Arbeitslos melden übers Wochenende?
Hallo zusammen,
ich habe heute etwas kurzfristig bei meinem Arbeitgeber gekündigt. Die Kündigung habe ich zum 25.06 eingereicht.
Bei der neuen Firma fange ich am 28.06. an.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich eigentlich das falsche Datum angegeben habe und zwei Tage „arbeitslos“ bin. (Samstag und Sonntag)
Muss ich mich für diese zwei Tage jetzt arbeitslos melden?
Danke im Voraus!
Eine seriöse Empfehlung wäre vom Alter abhängig. Bist du unter oder über 58 Jahre alt?
Ich bin 25
4 Antworten
Nein muss man nicht, es gibt eine Nachversicherungspflicht ( Krankenkasse ) von 4 Wochen, wenn Du innerhalb dieser Zeit nach der Arbeitslosigkeit z.B. wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beginnst, musst Du dich weder rechtzeitig arbeitssuchend, noch arbeitslos melden.
Arbeitslosengeld wird kalendertäglich gezahlt, so das Du, bei rechtzeitiger Meldung, möglicherweise auch für das Wochenende einen Anspruch haben könntest.
Insbesondere unter dem Aspekt des Bestandsschutzes könnte es sinnvoll sein den Anspruch entstehen zu lassen. So wäre Dir ggf ein höheres Alg bei erneuter Kündigung sicher, sofern das Gehalt zukünftig (zunächst) niedriger ist als bisher.
(Vgl P151 Abs 4 SGB III: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__151.html)
Nutze einfach die eServices der Bundesagentur inkl. dem Selfie ident Verfahrens.
Nein, musst Du nicht. Wozu auch? Du willst ja nichts vom Arbeitsamt.
Man muss sich nur arbeitslos melden wenn man vor hat Bezüge zu bekommen. Wenn du garnichts vom Arbeitsamt willst musst du auch nicht arbeitslos melden, auch wenn du tausend Jahre arbeitslos sein wirst