Berufsschule Hochschulzugangsberechtigung?
Also auf der Internetseite, von der Schule, wo ich gerne meine Ausbildung machen möchte, stand folgendes:
Jetzt verstehe ich das nicht so ganz. Soll das heißen, dass wenn man die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, man dann berechtigt ist an einer Hochschule alles zu studieren oder wie?
Wenn das so ist, wozu dan noch extra die fachgebundene Fachhochschulreife erwerben?
Und mit der Fachgebundenen Fachhochschulreife kann man an einer Fachhochschule nur etwas studieren, was mit z.B. etwas sozialem zu tun hat oder?
Das hab ich jetzt noch dazu gefunden. Allerdings verstehe ich es immer noch nicht ganz. :/
4 Antworten
Ich werde aus dem Text auch nicht schlau. "Eine Hochschulzugangsberechtigung" kann alles bedeuten und ist zu unspezifisch, um zu erkennen, was damit genau gemeint ist.
Die fachgebunde Fachhochschulreife ist eigentlich schon der unterste Grad einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB), da dieser sowohl die Hochschulart als auch die Studienfächer beschränkt. Du könntest damit also tatsächlich nur an FHs Fächer studieren, die zu deinem fachlichen Schwerpunkt passen.
Daher macht an dieser Stelle der Zusatzunterricht nicht viel Sinn, weil das nahelegt, dass man ohne diesen auch eine HZB erhält, obwohl es eigentlich unter der fachgebunden Fachhochschulreife nichts mehr gibt.
Naja, frag mal an der Schule nach, was gemeint ist, die wissen das hoffentlich ;)
Beste Grüße!
Dann werde ich mal eine E-Mail schreiben. Vielen Dank für deine Antwort! ;))
Hallo, also ich habe mal gegoogelt und folgendes festgestellt:
Wichtig ist hier zu unterscheiden zwischen den Wortlauten: "-reife" und "-zugang".
In Bayern (und in Rest DE) gibt es die Möglichkeit als "beruflich Qualifizierter" zu studieren. Hierfür sind aber bestimmte Voraussetzungen vorhanden. Eine bestandene Meisterprüfung oder etwas gleichgestelltes. Fachschulabschlüsse sind gleichgestellt. Zusätzlich dazu muss in Bayern ein Beratungsgespräch an Hochschulen stattfinden. Und ein Antrag muss noch gestellt werden. Dann ist der "allgemeine Hochschulzugang" festgestellt. (Es gibt noch einen anderen Weg für beruflich qualifizierte, aber der ist für eine geringere Stufe als Meister, also hier irrelevant).
die fachgebundene Fachhochschulreife sagt dir aber gleich: Du darfst studieren in dem Bereich. Also kein Antrag und Beratungsgespräch nötig.
Ist das verständlich?
Es gibt verschiedene Hochschulzugangsberechtigungen:
Vollabitur = Allgemeine Hochschulreife. Damit ist das Studium an jeder Hochschule oder Universität möglich.
Fachabitur = Zugangsberechtigung an Fachhochschulen und nur an einigen Universitäten für spezielle Fächer.
Und was ist in den Abschnitt oben gemeint, wenn man jetzt z.B. das Zusatzfach Englisch nicht belegt? Wozu hab ich dann die Berechtigung?
Fachhochschulreife und Fachgebundene Fachhochschulreife sind zwei unterschiedliche Abschlüsse. Worin der Unterschied besteht und wie das mit der Fremdsprache ist, kannst du hier nachlesen:
Meinst du den link von dem Abschnitt? Wenn ja dann ist es dieser: https://www.akademie-schoenbrunn.de/fileadmin/data_akademie/Berufliche_Schulen/HEP_HEPH/HEP_Info_01.02.18.pdf
Schönen Dank für diesen Link!
Jetzt wird die Sache schon etwas klarer. Es handelt sich um eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger in Bayern, die aber neben der Mittleren Reife auch noch eine einschlägige Erstausbildung z.B. zum Kinderpfleger voraussetzt.
Durch die Belegung des Faches Englisch kann zusätzlich noch die fachgebundene Fachhochschulreife erworben. Die gibt es aber nur in Bayern! Damit könnte man vermutlich z.B. Sozialpädagogik, Sozialarbeit etc. an bayrischen Fachhochschulen studieren, aber nicht Wirtschaft, Maschinenbau oder Architektur z.B..
Es wäre aber zu prüfen, ob diese Ausbildung nicht generell als Aufstiegsweiterbildung gilt und somit einen allgemeinen Hochschulzugang (auch für Unis) wie z.B. bei einem Meister eröffnet.
Die fachgebundene Fachhochschulreife würde dann allerdings von der 5 % Sonderquote im Falle eines N.C.s entbinden, die für Aufstiegsweiterbildungen sonst stets gilt.
Hallo, auf welchen schulischen Bildungsweg bezieht sich denn "mit dem erfolgreichen Abschluss..."
Bezieht sich auf die erfolgreich abgeschlosse Ausbildung.
Achso :)) Es ist eine Fachschule für Heilerziehungspflege.
Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort! :))
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe bin ich nach der Ausbildung beruflich Qualifiziert, weil ich an einer Fachschule die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin erfolgreich abgeschlossen habe?
Und wenn ich danach noch ein Beratungsgespräch führe und ein Antrag stelle könnte ich dan an einer allgemeinen Hochschule alle Studiengänge studieren oder nur bestimmtes?
und wenn ich dann dazu dann doch die Fachgebundene Fachhochschulreife mache dan darf ich sicher die fachspezifischen Studiengänge studieren ohne den ganzen Aufwand?
vielen lieben Dank für deine hilfreiche Antwort!! :)))