Bis wann Wohngeldantrag ausfüllen?

3 Antworten

"Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren. Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist."

https://www.google.de/search?q=wohngeld+ab+antragstellung

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/weitere-leistungen/wohngeld

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn der Antrag noch in diesem Monat bei der Wohngeldbehörde eingeht, die sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden, also im nachhinein nach der Bearbeitung bewilligt wird, kann es max.ab dem 1.des Antragsmonats rückwirkend Wohngeld geben.

Wohngeldanspruch hast du ab dem Antragsmonat, falls die Voraussetzungen hierfür stimmen, jedoch bekommst du frühestens nach 3 bis 4 Monaten das Geld ausbezahlt, da die Antragsbearbeitung total überlastet ist :-((

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung