Berechnung Arbeitslosengeld - Zulagen?
Moin zusammen,
Unsere Firma steht in der Insolvenz und falls es zu Arbeitslosigkeit kommt wollte ich mal fragen wie dies berechnet wird.
Unser Lohn ist nämlich ziemlich zersplittert
Wir bekommen wie folgt
Grundlohn
Zulage 1 in Höhe von 7 % des Grundlohns
Zulage 2 in Höhe von 2.4 % d Grundlohns
Zulage für 4 Schichten in Höhe von 7 %
Schichtzulagen wie Nacht Sonntag Feiertag
Meine Frage wäre nun was davon in die Berechnung mit einfließen würde ... nur der Grundlohn ? Oder auch die Zulagen ? Und wenn ja alle Zulagen ?
2 Antworten
Im Regelfall wird für die Berechnung das durchschnittliche steuerpflichtige Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate herangezogen.
Davon geht dann ein Teil ab und vom Netto stehen dir dann etwa 60 % oder mit Kind und Anspruch auf Kindergeld 67 % an ALG - 1 zu.
Im Internet findest Du auch einen kostenlosen ALG - 1 Rechner.
Ich denke nicht, dass steuerfreie Zuschläge bei der Berechnung des ALG - 1 Anspruchs berücksichtigt werden.
Sagt mir zumindest Freund Google !
Gib doch im Internet einfach einmal ein, werden steuerfreie Zuschläge bei der Berechnung eines ALG - 1 Anspruchs berücksichtigt ?
Der durchschnittliche Lohn der letzten 12 Monate. Darauf wurden ja auch schon die Arbeitslosenversicherung gerechnet.
Nicht alle Zulagen werden berechnet... deswegen ist es nicht so einfach
Meine Kollegen meinten auch das in unseren schichsystem es nie die 60 % vom netto sind aus der Erfahrung
Viele Zulagen fallen weg und oft ist es dann nur die Hälfte
Aber finde leider nichts genaues dazu
Für die Zulagen für die keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt werden, dafür gibt es bei Arbeitslosigkeit auch kein Geld.
Aber eigentlich müssen auf alle Beträge die du vom AG bekommst Beiträge (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Genau beim steuerpflichtigen Brutto hab ich ein Problem.
Nachtschichtzulagen wären ja zb keine .... werden aber laut Internet dazu gerechnet... werde mal den Rechner mir anschauen
Aber ob er so detailliert ist ..... ich guck mal