Arbeitsamt Sperrzeit?

8 Antworten

Es kann zu einer Sperrzeit kommen, wenn die Kündigung verhaltensbedingt ist. Oder, wenn du dich nicht rechtzeitig meldest. Wusstest du schon vorher von der drohenden Kündigung hättest du dich gleicht bei der Ankündigung melden müssen.


Wenn die Kuendigung am 13.6. in deinen Briefkasten eingeworfen wurde und du dich dann am 16.6. sofort gemeldet hast, warst du natuerlich nicht zu spaet. Du haettest dich ja gar nicht frueher melden koennen.

Wenn die Kuendigung aber schon vorher in deinen Briefkasten eigeworfen wurde, du sie dort aber erst am 13.6. entnommen hast, sieht es natuerlich anders aus.

Falls Du den Kündigungsgrund (mit)herbeigeführt hast, kann eine Sperrzeit verhängt worden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Das ist sicher nicht der Grund.

Aber möglicherweise der Kündigunsgrund?.

dan lasse die doch sagen, und warte ab.

Drohen geht ja immer.

Wenn die wirklich mit einer Sperrzeit kommen, legst du Einspruch ein. Bis dahin hebe alle Beweise auf dazu.