir miteinander umgehen sollten. Der Blashemie-Paragraph soll nicht zu Religiosität zwingen sondern verhindern, daß die Bürger in Massen aufeinander losgehen.

Kritisieren soll man die Religionen ruhig laufend, aber auf intelligentere Art.

Blasphemie = Gotteslästerung.

>Die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen ist ein Straftatbestand, der im § 166 StGB der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist.< (Wikipedia).

Wusstest Du, dass der erste Gotteslästerer Satan war? Er wird von Gott dafür zur Verantwortung gezogen.

Und noch etwas verblüffendes: die Bibel sagte voraus, dass in „den letzten Tagen“ dieses Systems Gotteslästerung überhand nehmen wird:

„Dieses aber erkenne, daß in den letzten Tagen kritische Zeiten dasein werden, mit denen man schwer fertig wird. Denn die Menschen werden eigenliebig sein, geldliebend, anmaßend, hochmütig, Lästerer, den Eltern ungehorsam, undankbar, nicht loyal, ...“ (1. Tim. 3:1, 2).

Demnach leben wir „in den letzten Tagen“ dieser von Gott entfremdeten Welt.

Da unsere (BRD) Justiz säkular und somit nicht einem kirchlichen Gebot und Gesetz unterworfen ist, ist Blasphemie juristisch nicht strafbar...

Da wir aber auch eine Religions- und Meinungsfreiheit besitzen, darf jeder den Wunsch äußern, sich für oder wider einer Religion / Konfession zu entscheiden und auch über eine Religon zu lästern...

Doch man muss damit rechnen, dass diese Lästerung auf empfindliche Ohren trifft und zudem dies auch eine gegenüber Gläubigen intolerante und despektierliche Verhaltensweise darstellt...

Bestraft und belangt kann man jedoch dafür nicht werden, solange dies in einem privaten Rahmen geschieht und nicht zu einem Unfrieden führt...

Dagegen öffentlicher Unfrieden wird geahndet. Doch dies liegt viel weniger an der Ursache (Blasphemie), denn an der Aus-Wirkung: Es wird eher diese bestraft, als dass die Kausalität bestraft wird....

In den streng islamischen Staaten wie zB. Saudi-Arabien kann es durchaus zu Todesurteilen kommen...

Gruß Fantho

Wikipedia

blueseenInvest  18.12.2017, 19:38

Wie wird es bestraft?

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Nik7778  18.12.2017, 19:41
@blueseenInvest Strafgesetzbuch (StGB) § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören

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ThomasJNewton  19.12.2017, 20:12
@blueseenInvest

Kannst du nicht mal einem Link folgen, wenn er dir auf dem Silbertablett serviert wird?

Unfassbar!

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