Beamte, Wehrpflicht?
Hey, würden Beamte auch von der Wehrpflicht eingezogen werden? Mein Kumpel ist zurzeit 20 und hat vor kurzem ein duales Studium bei der Polizei angefangen.
Werden diese Leute nach Ausbildungsabschluss auch "eingezogen" oder weil sie bereits "direkt" für den Staat dienen, nicht? Irgendwie braucht man die Leute ja auch?
Danke.
6 Antworten
Polizeibeamte, Zollbeamte, hauptberufliche Angehörige und Beamte des Bundesgrenzschutzes (jetzt Bundespolizei), des Katastrophenschutzes (THW), der Rettungsdienste, des Gesundheits- und Pflegedienstes, der Berufsfeuerwehr und zahlreiche andere systemrelevante Berufe wurden und werden in der Bundesrepublik nicht zum Wehrdienst eingezogen.
Beim freiwilligen Rettungsdienst und bei der freiwilligen Feuerwehr und als Freiwilliger beim THW mußte man sich, ich glaube, 12 Jahre verpflichten und regelmäßige Dienste nachweisen.
Darüber hinaus gibt es jederzeit die Möglichkeit, daß der Arbeitgeber im Falle einer Einberufung einen Antrag stellt, daß der Arbeitnehmer unverzichtbar ist und kein Ersatz verfügbar ist. Ein Lokführer, Busfahrer, Kraftwerksmeister, Fahrdienstleiter bei der DB, usw. usw. hätte gute Chancen, nicht zum Grundwehrdienst einberufen zu werden. Studenten wurden und werden nach Beendigung ihres Studiums einberufen und meistens fachbezogen eingesetzt (z.B. als Stabsarzt).
Verheiratete Berufstätige mit Kindern haben auch gute Chancen, nicht eingezogen zu werden, da der Staat Lohnausfall und Unterhalt für die Familie leisten muß.
In erster Liniewird man Menschen im Verteidigungsmodus einziehen, die Ahnung von Waffen haben. Da die Wehrpflicht ausgesetzt woreen ist, braucht man besimmt auch Menschen die anderen den Umgang mit Waffen erklären können. Mit einer Ausbildung bei der Polizei, weiß man recht wenig über Kriegswaffen.
Angst ist eun schlechter Berater, nur wiel ..., wird Dein Freund nicht unbedingt der erste an einer immaginären Front sein.
Cool down!
Polizeivollzugsbeamte leisten keinen Wehrdienst. Ihre Wehrpflicht gilt mit dem Eintritt in die Polizei (Polizei der Länder (§ 42 WPflG) und Polizei des Bundes (BGS / BP) (§ 42a WPflG)) als abgegolten. Eine Ausnahme besteht, wenn das Dienstverhältnis in der Polizei vor dem Ende der Wehrpflichtigkeit beendet wurde.
Danke. Gilt das denn ausschließlich für Polizeibeamte oder für Lehrer, Verwaltungsbeamte und Co. auch?
Bis jetzt gibt es noch überhaupt keine klaren Vorstellungen wie überhaupt eine Wiederanwendung der Wehrpflicht aussehen soll. Wie soll dir da jemand eine vernünftige Antwort geben? Derzeit sind für die Wiederanwendung nebenbei keinerlei Ressourcen (Unterbringung, Ausbilderinnen und Ausbilder, Material) vorhanden.
Tritt dein Bekannter nach Absolvieren der Polizeischule in die Polizei ein, so gilt dies als Ersatzleistung für den Wehrdienst.