Bis wann Wohngeldantrag ausfüllen?
Bis wann ist die Frist wohngeld zu beantragen damit ich für diesen Monat noch Geld bekomme?
3 Antworten
"Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren. Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist."
https://www.google.de/search?q=wohngeld+ab+antragstellung
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/weitere-leistungen/wohngeld
Wenn der Antrag noch in diesem Monat bei der Wohngeldbehörde eingeht, die sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden, also im nachhinein nach der Bearbeitung bewilligt wird, kann es max.ab dem 1.des Antragsmonats rückwirkend Wohngeld geben.
Wohngeldanspruch hast du ab dem Antragsmonat, falls die Voraussetzungen hierfür stimmen, jedoch bekommst du frühestens nach 3 bis 4 Monaten das Geld ausbezahlt, da die Antragsbearbeitung total überlastet ist :-((