Berechnung Arbeitslosengeld - Zulagen?

2 Antworten

Im Regelfall wird für die Berechnung das durchschnittliche steuerpflichtige Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate herangezogen.

Davon geht dann ein Teil ab und vom Netto stehen dir dann etwa 60 % oder mit Kind und Anspruch auf Kindergeld 67 % an ALG - 1 zu.

Im Internet findest Du auch einen kostenlosen ALG - 1 Rechner.


Nikki8141 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 15:23

Genau beim steuerpflichtigen Brutto hab ich ein Problem.

Nachtschichtzulagen wären ja zb keine .... werden aber laut Internet dazu gerechnet... werde mal den Rechner mir anschauen

Aber ob er so detailliert ist ..... ich guck mal

isomatte  14.05.2025, 15:32
@Nikki8141

Ich denke nicht, dass steuerfreie Zuschläge bei der Berechnung des ALG - 1 Anspruchs berücksichtigt werden.

Sagt mir zumindest Freund Google !

Gib doch im Internet einfach einmal ein, werden steuerfreie Zuschläge bei der Berechnung eines ALG - 1 Anspruchs berücksichtigt ?

Der durchschnittliche Lohn der letzten 12 Monate. Darauf wurden ja auch schon die Arbeitslosenversicherung gerechnet.


Nikki8141 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 16:34

Nicht alle Zulagen werden berechnet... deswegen ist es nicht so einfach

Meine Kollegen meinten auch das in unseren schichsystem es nie die 60 % vom netto sind aus der Erfahrung

Viele Zulagen fallen weg und oft ist es dann nur die Hälfte

Aber finde leider nichts genaues dazu

Seba2002  15.05.2025, 04:55
@Nikki8141

Für die Zulagen für die keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt werden, dafür gibt es bei Arbeitslosigkeit auch kein Geld.
Aber eigentlich müssen auf alle Beträge die du vom AG bekommst Beiträge (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.