Angenommen jemand ist ein Hardware-Hacker und hat seine Mitgliedskarte gehackt um das Guthaben zu erhöhen, wie hoch ist die Strafe wenn er erwischt wird?

6 Antworten

Kommt drauf an, wie genau die Person das gemacht hat, aber hier wäre eine Strafbarkeit wegen § 263a StGB (Computerbetrug) oder § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Jurafuchs  16.05.2025, 12:30

Sehr entfernt möglich. Aber wohl nicht einschlägig.

VaryNia  16.05.2025, 12:35
@Jurafuchs

Solange der FS nicht erzählt, wie die Karte "gehackt" werden soll, kann man eben nichts Genaues sagen. Allerdings ware diese Erzählung mutmaßlich nicht erlaubt, weshalb wir es wohl nicht herausfinden werden.

PS: Ich warte übrigens noch auf deine Antwort in einem anderen Thread.

VaryNia  16.05.2025, 12:51
@Jurafuchs

Ohne mich mit Informatik ansatzweise auszukennen:

Es kommt allein schon darauf an, ob die veränderten Daten auf der Karte in irgendeiner Weise geschützt waren oder ob sie für jeden mit irgendeinem Gerät, das diese Karten lesen kann, direkt einsehbar sind.

Auch kommt es darauf an, ob sich die für den Zahlungsprozess entscheidenden Daten auf der Karte befinden oder nicht (Stichwort "Beweiserheblichkeit")

Jurafuchs  16.05.2025, 13:07
@VaryNia

Nein, das ist nicht der Tatbestand der von dir benannten §.

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html#:~:text=(1)%20Wer%20unbefugt%20sich%20oder,Jahren%20oder%20mit%20Geldstrafe%20bestraft.


jort93  16.05.2025, 11:55

Zu welchen Daten die nicht für ihn bestimmt sind, wird hier denn Zugang verschafft?

Dir ist schon klar, dass die Daten auf der Karte bei jedem Gebrauch mit dem Zentralrechner des Unternehmens abgeglichen und auf Richtigkeit geprüft werden, bevor der Betrag freigegeben wird?

Wenn der Beitrag nicht genutzt wird(und auch nicht versucht sie ihn zu nutzen), ist es nicht strafbar. Solange es nur seine eigene Mitgliedskarte ist.