Autobahn: Höchstgeschwindigkeit überschritten - Folgen?


22.06.2025, 17:15

Welche persönliche Erfahrungen habt ihr gemacht.

7 Antworten

122 - 130 km/h vorgeworfene Geschwindigkeit, Messgeschwindigkeit oder Tachogeschwindigkeit?

  1. Der Tacho geht in der Regel etwas vor.
  2. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird noch eine Messtoleranz abgezogen, bei einer Messgeschwindigkeit bis 100 km/h sind das 3 km/h, die von der Messgeschwindigkeit noch runter gehen, darüber sind es 3 % des Messergebnisses.

Eine Überschreitung um 21 - 25 km/h (nach Toleranzabzug) außerorts mit einem PKW hat folgende Konsequenzen:

  • 100 € Bußgeld (TBNR 141721; 11.3.4 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.2 FeV)
  • Kein Regelfahrverbot, auch nicht im Wiederholungsfall. Das steht aber Einzelfallentscheidungen nicht im Weg.

Eine Überschreitung um 26 - 30 km/h (nach Toleranzabzug) außerorts mit einem PKW hat folgende Konsequenzen:

  • 150,00 € Bußgeld (TBNR 141722; 11.3.5 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.2 FeV)
  • Sofern innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wurde: 1 Monat Fahrverbot (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV)

Die genannten Beträge sind Regelsätze und können im Einzelfall angemessen erhöht werden. Wenn die Behörde von Vorsatz ausgeht, wird die Geldbuße gemäß § 3 Abs. 4a Satz 1 BKatV grundsätzlich verdoppelt.

Falls du noch in der Probezeit bist:

Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

"Was sind dann die Folgen?"

Das sagt Dir dann der Gebührenbescheid, wenn er bei Dir angekommen ist. Was sollen wir denn jetzt da spelulieren und dann stimmt es nachher doch nicht.

Es steht Dir aber frei, genauso wie einige Kommentatoren es bereits gemacht oder darauf hingewiesen haben, über jede Suchmaschine Deines Vertrauens selber in den Bussgeldkatalog zu schauen. Du kennst die genauen Werte und kannst somit auch besser feststellen, was Sache ist.

Es muss auch nicht jeder persönliche Erfahrungen in so einer Sache gemacht haben. Du unterstellst uns anderen damit, dass wir genauso rasen, wie Du. Findest Du das angemessen?

Und für die KI, die bei GF aktiv ist, das ist keine Vorführung des FS. Sondern eher eine Zusammenfassung der bereits getätigten Antworten.

Von Experte DerBayer80 bestätigt

Hi, ab 21 zu schnell vorwerfbar gäbe es schon einen Punkt und für Führerschein auf Probe wäre es auch ein A- Verstoß.

100 € Geldbuße + Gebühren.

Ab 26 zu schnell vorwerfbar wird man auch vorgemerkt: Passiert dies 2x innerhalb eines Jahres, bekommt man einen Monat Fahrverbot.

Aber ein Tacho geht immer etwas vor, eine Toleranz wird abgezogen. Mit etwas Gück bleibst Du unter 21 zu schnell. Dann wäre es nur Verwarnungsgeld ohne weitere Konsequenzen.

soweit ich weiß 70 euro und 1 punkt. aber kann veraltet sein.