Arbeitsamt Sperrzeit?
Ich wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt die kündigen kam erst am 13.06 per post in meinen Briefkasten das heißt ich habe von der Kündigung erst am Freitag erfahren. Da es Wochenende war Hab ich mich gleich am Montag 16.06 gemeldet in der Früh und mich arbeitslos gemeldet. Jetzt sagt mir die Dame ganz frech es könnte zu einer sperrzeit kommen. Versteh ich irgendwie nicht ganz was kann ich dafür wenn die am Wochenende geschlossen Haben wollte sie mir nur Angst machen ich hab meiner Erachtens alles richtig gemacht.
8 Antworten
Es kann zu einer Sperrzeit kommen, wenn die Kündigung verhaltensbedingt ist. Oder, wenn du dich nicht rechtzeitig meldest. Wusstest du schon vorher von der drohenden Kündigung hättest du dich gleicht bei der Ankündigung melden müssen.
Wenn die Kuendigung am 13.6. in deinen Briefkasten eingeworfen wurde und du dich dann am 16.6. sofort gemeldet hast, warst du natuerlich nicht zu spaet. Du haettest dich ja gar nicht frueher melden koennen.
Wenn die Kuendigung aber schon vorher in deinen Briefkasten eigeworfen wurde, du sie dort aber erst am 13.6. entnommen hast, sieht es natuerlich anders aus.
Falls Du den Kündigungsgrund (mit)herbeigeführt hast, kann eine Sperrzeit verhängt worden.
Das ist sicher nicht der Grund.
Aber möglicherweise der Kündigunsgrund?.
dan lasse die doch sagen, und warte ab.
Drohen geht ja immer.
Wenn die wirklich mit einer Sperrzeit kommen, legst du Einspruch ein. Bis dahin hebe alle Beweise auf dazu.
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